Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014

RedenMike HusterHaushalt-Finanzen

Zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 6/1529


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014 haben wir ein wichtiges Hilfsmittel zur Hand, das ist der Jahresbericht des Rechnungshofs 2016 mit ausgewählten Beispielen. Darin findet man Beispiele, was aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushalts 2014 falsch gelaufen ist. Vereinfacht gesagt stellt in der Erwiderung die Landesregierung ihre Meinung zu den angesprochenen Themen dar, tritt dem Rechnungshof bei oder stellt eine abweichende Meinung fest. Im weiteren Diskussionsprozess wägen die Abgeordneten des Landtags ab, ob sie jeweils der Stellungnahme des Rechnungshofs oder der der Landesregierung beitreten und nehmen zur Kenntnis, ob die Landesregierung Schlüsse aus den angesprochenen Dingen zieht. Alles führt in eine Beschlussempfehlung, die der Vorsitzende des Ausschusses ja hier in Teilen vorgetragen hat, nämlich, wo die Abgeordneten des Landtags die Regierung beauftragen, dieses oder jenes zu besagten Fristen zu tun und im weiteren Verfahren zu berichten.


Beispielhaft, werte Kollegen, möchte ich das an zwei Beispielen jeweils unterschiedlicher Art kurz darstellen. Zum ersten Beispiel: Dort geht es um den BOS-Funk, das heißt, den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Dazu schreibt der Rechnungshof Folgendes: „Die Einführung des Digitalfunks dauerte erheblich länger, ist deutlich teurer als geplant und im nichtpolizeilichen Bereich längst nicht abgeschlossen“. Beim Versuch des Rechnungshofs, hier einen „Schuldigen“ zu ermitteln, gibt er zwar zu, dass an den Verzögerungen auch der Bund und seine Auftragnehmer eine Mitschuld hatten, aber für das Thüringer Innenministerium findet der Rechnungshof dennoch harte Worte. Bevor ich jetzt zwei dieser Sätze des Rechnungshofs verlese, möchte ich Sie daran erinnern, dass hier das Innenministerium der Jahre 2009 bis 2014 gemeint ist. Wer in dieser Zeit Innenminister war, ist hierbei nicht wichtig. Ich zitiere aus dem Bericht: „Die Leitungsebene des Innenministeriums hat die notwendigen Entscheidungen hierzu immer wieder hinausgeschoben“. An anderer Stelle steht: „Die notwendigen Entscheidungen zur Einrichtung einer Landesstelle Objektversorgung wurden seit 2011 verschleppt“. Meine Damen und Herren, „hinausgeschoben“ und „verschleppt“, das sind schon Vorwürfe oder Begriffe, die man ernst nehmen muss. Deshalb, wie schon angedeutet, wollen wir uns im September im Haushalts- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand informieren lassen.


Meine Damen und Herren, nun zu einem zweiten Beispiel, wo wir der Auffassung des Rechnungshofs widersprechen wollen. Es geht um das Studierendenwerk. Hier ist der Rechnungshof nämlich der Meinung, dass Essengeld und Wohnheimmieten zu niedrig sind und erhöht werden müssten. Wir halten die Leistungen des Studierendenwerks, die es für die Studierenden erbringt, für angemessen. Ob die Vergünstigungen, die Nicht-Studierende erhalten, verkleinert werden können, um Einnahmen zu erhöhen, sollte allerdings von den zuständigen Kollegen untersucht werden.


(Beifall Abg. Schaft, DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht enthält neben diesen konkreten Hinweisen, Kritiken und Vorschlägen einen viel größeren allgemeinen Teil, sodass die Gefahr besteht, dass hier im Plenum auch sehr allgemein über die große Haushalts- und Finanzpolitik diskutiert wird und weniger über das konkrete Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2014. In diesem Kontext, meine Damen und Herren, haben wir auch den Entschließungsantrag der CDU zu bewerten. Herr Kowalleck, nachdem Sie in den letzten beiden Jahren schwerpunktmäßig die Steigerung des Ausgabevolumens an sich kritisiert haben, argumentieren Sie jetzt auf die Darstellung der Ausgabeentwicklung pro Kopf und beziehen sich dabei auf Hinweise des Rechnungshofs im Bericht. Wir unterstützen diese Forderung in ihrer Diktion nicht, und nicht so wie dargestellt. Ich möchte eher eine wichtige Frage dagegen stellen. Wir hatten in einer der letzten Sitzungen nachgewiesen, dass die Ausgabesteigerung der letzten Jahre nicht nur im Thüringer Landeshaushalt zu konstatieren war, sondern in allen Bundesländern und auch im Bund, und das maßgeblich auch ein Spiegel der sehr guten konjunkturellen Entwicklung und der Stärkung der Einnahmeseite war. Das heißt, die öffentlichen Haushalte konnten sich konsolidieren, weil die Einnahmen sich sehr gut entwickelt haben und dem gegenüber auch auf der Ausgabenseite Geld ausgegeben wurde, zur Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur, zur Finanzierung von Zukunftsaufgaben oder natürlich für alle anderen Bereiche, die in den letzten Jahren viel zu kurz gekommen sind. Das war bei uns auch nicht anders. Man könnte sagen, Herr Kowalleck, die CDU-Landesregierungen haben Überschüsse, die sich infolge dieser guten konjunkturellen Entwicklung gebildet haben, zu drei Vierteln in die Tilgung alter Schulden gesteckt und nur zu einem vergleichsweise kleineren Teil in die Refinanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir machen das, seitdem die Landeshaushalte Überschüsse haben, genau im anderen Verhältnis.


Im Kern geht es immer darum, wie Überschüsse zur Modernisierung des Landes eingesetzt werden. Wenn man in diesem Sinne Modernisierung des Landes als ein Dreiklang aus Vorsorge, Investition und Tilgung alter Verbindlichkeiten versteht, dann hätte man vielleicht sogar über die Breite, wie ein Land modernisiert werden muss, zumindest einen Konsens, welche Bestandteile betrachtet werden müssen. Was wir aber zumindest als Rot-Rot-Grün immer gemacht haben, ist, dass wir Überschüsse im Landeshaushalt zu drei Vierteln für Investitionen und zur Risikovorsorge eingesetzt haben und auch zu einem Viertel für die Tilgung alter Verbindlichkeiten aus Ihrer Zeit. Dazu muss man sagen, dass diese Verbindlichkeiten so angelegt sind, dass sie dynamisch steigen, sprich, dass sie pro Kopf bei Einwohnerrückgang in den nächsten Jahren dynamisch ansteigen werden. Weil Teil einer Modernisierung des Freistaats Thüringen auch sein muss, dass die Pro-Kopf-Belastung der Thüringer Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren nicht steigt, bedienen wir den Strang der Tilgung alter Schulden genauso mit, aber wir machen es in dem Verhältnis, dass ein Großteil der Überschüsse aus den Landeshaushalten direkt in den Folgejahren in den Haushalten auch wieder den Thüringerinnen und Thüringern zugutekommen. Das sollen sie nicht bloß in den Jahren 2016 und 2017, sondern das soll auch maßgeblich in den Jahren 2018 und 2019 gelten. Dafür sehen wir insbesondere bei den Rahmenbedingungen auch für den Doppelhaushalt 2018/19 sehr gute Voraussetzungen. Vielen Dank und noch mal allen herzlichen Dank, die an der Erarbeitung des Rechnungshofberichts und am Entlastungsverfahren mitgewirkt haben. Wir bitten um Zustimmung zu beiden Vorlagen, Entlastung der Landesregierung und Entlastung des Rechnungshofs.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien