Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 1/2
Zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs – Drucksache 5/5392
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 in der Drucksache 5/5396, der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/5397, der Jahresbericht 2013 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in der Drucksache 5/6298 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in der Drucksache 5/6823 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/5397 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 in der Drucksache 5/5396, dem Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/6298 und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2013 in der Drucksache 5/6823 in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2013 und in seiner 73. Sitzung am 14. Februar 2014 beraten. Zu den wesentlichen Anträgen im Haushaltsausschuss:
1. Dokumentenmanagementsysteme: Den Hinweisen des Rechnungshofs folgend soll die Landesregierung eine Strategie zum Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen erarbeiten und dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig berichten. Diese Forderung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Ein ähnlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE, der verlangte, dass ein solcher Bericht bis zum 30. Juni 2014 gegeben werden soll, wurde mehrheitlich abgelehnt.
2. Beamtenausbildung: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, die Strukturen der Beamtenausbildung im Freistaat zu optimieren, fand nicht die erforderliche Mehrheit.
3. Förderung der ThIS: Hier wollte die Fraktion DIE LINKE die Fragen des Rechnungshofs aufgreifen und wollte von der Landesregierung den Nachweis über das besonders wichtige, insbesondere wirtschaftliche öffentliche Interesse für den Wirtschaftsstandort Thüringen einfordern, mit dem die Notwendigkeit der Förderung der Thuringia International School begründet wurde. Eine Mehrheit im Ausschuss folgte dem nicht.
4. Förderung von Krankenhausschließungen: Im Zusammenhang mit der Förderung von Krankenhausschließungen hatte der Rechnungshof während seiner Prüfung inhaltlich wechselnde Aussagen seitens des Sozialministeriums beklagt. DIE LINKE wollte die Landesregierung daher auffordern, künftig tatsachengerecht Auskunft zu geben. Dem folgte der Ausschuss mehrheitlich nicht.
5. Abwasserreinigung und Gewässergüte: DIE LINKE beantragte die Aufnahme eines Textes in die Beschlussempfehlung, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, die Einnahmen aus der Abwasserabgabe gezielt zur Abwasserreinigung im ländlichen Raum einzusetzen. Diesem Antrag folgte die Mehrheit im Ausschuss nicht.
6. Förderung einer Betriebsverlagerung: Gegenstand der Beratungen war hier die Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Fraktion DIE LINKE wollte eine unverzügliche Prüfung und einen Bericht darüber im Haushalts- und Finanzausschuss. Damit sollte eine Forderung des Rechnungshofs aufgegriffen werden. Jedoch stimmte auch hier die Mehrheit dagegen und votierte lediglich für eine Kenntnisnahme der Bemerkung des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung.
7. Bau eines Autobahnzubringers: Da der Rechnungshof in seinem Bericht den nicht wirtschaftlichen Einsatz von Landesmitteln beim Bau eines aus seiner Sicht überdimensionierten Autobahnzubringers kritisierte, verlangte die Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung bei Straßenbaumaßnahmen künftig die demografische Entwicklung, die Verkehrsprognosen, die Folgekosten und die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung beachten solle. Mehrheitlich wurde die Aufnahme dieser Forderung jedoch abgelehnt.
8. Die Förderung der politischen Stiftungen: Hier waren es die Fraktionen von CDU und SPD, die eine unterschiedliche Wertung der Aussagen von Rechnungshof und Landesregierung beantragten. So sollen die Bemerkungen des Rechnungshofs lediglich zur Kenntnis genommen werden, während der Stellungnahme der Landesregierung die zustimmende Kenntnisnahme erteilt werden soll. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
9. Die Förderung des Brandschutzes: Auch hier beantragten CDU und SPD die Erweiterung der Kenntnisnahme bei der Stellungnahme der Landesregierung. Mehrheitlich wurde beschlossen, die Stellungnahme der Landesregierung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
10. Verfahrensabläufe bei Förderung aus dem ESF: Nach den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung bis zum 30. Juni 2014 über die geplanten Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des Verfahrens bei Förderung aus dem Europäischen Sozialfond berichten. Ein entsprechender Antrag im Ausschuss wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
11. Die Sanierung des ehemaligen Teerverarbeitungswerks in Rositz. DIE LINKE beantragte regelmäßige Berichte zu den finanziellen Risiken des Sondervermögens ökologische Altlasten. Die Beratungen sollten im Juli 2014 und dann halbjährlich im Haushalts- und Finanzausschuss stattfinden. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt nun dem Landtag, der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, die Entlastung zu erteilen. Weiterhin wird dem Landtag empfohlen, von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofes mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in den Drucksachen 5/6298 und 5/6823 Kenntnis zu nehmen sowie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zuzustimmen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hier noch Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.
Meine Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/5392 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 in der Vorlage 5/3095 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/5392 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 in der Vorlage 5/3095 in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2013 und in seiner 73. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag einstimmig, den Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich habe bis zum Schluss gehofft, dass ein Vertreter des Finanzministeriums noch an unserer Debatte teilnimmt, aber mit dem Stand gehen wir jetzt um.
(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Scheinbar nicht. Reicht aus.)
(Beifall DIE LINKE)
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