Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2010 hier: Zustimmung des Landtags gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

RedenFrank KuschelHaushalt-FinanzenKommunales

Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/2166 -


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einbringung des Innenministers war ja deshalb so kurz und nüchtern, weil der Vorgang an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten ist. Ich muss zugestehen, Sie sind erst im Laufe oder sehr spät in diese Verantwortung gekommen, obwohl, als Staatssekretär tragen Sie da ja auch eine Mitverantwortung. Wir haben also jetzt Ende Januar 2011 und beschließen, was die Kommunen im Jahr 2010 im Rahmen der Auftragskostenpauschale zugewiesen bekommen sollen. Wir wissen, es handelt sich hier um den übertragenen Wirkungskreis, also dort, wo die Kommunen in unserem Auftrag Aufgaben erledigen. Wir sind davon überzeugt, und das ist unsere Forderung an die Landesregierung und an den Innenminister insbesondere, aus diesem Verfahren zu lernen und 2011 die entsprechende Verordnung viel frühzeitiger auf den Weg zu bringen, zumal die Einschnitte in 2011 im Vergleich zu 2010 sehr gravierend sein werden, weil ja das Berechnungsverfahren für die Auftragskostenpauschale sich im Wesentlichen ändert. Wir haben bereits am Verfahren, das bis 2010 galt und worüber wir jetzt reden, obwohl es jetzt ein anderes Verfahren gibt, unsere Kritik geübt.


Das sogenannte Korridorverfahren halten wir für nicht zeitgemäß, weil es unterstellt, dass die Kommunen angeblich bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht einhalten. Das ist insofern erstaunlich, weil alle Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Kommunen ja durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gewürdigt und - wenn eine Kreditaufnahme beispielsweise enthalten ist - sogar genehmigt werden muss. Insofern hat das Land über die Rechtsaufsichtsbehörden ausreichend Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen oder eingehalten werden. Hinzu kommt ja, dass die Kommunen im übertragenen Wirkungskreis auch der Fachaufsicht des Landes unterliegen. Das heißt, das Land bzw. die Landesbehörden machen konkrete Vorgaben, wie die Aufgabe wahrzunehmen ist, und haben damit gar nicht die Steuerungsmöglichkeiten, dort auf die Ausgabenseite und die Einnahmenseite Einfluss zu nehmen. Ich erinnere daran, ich finde das nicht in Ordnung, ich bin selbst im Kreistag des Ilm-Kreises, dass wir die Führerscheinstelle, die Kfz-Zulassung, die Bauordnungsbehörde aus den allgemeinen Haushalt des Kreises bezuschussen müssen. Ich würde mir dort kostendeckende Gebühren wünschen, weil ich sage, wer ein Kfz für 20.000 € zulässt, der lässt es doch daran nicht scheitern, ob die Zulassung 57 € oder 67 € kostet. Aber da hat der Ilm-Kreis kein Ermessen, weil diese Gebühr vom Land bzw. in dem Fall vom Bund festgelegt wird. Dann aber zu sagen, bei der Erstattung der nicht gedeckten Ausgaben durch Einnahmen, da machen wir eine Korridorbildung und erkennen einfach das nicht an, was über den Durchschnitt liegt, das finden wir nicht in Ordnung. Das wird jetzt noch verschärft, indem man Benchmarking betreibt und sagt, nur noch die drei Kostenbesten sind der Maßstab. Aber über das neue Verfahren können wir sicherlich noch einmal diskutieren, wenn die Verordnung da ist. Unsere Forderung ist erstes Quartal, vor Ostern, damit wir dann in Ruhe in die Osterferien gehen können. Alles andere wäre für uns enttäuschend.


Unsere Fraktion wird der jetzigen Verordnung zustimmen, weil wir auch zur Kenntnis genommen haben, dass die Einwendungen des Gemeinde- und Städtebundes, also insbesondere des Gemeinde- und Städtebundes, Berücksichtigung gefunden haben. Da sind wir der Landesregierung auch dankbar, dass es da offenbar ein Dialogverfahren gab, das sehr zielführend war und im Interesse der Kommunen auch entschieden wurde. Das ist in Ordnung. Deshalb werden wir zustimmen, aber die Zustimmung ist, da wiederhole ich mich abschließend noch einmal, aber es ist wichtig, mit der Forderung verbunden, die entsprechende zustimmungspflichtige Verwaltungsvorschrift für 2011 im ersten Quartal zuzuleiten. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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