Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2011 hier: Zustimmung des Landtags gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

RedenFrank KuschelHaushalt-Finanzen

Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/3206 -


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist erst einmal begrüßenswert, dass auch der für die Kommunen zuständige Fachminister dieser Debatte lauscht, obwohl ja der Finanzminister aufgrund des sehr fragwürdigen Geschäftsverteilungsplans innerhalb der Landesregierung hauptverantwortlich ist. Man kann es ja nicht trennen. Insofern ist es zu begrüßen. Sie haben vorhin etwas verpasst, Herr Innenminister, weil Sie da nicht da waren, als es um das Finanzausgleichsgesetz ging. Aber Sie haben ja die Möglichkeit, dann an den Ausschuss-Sitzungen teilzunehmen und dort die Interessen der Kommunen zu vertreten.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur ein paar wenige Anmerkungen, die über das hinausgehen, was hier Herr Hey gesagt hat. Herr Hey, ich kann mich Ihren Ausführungen in dieser speziellen Frage anschließen. Es geht hier um 190 Mio. €, also kein unerheblicher Betrag. Der Finanzminister ist ja gelobt worden, dass immerhin schon im September für das laufende Haushaltsjahr eine solche Verordnung auf den Weg gebracht wird. Alle Achtung! Ich darf daran erinnern, dass wir als Gesetzgeber den Thüringer Kommunen die Auflage erteilt haben, bis zum 30.11. des Vorjahres ihren Haushaltplan zu beschließen und der Rechtsaufsicht vorzulegen, damit, solange es geordnet ist, die Haushaltssatzung am 01.01. des Haushaltsjahres in Kraft treten kann. Das ist vernünftig. Aber wenn wir den Kommunen diese Vorgabe machen, dann muss das Land natürlich seine Hausaufgaben machen. Wir hatten hier im Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Landesregierung verpflichtet, diese zustimmungspflichtige Richtlinie so zeitig vorzulegen, dass die Kommunen dann bis zum 30.11. die Zahlen dann auch in ihre kommunalen Haushaltspläne einarbeiten können. Das wäre nur sachgerecht, denn es bleibt dabei, die meisten Kommunen müssen spekulieren, was sie denn bekommen, und das Jahr 2011 hat gezeigt, dass doch eine gewisse Dynamik da drin ist.


Wir werten es durchaus als erfreulich, dass die allgemeine Auftragskostenpauschale für die kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften etwas erhöht wurde. Wir bleiben aber bei unserer Kritik, dass schon die Korridorbildung sehr fragwürdig war und das Benchmarking jetzt erst recht. Denn ich darf es noch mal wiederholen, wir reden hier über Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Das heißt, dort ist das Land nicht nur die Rechtsaufsicht, sondern auch die Fachaufsichtsbehörde und macht ganz konkrete Vorgaben. Die Vertretungen, also die Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage haben in diesem Bereich keinerlei Mitsprachemöglichkeiten und  rechte. Das wird damit begründet, weil es angeblich kein Ermessen gibt. Deshalb sagt man nur, die Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte sind für diesen Aufgabenkatalog verantwortlich. Wenn dem aber so ist, dass die Gemeinde ja gar kein Ermessen hat, dann stellt sich die Frage, weshalb das Land nicht einen vollen Kostenausgleich vornimmt. Es kommt ja eine andere Wirkung hinzu. Die kommunalen Haushalte unterliegen der Rechtsaufsicht, das heißt, die Haushaltsentwürfe werden gewürdigt bzw. genehmigt. Aber Ihr Verfahren unterstellt ja, dass ein Teil der Gemeinden die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in dieser speziellen Frage missachtet. Sonst würde das Benchmarking keinen Sinn machen. Die Kritik müssen sich dann aber auch die Rechtsaufsichtsbehörden gefallen lassen, denn die haben alle Möglichkeiten, im Zusammenhang mit der Würdigung des Haushalts einzugreifen. Insofern werden wir als Fraktion dieser Richtlinie nicht zustimmen. Wir halten die Ausgangswerte, so wie das Herr Hey schon formuliert hat, für nicht sachgerecht. Wenn die Ausgangswerte natürlich nicht stimmen und die fortgeschrieben werden, haben wir ein Problem. Die Korridorbildung, nämlich Kappung bei 100, ist sehr fragwürdig. Das geht schon mathematisch eigentlich gar nicht. Wenn ich einen Durchschnitt bilden will, kann ich dann nicht einfach bei 100 einen Strich machen und kann sagen, das war’s. Die FDP hat das ja beklagt, das wird ja jetzt noch mal vom Verfassungsgericht geprüft. Wenn ich die Nachfragen der Verfassungsrichter richtig interpretiere, haben die auch ein Problem, Kappung mit 100. Das ist aber jetzt Geschichte, aber klar, jetzt machen sie das Benchmarking und da habe ich meine Kritik geäußert.

Wie detailverliebt manchmal diese Landesregierung sein kann, zeigt eine Erstattung. Nämlich für die Überprüfung der Kenntnisse im Heilpraktikerwesen bekommen die Kommunen, jetzt bitte zuhören, 0,01 €, also 1 Cent pro Einwohner. Immerhin, da frage ich mich, was kostet denn da die Erstellung des Bescheides? Und ist bei manchen nicht dann die Briefmarke schon teurer als die Erstattung. Das wäre mal ein Fall für den Rechnungshof, zu prüfen, ob so eine Erstattung von 1 Cent sinnvoll ist.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Da kann ich Ihnen aber schon sagen, dass die Briefmarke teurer ist.)


Übrigens, das ist jetzt nicht hier separat aufgeführt, in der Allgemeinen Auftragskostenpauschale ist auch so eine schöne Erstattung drin, und zwar für die Beflaggung von Dienstgebäuden an staatlichen Feiertagen. Da bekommt jede Kommune 0,02 € pro Einwohner, 2 Cent. In dieser Bundesrepublik ist das alles geregelt, bis ins Detail. Aber wenn es um große Beträge geht, Herr Finanzminister, da sind Sie nicht so großzügig. Insofern, wenn Sie hier die Maßstäbe anlegen, die Sie hier verwenden für den Finanzausgleich insgesamt, haben wir noch viel Diskussionsbedarf.

Eine letzte Anmerkung zu den Bauordnungsbehörden. Dort ist der Erstattungsbetrag 2,09 € pro Einwohner. Das ist übrigens ein Bereich, wo wir schon immer angemahnt haben, noch mal zu überprüfen, ob nicht durch die Anpassung der Gebührenordnung hier das Kostendeckungsgebot umgesetzt werden könnte. Dort haben wir durch das Handeln der Behörde die Wirkung, dass für die Betroffenen ein nachweisbarer wirtschaftlicher Vorteil entsteht, nämlich er bekommt eine Baugenehmigung oder eine Abrissgenehmigung. Da ist die Frage, warum müssen wir in der gegenwärtigen Finanzsituation in einem solchen Bereich, wo ein wirtschaftlicher Vorteil genau definierbar ist, allgemeine Steuermittel zum Einsatz bringen, um das abzugelten. Da sind wir für Überlegungen, kostendeckende Gebühren zu erheben. Da könnten wir immerhin, wenn ich die 2,09 € auf die Einwohner Thüringens hochrechne, sind das fast 5 Mio. €, die wir dann sparen würden. Auch damit wird sich sicherlich der Landesrechnungshof aufgrund der heutigen Hinweise noch mal beschäftigen. Daran sehen Sie, dass DIE LINKE sehr differenziert an solche Prozesse herangeht. Unser Abstimmungsverhalten habe ich bekannt gegeben. Wir haben in der Fraktion, das will ich sagen, lange überlegt, ob wir eine namentliche Abstimmung beantragen, da wir sagen, das ist ein flächendeckendes Problem, aber aufgrund der Umstände, die diese Plenarsitzung bedauerlicherweise begleiten, insbesondere was die Proteste gegen das Auftreten der NPD betrifft, verzichten wir auf eine solche namentliche Abstimmung. Wir werden aber als Fraktion, also unsere anwesenden Mitglieder, hierzu unsere Zustimmung verweigern, geben aber die Möglichkeit, reichen der Landesregierung die Hand. Mit den Hinweisen, die wir gegeben haben, sind wir durchaus bereit, mit Ihnen auch in dieser Frage konstruktiv zusammenzuarbeiten. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien