Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2012 1/2
Zum Antrag der Landesregierung – Drucksache 5/4032
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mit etwas Positivem beginnen, damit der Finanzminister nicht immer nur unsere Kritik einstecken und sich damit auseinandersetzen muss. Es ist zunächst erst einmal erfreulich, dass die zustimmungspflichtige Verordnung sehr früh im Haushaltsjahr den Landtag erreicht.
(Beifall SPD)
Wir hatten schon Situationen, dass wir nach Ablauf eines Haushaltsjahres diese Verordnung hier zur Kenntnis genommen haben bzw. nicht nur zur Kenntnis genommen haben, denn sie ist ja zustimmungspflichtig. Das war dann immer eine etwas seltsame Situation, dass der Landtag über eine Verordnung abstimmen musste, die ein Haushaltsjahr betraf, das schon abgelaufen war. Das sprach nicht gerade von einer Achtung gegenüber dem Parlament, aber offenbar gehört diese Praxis der Vergangenheit an. Insofern ist das zunächst positiv.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzminister hat hier noch einmal das Berechnungsverfahren der Auftragskostenpauschale dargelegt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat diese Berechnungsgrundlage für durchaus zulässig erachtet, hat aber natürlich auch gesagt, es können auch Alternativberechnungen angestellt werden. Es ist also nicht alternativlos. Sowohl die Korridormethode, die nun nicht mehr Gegenstand ist, als auch die Benchmarkingmethode hat natürlich unausgesprochen immer den Vorwurf zum Inhalt, dass einige Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise nicht effizient arbeiten in diesem Bereich, sonst würde das Benchmarking ja keinen Sinn machen. Man unterstellt also, dass einige sehr sorgsam mit den Geldern in diesem Bereich umgehen und andere nicht. Wir befinden uns hier im Bereich der Auftragsverwaltung. Dort ist das Land nicht nur Rechtsaufsichtsbehörde und genehmigt oder würdigt den Haushalt, sondern auch Fachaufsichtsbehörde, das heißt, macht auch Vorgaben, wie die Aufgabe inhaltlich wahrzunehmen ist. Durch diese doppelte Aufsicht muss nach unserer Überzeugung eigentlich sichergestellt sein, dass auch effizient diese Aufgabe wahrgenommen wird. Insofern lehnen wir das Benchmarking-Verfahren genauso wie das Korridor-Verfahren ab, weil die Landesregierung ausreichend Möglichkeiten hat, über die Rechts- und Fachaufsicht für Effizienz zu sorgen. Und wenn Kosten dann differenzieren, dann hat das seine Ursache in der Struktur der Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise oder eben in Besonderheiten. Ich nehme mal den Bereich der Ausländerbehörde, da ist natürlich klar, dass zum Beispiel der Ilm-Kreis mit einer Technischen Universität und einem damit erhöhten Anteil auch von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine andere Kostenstruktur aufweisen muss als Landkreise, in denen es eine solche universitäre Einrichtung nicht gibt. Insofern immer wieder der Appell auch an den Finanzminister, über die Fach- und Rechtsaufsicht für Kosteneffizienz zu sorgen und nicht über ein umstrittenes Benchmarking-Verfahren und Pauschalierung im Bereich der Auftragskostenpauschale. Wir sind auch hier in einem Bereich, wo die Vertretungen, also die Gemeinderäte, die Stadträte und Kreistage, kein unmittelbares Mitspracherecht haben. Denn für die Wahrnehmung der Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis sind ausschließlich die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte zuständig. Auch das befriedigt uns nicht, denn wir sind hier in einem Spannungsfeld, dass zwar die Vertretungen Herr des Haushaltes sind und damit auch Herr des Stellenplans sind, aber letztlich der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landrat völlig eigenständig entscheiden kann, wie er die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt. Das führt zu Auseinandersetzungen, das wissen wir, weil das auch Gegenstand von Anfragen ist, dass einige Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte sogar Informationen aus diesem Bereich gegenüber den Gemeinderäten, Stadträten und Landkreisen verweigern und sagen: ich bin allein zuständig. Also auch da müssen wir sicherlich als Gesetzgeber noch mal überprüfen, ob wir nicht ein Verfahren wählen wie in Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist zumindest geregelt, dass sich die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte bei der Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis mit der Vertretung ins Benehmen setzen müssen. Das ist also ein sehr niederschwelliges Angebot, denn „Benehmen“ heißt ja nichts anderes, als dass er zumindest informieren muss. Er ist an Beschlüsse dann nicht gebunden, sondern es bleibt bei seiner Zuständigkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzminister hat auch die Veränderungen dargestellt, sie sind ja eher vernachlässigungswürdig, aber er hat ausgeblendet, dass wir im vergangenen Jahr den Gemeinden Aufgaben übertragen haben, die sich in der Auftragskostenpauschale nicht widerspiegeln. Beispielhaft möchte ich das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren benennen. Das ist nicht Bestandteil der Auftragskostenpauschale. Im Gesetzentwurf steht ja, und das haben CDU und SPD mit ihrer Mehrheit auch beschlossen, und zwar in gleicher Art und Weise, dass ab sofort die Sonne im Westen aufzugehen hat. Sie haben einfach gesagt, es verursacht keine zusätzlichen Kosten. Das hat man „kraft der Wassersuppe“ und der Macht hier im Parlament beschlossen. Inzwischen liegen aber Erfahrungen in den Gemeinden vor, dass das sehr wohl mehr Geld kostet. Das ist auch nachvollziehbar. Also wenn ich die Chip-Pflicht überprüfen soll als Ordnungsbehörde, wie soll ich denn das machen? Da brauche ich also ein Lesegerät. Alle Versuche, diese Lesegeräte entgeltfrei auf dem Markt zu bekommen, sind gescheitert. Die Gemeinden müssen das bezahlen. Dann müssen die Hunde registriert werden, alle. Der Zeitaufwand dafür pro Hund beträgt mindestens 15 Minuten. Da kann man das mal hochrechnen, also ich bin auch im Stadtrat von Arnstadt, wir haben das durch die Verwaltung ermitteln lassen und sind auf einen Mindestfinanzaufwand von etwa 25.000 € pro Jahr gekommen. Das können Sie nachrechnen, Herr Finanzminister, bei rund 2.400 registrierten Hunden und einem Zeitaufwand von 15 bis 30 Minuten, um einen Hund zu registrieren, das ist sicherlich nicht zu großzügig bemessen, und der Personalkostenstruktur, kommen Sie schon rechnerisch auf diese Zahlen. Insofern sehen wir dort weiteren Diskussionsbedarf, ob sich tatsächlich Mehraufwendungen, die durch die Übertragung von Aufgaben auf die Gemeinden oder Landkreise entstanden sind, in der Auftragskostenpauschale widerspiegeln.
In der Auftragskostenpauschale sind aber auch Aufgaben enthalten, wo wir der Auffassung sind, dort kann man durchaus über die Kostendeckung nachdenken, also ob wir dort nicht die Vorgabe machen, dass diese Aufgabenwahrnehmung kostendeckend erfolgen muss und es insofern keine Notwendigkeiten mehr gibt, diese Bereiche über die Auftragskostenpauschale zu subventionieren. Da möchte ich die Bauordnungsbehörden nennen, weil gerade im Bereich der Bauordnungsbehörden durch das Handeln der Bauordnungsbehörde für den Antragsteller ein nachweisbarer wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Kein Bauherr lässt an einer moderat erhöhten Gebühr das Bauvorhaben scheitern, weil gemessen am Gesamtinvestitionsaufkommen eines Bauvorhabens sind die Genehmigungsgebühren fast vernachlässigungswürdig. Wir bezuschussen aber die unteren Bauaufsichtsbehörden pro Einwohner mit 2,13 €. Das sind also rund 4,5 Mio. €, wo wir der Auffassung sind, das ist nicht erforderlich. Ähnlich in den Zulassungsstellen, also Kfz-Zulassungen, diesen Bereich bezuschussen wir immerhin noch mit 0,43 € pro Einwohner, dass sind auch 1 Mio. €, wo sich viele Menschen die Frage stellen, weshalb der Freistaat die Zulassung eines Kfz im Jahr mit 1 Mio. € bezuschusst. Auch hier muss das Kostendeckungsgebot angestrebt werden und da können Sie als Fachaufsicht wirken. Klar muss zum Beispiel im Bereich der Kfz-Zulassung mit dem Bund verhandelt werden, dass dort die Gebühren dann entsprechend erhöht werden. Aber auch dort sind die Erfahrungen, dass bei den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges die Zulassungsgebühren vernachlässigungswürdig sind, sie betragen im Regelfall 55 € bei der Erstzulassung. Wenn sie erhöht werden würden auf 60 €, hätte das keinen Einfluss auf die Anzahl der Zulassungen der Fahrzeuge, aber wir würden 1 Mio. € sparen.
Wenn ich allein diese beiden Posten zusammenrechne, wären wir zwischen 5,5 und 6 Mio. €. Da hätten wir ausreichend Geld, um den Kommunen den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren zu finanzieren.
Es gibt noch viel zu beraten, Herr Finanzminister, deshalb haben Sie sicherlich Verständnis und freuen sich schon darauf, dass ich jetzt den Antrag stelle, diese zustimmungspflichtige Verordnung an den Innenausschuss zu überweisen, damit wir dort die von mir angesprochenen Fragen weiter mit Ihnen erörtern können. Da Sie sich immer sachlich diesem Dialog stellen, werden Sie sicherlich auch in Ihrer Fraktion und bei der SPD um Zustimmung werben, dass wir uns mit dieser Frage noch mal im Innenausschuss beschäftigen und dann können wir eine Verordnung wieder hier im Landtag vorfinden, die diese Verwerfung, die ich mal kurz beschrieben habe, nicht mehr beinhaltet. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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