Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2015

Mike Huster
Haushalt-FinanzenRedenMike Huster

Zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 6/3037

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie schon erwähnt, sind wir jetzt am Zielpunkt des jährlichen Entlastungsverfahrens von Landesregierung und Thüringer Rechnungshof – hier für das Jahr 2015. Sie wissen sicherlich auch, dass der Präsident des Rechnungshofs, Dr. Dette – heute ist der Vizepräsident Michael Gerstenberger anwesend –, neben diesen Entlastungsverfahren auch immer Wert darauf legt, dass seine Institution beratend oder prophylaktisch beratend tätig sein möchte. Insofern war es für mich sehr wohltuend, dass mit diesem Rechnungshofbericht, also mit den Positionen des Rechnungshofs und auch den Erwiderungen der Landesregierung und der Wertung wiederum durch den Rechnungshof sehr viele Beispiele im Bericht zu finden sind, wo Rechnungshof und Landesregierung miteinander um Lösungen gerungen haben. Sie sehen das zum einen im Bericht im Teil D, der insgesamt zwölf Textziffern enthält, in denen die Landesregierung den Empfehlungen des Rechnungshofs folgt. Sie finden es aber auch im gesamten Bericht in den anderen Teilen an verschiedenen Stellen.

Gestatten Sie mir dazu ein Beispiel aus dem Teil A, der uns bei der Beratung der künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen alle in den letzten Jahren – auch hier im Haus – des Öfteren interessiert hat, nämlich die Frage, wie sich die Finanzbeziehungen an der Schwelle zum Jahr 2020 und darüber hinaus entwickeln werden. Mit anderen Worten: Wie viele Einnahmen wird der Freistaat Thüringen und seine Kommunen nach 2020 aus den bundesdeutschen Ausgleichssystemen erhalten? Jeder weiß und jeder versteht sicherlich auch, dass das natürlich essentiell ist für die künftige Haushaltsplanung, auch auf der Ausgabenseite.

 

Da möchte ich zunächst mal feststellen, dass wir auch natürlich nach angeregten Debatten durch den Rechnungshof weit weg sind von Horrorszenarien aus den Jahren ab 2010, wo wir annehmen mussten, dass im Jahr 2020 Thüringer Landeshaushalte mit bis zu anderthalb/2 Milliarden weniger an Einnahmen auskommen müssen. Wir haben erfreulicherweise eine ganz andere Entwicklung, sowohl auf der wirtschaftlichen und konjunkturellen Entwicklung mit sehr hohen Steuereinnahmen, aber natürlich auch auf der politischen Ebene, indem mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht weniger Geld für Thüringen herausgekommen ist, sondern wir stabile Einnahmen haben werden. Darüber sind wir sehr froh, dass wir damit natürlich auch die Gestaltungsfähigkeit im Landeshaushalt für die nächsten Jahre sichern konnten und für die Zukunft auch sichern können.

 

Aber um auf das Beispiel zurückzukommen und die Vorschläge des Rechnungshofs: Hier zu diesem Teil der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat der Rechnungshof im Bericht angeregt, dass künftig die Landesregierung bei der Erstellung Mittelfristiger Finanzplanungen auf eine detaillierte Darstellung der künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen abheben sollte. Die Landesregierung hat an dieser wie an vielen anderen Stellen auch erklärt, dass sie das selbstverständlich für künftige mittelfristige Planungen aufnimmt. Ich finde, das ist ein treffendes Beispiel, um zu dokumentieren, dass die Beratungen hier insgesamt in einer sehr sachlichen Form stattgefunden haben und dass die Regierung Vorschläge des Rechnungshofs natürlich gern aufnimmt.

 

Meine Damen und Herren, zum Teil B möchte ich ebenfalls beispielhaft bemerken, auch angesichts der Debatten – Herr Kowalleck hat das schon ein bisschen angedeutet –, die wir hier wiederholt hatten, zuletzt bei der Beratung des Doppelhaushalts 2018 und 2019: Natürlich geht es bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung und der Bildung von Überschüssen auch darum, dass politisch konträr diskutiert wird, was mit diesen Überschüssen gemacht wird. Wenn man erst mal steigende Investitionen hat, wie wir sie haben, wenn man dennoch am Jahresende Überschüsse hat, dann diskutiert man, was man mit dem Geld macht, und dann wird natürlich auch debattiert, wie stark der Schuldenabbau sein sollte, auch die Schulden aus dem alten sogenannten Sondervermögen, was aber Sonderschulden sind, sei hier genannt. Das wird natürlich im politischen Raum konträr diskutiert. Hier im Teil B finde ich das exemplarisch dargestellt.

Ich will Ihnen aber auch sagen, dass wir seit 2014 – seit der Regierungsübernahme – die Möglichkeit hatten, sowohl dieses Land zu gestalten durch höhere Investitionen, und dass wir andererseits genauso alte Schulden kontinuierlich tilgen konnten, beginnend mit dem Jahr 2015, dass wir Rücklagen bilden konnten für künftige Jahre und damit insgesamt einen sehr gesunden Mix, einen gesunden Gleichklang einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik beginnen konnten und mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 auch fortsetzen konnten bis zum jetzigen Stand dieser Legislatur. Auch über diese Entwicklung, meine Damen und Herren, bin ich sehr froh.

 

Zum Teil C, meine Damen und Herren, und den Bemerkungen zu den Einzelplänen möchte ich ein Beispiel anführen. Sie wissen, das ist der Teil, in dem die Landesregierung konträre Auffassungen zu den Feststellungen des Rechnungshofs hat und wo insbesondere hier die Mitglieder im Haushaltsausschuss sich eine Meinung zu bilden haben und gegebenenfalls mit Beschlussanträgen der einen oder anderen Seite einerseits beizutreten, recht zu geben haben umgangssprachlich und Forderungen zu formulieren haben, wie künftig mit dem jeweiligen Gegenstand umzugehen sein sollte. Das hat die rot-rot-grüne Mehrheit an der einen oder anderen Stelle getan.

 

Ich möchte etwas zur Textziffer XI, zum Einzelplan 10, hier ausführen. In dem Beschlussantrag, der Ihnen vorliegt, heißt es: „Den Bemerkungen des Rechnungshofs wird beigetreten. Die Stellungnahme der Landesregierung wird zur Kenntnis genommen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 30. September 2018 über die Ergebnisse der eingeleiteten Veränderungen bei der Verwaltung des ÖPP-Projekts zu berichten.“ So weit der Antrag. Es geht also um die sogenannten Öffentlich-Privaten Partnerschaften, abgekürzt ÖPP oder in der englischen Version PPP. Diese ÖPP-Modelle stehen schon länger im Fokus der Finanzprüfer und hier im Bericht des Rechnungshofs geht es um das ÖPP-Projekt für 19,1 Kilometer Landesstraße im Saale-Holzland-Kreis. Dieses Projekt begann 2007 und soll 30 Jahre – also bis 2037 – laufen.

 

Der Rechnungshof hatte bereits 2010 festgestellt, dass die herkömmliche Realisierung der Baumaßnahmen günstiger gekommen wäre, und er sagte damals, dass bei korrekter Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Anfang an klar sein musste, dass dieses ÖPP unwirtschaftlich sei. Vor nunmehr sieben Jahren sprach die Abgeordnete Keller an diesem Pult zu genau diesem Thema und sie sagte damals – Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gern die Abgeordnete Birgit Keller zitieren –: „PPP macht den Bau und den Betrieb nicht billiger, das hat es noch nie und das wird es auch nie“. Wie Recht Sie doch damit hatte, meine Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Nun hat der Rechnungshof im aktuellen Bericht erneut unnötige Kosten entdeckt, für die diese alternative Finanzierungsform ursächlich ist. Die heutige Landesregierung hat also mit den negativen Folgen von Entscheidungen einer Regierung von vor über zehn Jahren zu kämpfen, um die Kosten heute so weit wie möglich im Zaum in halten.

Und Herr Kowalleck, Sie hatten es ja erwähnt: An dieser Stelle möchte ich auch den geplanten Landeshaushalt 2020 erwähnen. Wir wollen als Koalition vor der nächsten Landtagswahl einen Haushalt für lediglich ein Jahr verabschieden. Dieser Haushalt wäre dann jederzeit wieder veränderbar – und das ist nach Ihrer Auffassung undemokratisch und unerträglich. Herr Mohring und Herr Kowalleck, angesichts dieses Arguments möchte ich Sie schon gern fragen: Wie undemokratisch und unerträglich waren Ihre Handlungen eigentlich, als Sie damals mit diesen ÖPP-Modellen den Landeshaushalt für 30 Jahre in Geiselhaft genommen haben, meine Damen und Herren?

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das Althaus‘sche Wahlversprechen von 2004 mit den Milliardenkosten zulasten ganzer Generationen vergessen Sie in diesem Zusammenhang auch allzu gern, selbstkritisch mit zu erwähnen.

 

Danke noch mal an dieser Stelle an den Präsidenten des Thüringer Rechnungshofes Dr. Dette, der dieser Polemik der CDU widersprach und einen Haushalt noch vor der Wahl 2019, einen Haushalt für das Jahr 2020 für legitim erklärte. Wir sehen das auch so, wir halten viel vom hohen Gut der Planbarkeit für alle Akteure, die von Zuweisungen aus dem Landeshaushalt abhängig sind.

 

Meine Damen und Herren, damit will ich es an dieser Stelle bewenden lassen und mich auch sehr herzlich bei den Erarbeitern des Berichts beim Thüringer Rechnungshof bedanken, bei allen Akteuren in der Landesregierung und hier in der Verwaltung und im Ausschuss, die sich sehr produktiv mit dem Stoff auseinandergesetzt haben. Wir empfehlen, dass sowohl Landesregierung als auch Thüringer Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2015 entlastet werden. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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