Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2012 2/2
Zum Antrag der Landesregierung – Drucksache 5/4032
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, einige wenige Anmerkungen zu den Vorrednern. Frau Lehmann, Sie haben für die CDU hier noch mal versucht, das Benchmarking-Verfahren zu begründen und zu verteidigen. Unstrittig ist, dass zumindest die Qualifikation oder die Weiterentwicklung von der Drei-Gemeinde-Methode zu 10 Prozent bei einzelnen Gemeindegrößen eine wirklichkeitsnähere Abbildung von Kosten erzeugt. Aber bei manchen nützt diese Umstellung nichts. Wenn ich 17 Landkreise habe und davon 10 Prozent ins Benchmarking einbeziehe, dann werden zwei Landkreise betrachtet. Also da ist der Unterschied zu dreien ja eher noch in die andere Richtung. Von daher ist die Stufe der Qualifikation des Verfahrens äußerst gering. Da teilen wir auch die Kritik, die Herr Bergner hier noch mal vorgetragen hat.
Herr Meyer, Sie haben davon gesprochen, dass wir uns im Spannungsverhältnis kommunaler Selbstverwaltung befinden, was den übertragenen Wirkungskreis betrifft, und Sie durch das Verfahren, wie es in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wird, dass zumindest das Benehmen hergestellt wird zwischen Verwaltungsspitze und Vertretung, Sie keinen Zugewinn erkennen. Da möchte ich darauf verweisen, ich habe das beispielhaft angeführt, das wäre das Mindeste, es wäre ein erster Schritt, den wir in Thüringen zu erreichen hätten. Viel bedeutsamer wäre natürlich sogar, wenn man das Einvernehmen herstellen müsste, weil es ist nicht mehr erklärbar, dass die kommunale Verwaltung letztlich zweigeteilt ist, in einem Bereich, wofür nur der Bürgermeister oder beim Kreis der Landrat zuständig ist, und in einem anderen Bereich, in dem wir uns in der Zuständigkeit der Vertretung befinden. Also ich erlebe das - ich bin auch im Kreistag vom Ilm-Kreis - wir haben gar nicht mehr so viele eigene kommunale Aufgaben, sondern über 80 Prozent der Kreisaufgaben sind inzwischen übertragener Wirkungskreis, wo der Landrat den Kreistag de facto nicht zu beteiligt braucht. Aber es gibt auch im übertragenen Wirkungsbereich durchaus eine Vielzahl von Dingen, bei denen die Vertretung mitentscheiden könnte. Ich nenne mal die Öffnungszeiten und die Struktur zum Beispiel im Bereich Kfz-Wesen oder Führerscheinstelle. Warum soll darüber nicht der Kreistag zu befinden haben oder bei der kreisfreien Stadt der Stadtrat? Warum darf das nur der Oberbürgermeister oder Landrat allein machen? Deswegen reden wir ja immer von einem zumindest demokratiereduzierten Raum, was den übertragenen Wirkungskreis betrifft. Insofern sehen wir dort durchaus Diskussionsbedarf, diesen Bereich des übertragenen Wirkungskreises weiter zu demokratisieren. Wir wissen, die Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte sind direkt gewählt und haben damit auch eine demokratische Legitimation. Aber es bleibt dabei, dass letztlich nur die Verwaltung dort entscheidet, und oftmals zumindest die Stufe der Transparenz und der demokratischen Steuerung geringer ist, als wenn die Vertretungen - also der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage - mitentscheiden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hey hat nun hier ein paar Widersprüche in unserem Antrag und unserem Lob festgestellt, also Antrag Weiterberatung im Innenausschuss und Lob, dass es frühzeitig doch hier dem Landtag zugeleitet wird. Das Lob bezieht sich zunächst auf das Verfahren der Zuleitung. Damit weiß auch die Öffentlichkeit, was sie zu erwarten hat. Es nützt doch aber nichts, wenn die Kommunen jetzt zwar zeitnah eine Verordnung erhalten, wenn aber im Rahmen dieser Verordnung ihnen zustehende Gelder vorenthalten werden. Das Beispiel mit der Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wurde ja bereits mehrfach in der Debatte hier benannt. Da ist es im kommunalen Interesse, dass der Innenausschuss sich noch mal damit beschäftigt und möglicherweise diese Erstattungsansprüche, die die Gemeinden und die Landkreise haben, die auch bereits in diesem Jahr zu sichern. Gegebenenfalls können Sie auch darauf verweisen, wir machen das zu einem späteren Zeitpunkt mit der Verordnung 2013 rückwirkend für das Jahr 2012. Da sind wir gern diskussionsbereit. Aber jetzt einfach zu sagen, Augen zu und durch, obwohl nachweisbar ist, dass diese Kosten zusätzlich auftreten, das kann nicht im kommunalen Interesse sein. Da sollten der Landtag und der Haushaltsausschuss auch das entsprechende Selbstbewusstsein haben, hier noch mal mit der Landesregierung, insbesondere dem Finanzministerium, in den Dialog zu treten. Insofern verbleiben wir bei unserem Antrag. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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