Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2009

RedenBirgit KellerHaushalt-Finanzen

Zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs – Drucksache 5/2048

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ja, es geht um die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009. Ich möchte das, was Frau Lehmann hier kurz gestreift hat, mal noch ein bisschen näher beleuchten in meiner Eingangsbetrachtung. Im Dezember 2007 hat der Landtag den Doppelhaushalt für 2008 und 2009 beschlossen. Im Dezember 2010 hat die Landesregierung die Haushaltsrechnung für das Jahr 2009 vorgelegt. Diese Haushaltsrechnung wurde dann vom Rechnungshof geprüft. Im Juni 2011 lag dann das Ergebnis der Prüfung vor, nämlich in Form des Rechnungshofberichts 2011 mit dem schönen Namen „Jahresbericht 2011 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2009“.


Sehr geehrte Damen und Herren, warum führe ich das hier auf? Für meine Fraktion werde ich nur einige Punkte jetzt streifen und darin liegt auch die Erläuterung der Eingangsbemerkungen. Für meine Fraktion möchte ich jetzt auf einige Punkte aus dem Bericht eingehen und auch unsere Vorschläge zur Beschlussempfehlung erläutern. Vorab möchte ich aber erwähnen, dass die Beschaffungsvorgänge im Innenministerium nicht Gegenstand dieses Berichtes waren. Herr Meyer hat eben darauf ebenfalls aufmerksam gemacht. Der Ratenkredit und die korrekte Verbuchung der 165 neuen Opel für die Kontaktbereichsbeamten, die im Wahlkampf 2009 vom damaligen Ministerpräsidenten auf dem Domplatz in Erfurt übergeben wurden, sind also bisher im Rechnungshofbericht unerwähnt geblieben. Damit ist vielleicht auch deutlich, dass im vorliegenden Bericht bei unserer Entscheidung, ob wir der Landesregierung Entlastung erteilen oder nicht, überhaupt gar keine Frage besteht. Dieses war auch für uns, so wie Herr Meyer eben sagte, eine Entscheidungshilfe. Aber, meine Damen und Herren, obwohl nur ein Teil der Haushaltsführung geprüft wurde, sind im vorliegenden Bericht weitere Beispiele für den Umgang der Landesregierung mit Steuergeldern enthalten, auf die ich hier kurz eingehen möchte. Im Jahresbericht macht der Rechnungshof in einem Teil A) Bemerkungen zur Haushaltsführung allgemeiner Art. Da geht es u.a. um die Strafzahlungen, die Arbeitgeber leisten müssen, wenn sie die Quote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht erfüllen. Das sind pro Monat und nicht besetzten Pflichtplatz 105 €. In Thüringen kommen so jährlich etwa 10 Mio. € zusammen. Der Rechnungshof und auch die Koalitionsfraktionen thematisieren hier lediglich Abrechnungsprobleme. Es mag ja sein, sehr geehrte Damen und Herren, dass buchungstechnische Probleme auch einmal angesprochen werden müssen, aber das darf nicht dazu führen, dass das wirkliche Problem in den Hintergrund gerät.


Sehr geehrter Herr Dr. Dette, sehr geehrte Frau Lehmann, das Problem bei der Ausgleichsabgabe ist nicht die Art und Weise der Buchführung aus unserer Sicht. Das Problem ist, dass viel zu viele Schwerbehinderte ohne Beschäftigung sind. Das Problem ist, dass die Landesregierung im Moment überhaupt nicht bereit ist, die zur Verfügung stehenden 10 Mio. € für die Beschäftigung von Schwerbehinderten offensichtlich auch auszugeben. Seit Jahren werden hier einige Millionen angehäuft. Inzwischen sind es über 30 Mio. € in der Rücklage.


Eines noch zum ständigen Verweis auf den Landeshaushalt: Im Haushalt plant die Landesregierung jedes Jahr, dass die Rücklage um 1 Mio. € abgebaut wird. Und egal, wer gerade Sozialministerin oder auch Sozialminister in den vergangenen Jahren war, jedes Mal bleiben am Jahresende sogar noch 2 Mio. € übrig und kommen eben noch obendrauf. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren von CDU und SPD, ist es völlig unwichtig, ob das Geld in einer Rücklage oder einem Sondervermögen gebunkert wird. Wichtig ist, dass das Geld endlich für seinen Zweck ausgegeben wird, nämlich um Schwerbehinderte in Arbeit zu bringen.


(Beifall DIE LINKE)


Ein zweiter Punkt, der eben auch schon eine Rolle gespielt hat bei meinen Vorrednern: Der Rechnungshof hat Hinweise gegeben, wie also in den Aufsichtsgremien entsandte Personen zu schulen oder zu qualifizieren sind. Aus unserer Sicht ist es notwendig, nicht nur die Qualifizierungen anzuhängen, sondern es geht darum, dass dafür auch ganz klare Regeln aufgestellt werden.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist ein Kritikpunkt von uns.

Als dritten Punkt an der Stelle möchte ich ebenfalls erwähnen, dass es auch Regelungen für die Verwendung von Mitteln aus dem Landesausgleichsstock geben muss. Ich möchte hier nicht tiefer gehen, aber ich möchte zumindest hier den Stichpunkt Masserberg nennen an dieser Stelle.


Sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE würde der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009 nur dann Entlastung erteilen können, wenn die eben genannten Punkte, also Stichworte: Ausgleichsabgabe, Regeln für Aufsichtsräte, Landesausgleichsstock, Herr Höhn, in den Beschluss übernommen wären.


(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: So genau wollte ich es gar nicht wissen)


(Heiterkeit SPD; DIE LINKE)


Sehen Sie, aber dann habe ich dafür gesorgt, dass Sie doch Sicherheit in Ihrem Wissen haben.

Da Sie das aber abgelehnt haben, müssen Sie leider auch in diesem Jahr bei der Entlastung der Landesregierung ohne die Zustimmung der LINKEN auskommen.


(Beifall DIE LINKE)


Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2009 dagegen ist wie immer nichts zu finden, was einer Entlastung entgegenstehen könnte. Die Zustimmung für diesen Teil ist daher völlig unproblematisch für uns. Herrn Dr. Dette einen herzlichen Dank von unserer Seite, auch an die Beschäftigten für die bisher geleistete Arbeit. Herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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