Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP 2025) hier: Stellungnahme des Landtags gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Landesplanungsgesetzes 1/2
Zur Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 5/3236
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja witzig, wir, DIE LINKE, wollten bei der Beratung des Landesplanungsgesetzes, dass das Landesentwicklungsprogramm hier im Landtag beraten und beschlossen wird. Dazu hatten wir in der letzten Plenarsitzung einen Änderungsantrag eingebracht, den haben Sie aber als Regierungskoalition und Mehrheitsfraktion abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was?)
Genau. Das heißt, heute früh haben Sie uns das Landesentwicklungsprogramm dann reingedrückt in die Tagesordnung, das heißt ganz konkret, Sie wollen über das Programm hier quasseln,
(Heiterkeit CDU, FDP)
aber eigentlich nicht beschließen. Änderungen wollen Sie ganz allein der Exekutive nach Gutsherrenart überlassen. So sieht nach unserem Dafürhalten demokratische Mitentscheidung nicht aus.
(Beifall DIE LINKE)
Zu den Schwachstellen, die es im LEP zuhauf gibt und die auch von Bürgern, Einrichtungen in Gesprächen uns nahegebracht wurden und die im Detail auch in unserer Stellungnahme nachzulesen sind, möchte ich einige Lösungen hier noch einmal konkret ansprechen.
Grundsätzlich muss die programmatische Zielorientierung einer nachhaltigen Landesentwicklung stärker als bisher an dem Maßstab sozialer Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit ausgerichtet werden. Das schließt auch eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Grundzentren als niederstufige zentrale Orte sollen auch künftig durch Regionalplanung bestimmt und nachrichtlich in den LEP aufgenommen werden.
(Beifall DIE LINKE)
Mit einem dünner werdenden Netz der Grundzentren wäre unweigerlich die Gefahr verbunden, dass gewachsene Wirtschaftsstrukturen und damit Lebensqualität in den ländlichen Räumen verloren gehen würden. Deshalb sind Grundzentren in ihrer jetzigen Bestimmung aufrechtzuerhalten und es ist auch undemokratisch, dass mit dem LEP die Regionalpläne ad hoc überschrieben werden, wie es mit dem Regionalplan Nordthüringen geschehen ist. Auch dezentrale Forschungseinrichtungen müssen erhalten werden und dürfen nicht einer Zentralisierung geopfert werden.
Bei der Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollte der Fokus stärker auf den öffentlichen Personennahverkehr gerichtet werden.
(Beifall DIE LINKE)
Regionale Verkehrskonzepte und Anreizsysteme sollten dazu beitragen, dass er in der Fläche, insbesondere im ländlichen Raum wieder attraktiver wird. Es sollte eben nicht so sein wie jetzt gerade, dass sich jeder Jugendliche - sobald er es sich leisten kann - das eigene Auto kauft und fährt, weil der öffentliche Personennahverkehr so unstimmig ist. Verkehrssysteme sollten aufeinander abgestimmt werden und den sozial- und umweltpolitischen Erfordernissen der Zeit entsprechen. Hierzu gehören auch Fragen der Geschwindigkeitsbegrenzung, Emissionsminderung und Flächenschonung.
Die Energieversorgungsstrukturen in Thüringen sind zukunftsfähig auszurichten, indem Energiebedarf und -erzeugung besser aufeinander abgestimmt werden. Immer noch ungenutzte regenerative Energiepotenziale für ein dezentrales Landesenergiesystem müssen erschlossen werden, um schrittweise unabhängig von Energieimporten zu werden. Darüber hinaus sind Energieeinsparmöglichkeiten stärker als bisher zu nutzen. Die Bereitstellung von Energie ist Teil der Daseinsvorsorge und ist deshalb für jeden zugänglich und bezahlbar zu gestalten.
Zur optimalen Ausschöpfung vorhandener Windpotenziale sollten Windenergieanlagen auch im Wald unter definierten Bedingungen wie zum Beispiel unter Berücksichtigung der Vorbelastung von Flächen zugelassen werden. Zulassungsvoraussetzungen sind mittels Waldfunktionskartierung und Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für die Geeignetheit von Waldflächen im Einzelfall und einer daraus abzuleitenden Abwägungsmatrix zu bestimmen. Alle Planungs- und Ausweisungsverfahren sollen unter Beteiligung betroffener Nutzergruppen und unter strengen Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen. Da die Festsetzung von Vorranggebieten zur Nutzung von Windenergie in der Praxis des Öfteren zum Ausschluss von Anlagen in anderen Gebieten geführt hat, sollte dieser Planungsansatz künftig überdacht werden.
Das Ausmaß der Auswirkungen des voranschreitenden Klimawandels auf die Trinkwasserversorgung in Thüringen ist noch nicht genau zu prognostizieren. Trotzdem müssen langfristige Sicherungen in den Blick genommen werden. Deshalb sind auch Planungen für große Wasserreservoirs, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen sollen, unter diesem Gesichtspunkt genauer zu prüfen. Die flächendeckende Aufrechterhaltung des hohen Anschlussgrades an die öffentliche Wasserversorgung von derzeit 99,8 Prozent infrage zu stellen, so wie es jetzt im LEP steht, ist ein Rückschritt, wäre ein Rückschritt und ist eigentlich ein Hammer, denn Trinkwasserversorgung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die Verfügbarkeit von Wasserdargeboten ist daher in den Regionen neu zu prognostizieren, die voraussichtlich am stärksten negativ vom Klimawandel beeinflusst werden. Daraus sind Schlussfolgerungen abzuleiten, welche Versorgungssysteme drohende Defizite am sichersten und effektivsten ausgleichen können.
In sehr dezentral gelegenen Gebieten, wo möglicherweise der Anschluss an zentrale Netze nicht gewinnbringend ist, muss im Interesse der Aufrechterhaltung hoher Trinkwasserqualität das das Prinzip der Solidargemeinschaft Anwendung finden. Nach Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen die Grund- und Oberflächengewässer in Thüringen bis 2015 naturnah entwickelt werden und qualitativ einen guten Zustand erreichen. Nach Überprüfung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten können in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen beispielsweise Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden. Nährstoffeinträge sind weiter zu reduzieren. Also, es geht nicht wie im LEP, was das Jahr 2027 in den Blick nimmt. Schauen Sie rein und schlagen Sie die Seite auf, Herr Primas.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Was erzählen Sie für einen Unsinn?)
Nein, das ist kein Unsinn, weil das genau Ihre Politik ist. Sie verschleppen immer alles, machen keine ordentlichen Maßnahmen und dann heißt es, oh, wir können dieses Datum aber wirklich nicht einhalten, wir müssen um eine Fristverlängerung bitten.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Die Bürger sollen es bezahlen und dann gehen Sie hin und gründen eine Bürgerinitiative.)
Das können ja Sie machen, die Bürgerinitiative mit Ihrem Bund.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das machen Sie doch ständig.)
Für eine ausgewogene Steigerung der Nutztierbestände, Herr Primas, sind bei notwendigen Neubauten von Ställen ökologische und soziale Kriterien der Tragfähigkeit stärker zu berücksichtigen, um sogenannte Hotspots, das heißt, die überdurchschnittliche lokale Belastung, also solche lokalen Belastungspunkte zu vermeiden. In diesem Sinn wird angeregt, für Thüringen ein Eignungskataster für Tierhaltungsanlagen zu entwickeln, um dem klassischen Naturkreislauf Boden-Pflanze-Tier-Boden noch besser gerecht zu werden. Anzustreben ist die Bindung der Tierhaltung an die Fläche.
Ausweisungen als Rohstoffsicherungsgebiete sollten noch keine Abbaugenehmigungen nach sich ziehen. Diesen müssen zwingend Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschaltet werden.
Und Biosphärenreservate dienen in besonderem Maße umwelt- und landschaftsschonenden Wirtschaftsweisen. Sie sollten darüber hinaus als Modellregionen verstanden werden, in denen gezielt mit Anreizen eine nachhaltige Wirtschaftsansiedlung betrieben wird. Weder die Stellungnahme der CDU- und SPD-Fraktionen, noch der Änderungsantrag der FDP, die uns hier vorliegen, heilen die dargestellten Probleme im LEP. Diese sind so unspezifisch, ja Larifari, und deshalb lehnt meine Fraktion diese ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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