Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen - Umweltrechtliche Rahmenbedingungen ändern 1/2
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4160
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Frage nach dem Vertrauen in Behörden ist vom Kollegen Primas in den Raum gestellt worden. Das ist der Grund, weshalb ich noch mal vorgekommen bin. Die Thüringer und die hessischen Behörden, die Bergbehörden haben uns in der Vergangenheit immer wieder erklärt, dass der sogenannten Plattendolomit, in den die Kali-Abwässer verpresst werden, dicht wäre und deshalb von diesen Kali-Abwässern keinerlei Gefahren für die Umwelt ausgehen. Inzwischen wissen wir, dass die dort reinverpressten Wässer schon lange nicht mehr da ist und dass die Dichtheit von Anfang an eine Lüge war.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, das schmälert Vertrauen in Behörden. Und wenn Thüringen ganz klar gesagt hat, eine weitere Versenkung von Kali-Abwässern ist nicht zu genehmigen und das Regierungspräsidium in Kassel genehmigt es trotzdem, dann schmälert auch das Vertrauen in Behörden. Das ist nun mal die Situation, aus der wir kommen, meine Damen und Herren.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Herr Kummer, möchten Sie in dem Zusammenhang eine Zwischenfrage des Abgeordneten Weber beantworten?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Gleich, wenn ich meinen Satz an den Minister losgeworden bin. Herr Minister, wenn Sie von Abwarten reden, was bei dem Gutachten rauskommt, dann bin ich ja bei Ihnen. Aber während der Zeit des Abwartens darf es zumindest in Thüringen keine Erprobungsmaßnahmen geben, so viel gehört dann auch dazu. Jetzt Herr Weber.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Herr Weber, Sie dürfen jetzt Ihre Frage stellen.
Kollege Kummer, können Sie mir den Zusammenhang zwischen der Kali-Problematik, die Sie eben angesprochen haben, und der Fracking-Problematik bei den Probebohrungen mal erklären?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Ja, der Zusammenhang ist ganz einfach herzustellen. Es sind Behörden gewesen, die Genehmigungen erteilt haben im Zusammenhang mit der Tatsachenbehauptung, dass Gesteinsschichten dichte abtrennende Schichten darstellen würden, aus denen nichts entweichen kann. Und das Gleiche haben wir bei Kali und das Gleiche haben wir beim Fracking, weil nämlich bestimmte Flüssigkeiten in bestimmte Schichten eingebracht werden. Wenn es von diesen Schichten aus Wegsamkeiten nach oben gibt, Herr Weber - und durch großen Druck kann es sogar sein, dass man solche Wegsamkeiten herstellt - dann können Chemikalien, können Abwässer, die man in die bestimmten Bereiche eingebracht hat, sich selbständig machen. Und dann passiert eben, dass man Kali-Abwässer unter anderem im Grundwasser findet. Und vielleicht finden wir Fracking-Abwässer auch irgendwo.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Herr Kummer, gestatten Sie eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Weber?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Gern.
Kollege Kummer, die Voraussetzung dafür, dass man Fracking-Abwässer irgendwo findet ist, dass man frackt. Und das alles, also diese Systematik zu beantworten und die Befürchtung, die Sie haben, teilen alle fünf Fraktionen in diesem Parlament. Es ist also kein Alleinstellungsmerkmal der LINKEN.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Sie wollten eine Frage stellen.
Stimmen Sie mir da zu?
(Heiterkeit SPD, FDP)
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Herr Weber, das wäre ja schön, wenn ich Ihnen da zustimmen kann, weil dann wären wir uns ja auch einig in den Ergebnissen.
Ich will auf die Frage noch eingehen, dass sich ja die Firma schon die Rechte in Thüringen gesichert hat. Ich finde es unglaublich, dass man sich für wenige Euro, die man zahlen muss, einen Quadratkilometer Thüringen sichern kann als Recht für eine unkonventionelle Erdgasförderung. Ich glaube, 50 € pro Quadratkilometer muss man zahlen, um sich dieses Recht zu sichern. Was haben wir davon, wenn unkonventionelles Erdgas in Thüringen durch eine Firma gefördert wird. Wir haben davon die Feldes- und Förderabgabe. Die Höhe der Feldes- und Förderabgabe obliegt dem Land zu bestimmen. Da wir ja ein Nehmerland sind im Länderfinanzausgleich, wird die Feldes- und Förderabgabe den entsprechenden Steuereinnahmen des Landes zugerechnet und quasi in der Situation von Nehmerländern wieder abgezogen. Andere Nehmerländer verzichten bei dieser Technologie inzwischen auf die Feldes- und Förderabgabe, weil das ja quasi ein Wettbewerbsvorteil ist. Das heißt, die öffentliche Hand hat eigentlich fast gar nichts davon, wenn es so läuft. Was wir haben, sind die Risiken, die nach Ende der Technologieanwendung im Land verbleiben, und was wir an Bergbauspätschäden in Thüringen haben, ist eine unendliche Geschichte, meine Damen und Herren, die Sie alle kennen, deshalb große Skepsis bei diesen Fragen.
Meine Damen und Herren, wir müssen das Bergrecht aus unserer Sicht dringend ändern und die Umweltverträglichkeitsprüfung, Herr Weber, da muss ich Ihnen auch widersprechen, da hatte die Firma klar im Ausschuss gesagt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung von ihnen nicht durchgeführt wird, sondern ein ähnlich aufwendiges Verfahren. Es ist im Bergrecht zum Beispiel bei den Beteiligungsfragen der Bevölkerung und bei der Beteiligung von Umweltverbänden und anderen Verbänden deutlich weniger als bei der UVP vorgesehen. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, diese Fragen gehören dringend gelöst, das Bergrecht muss endlich modernisiert werden und wir müssen sicherstellen, dass hier Transparenz herrscht, dass hier die Erkenntnisse der Forschung eingebunden werden und dass die öffentliche Hand und auch die Bevölkerung anschließend nicht auf Schäden sitzenbleiben.
Zu Herrn Dr. Augsten, da gab es ja vorhin noch die Frage; ich kann mich auch erinnern, dass von 10 Prozent des deutschen Erdgasbedarfs gesprochen wurde, der hier gedeckt werden könnte. Wir haben dazu ein Material bekommen, da kann man sicherlich noch mal nachschlagen, ansonsten gibt es ein Ausschussprotokoll, aber es macht eben auch deutlich, dass eine öffentliche Diskussion, eine öffentliche Sitzung zu solchen Fragen durchaus angebracht gewesen wäre, man muss aber auch dazu sagen, dass die Ausschuss-Sitzung keine geheime Sitzung war, denn wir können über die Inhalte, die dort besprochen worden sind, berichten.
Ich möchte auch noch dazu sagen, so viel gehört zu der Frage ehrliche Berichterstattung und Offenheit dazu, es ist von drei Zuschlagstoffen gesprochen worden, die beim Frack-Verfahren von dieser Firma verwendet werden, diese Stoffe sind schädigend für das Grundwasser, es wird daran gearbeitet, neue Stoffe zu finden, die das Grundwasser nicht schädigen würden, die also auch keine Trinkwasser gefährdenden Stoffe wären, aber im Moment stehen solche Stoffe nicht zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir diesen Punkt weiter im Ausschuss beraten werden, und ich hoffe, dass wir klar feststellen, dass das, was Herr Weber eben gesagt hat, stimmt, dass wir alle Risiken bei dieser Technologie sehen, die wir im Moment nicht völlig überblicken können, und dass solange ein Frack-Verfahren in Thüringen nicht eingesetzt wird, bis es da Klarheit gibt. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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