Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2008

RedenFrank KuschelHaushalt-FinanzenKommunales

Zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 5/199 -

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Lehmann hat schon darauf verwiesen, dass Bestandteil des Jahresberichts des Landesrechnungshofs auch immer der Bericht zur überörtlichen Prüfung über die Kommunalprüfung ist. Das geht manchmal ein wenig in der Diskussion unter. Wir haben es deshalb zur parlamentarischen Praxis gemacht, es zumindest im zuständigen Fachausschuss zu beraten, in dem Fall bisher im Innenausschuss. Ich weiß nicht, wie das künftig wird, durch die neue Funktionszuordnung kann es natürlich sein, dass es wieder im Haushalts- und Finanzausschuss landet, aber das ist für uns eher nebensächlich.

Wir danken dem Rechnungshof, insbesondere weil er bei der überörtlichen Kommunalprüfung immer wieder neben den konkreten Prüffeststellungen auf kommunaler Ebene auch Hinweise gibt zur Neuausrichtung, zur Nachjustierung der Landespolitik. Also letztlich gibt uns der Landesrechnungshof durchaus sachdienliche Hinweise, wo wir als Landtag nachjustieren müssen. Ich möchte also auf einige diese Dinge noch einmal eingehen.


Zunächst erst einmal ganz nüchtern festgestellt, der Landesrechnungshof hat bei der überörtlichen Kommunalprüfung zum Haushaltsjahr 2008 direkte oder indirekte Auswirkung auf die kommunalen Haushalte in einer Größenordnung von rund 48 Mio. € festgestellt. Also anders ausgedrückt vertritt der Landesrechnungshof die Auffassung, wenn das kommunale Haushaltsrecht zumindest in den geprüften Kommunen ordnungsgemäß zur Anwendung gekommen wäre, hätte das zu einer Kostenoptimierung, entweder Einnahmesteigerung oder Ausgabenreduzierung, von 48 Mio. € geführt. Gemessen an den Gesamteinnahmen und -ausgaben der Thüringer Kommunen, die liegen ja bei rund 4,6 Mrd. €, bedeutet das insgesamt 1 Prozent. Über so eine Quote kann man diskutieren. Wir als Fraktion sind der Überzeugung, dass das noch eine Größenordnung ist, die man nicht schönreden darf, aber auch nicht dramatisieren muss. Insgesamt ist offenbar auf der kommunalen Ebene tendenziell festzustellen, dass die Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts eingehalten werden. Der Landesrechnungshof hat darauf verwiesen, dass in einer Reihe von Kommunen, die geprüft wurden, keine ausreichenden Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Kassen bestehen. Das haben wir mit der Landesregierung diskutiert, der Innenminister hat in der Diskussion zugesagt, im Rahmen der Beratungspflichten, die die Landesregierung sieht, die Kommunen auf diese Defizite aufmerksam zu machen, auch Hinweise zu geben, aber die Landesregierung hat letztlich darauf verwiesen, dass die Sicherheit der Kassen auch eine originäre Aufgabe der Kommunen ist, wo die Kommunen selbst handeln müssen, auch im Interesse der dort Beschäftigten. Glücklicherweise ist in den letzten Jahren nichts passiert, aber Politik sollte immer rechtzeitig reagieren und nicht erst, wenn etwas passiert ist. Insofern bitten wir den Innenminister, das nicht aus den Augen zu verlieren, sondern im Rahmen des rechtsaufsichtlichen Handelns gegenüber den Kommunen darauf Einfluss zu nehmen, dass diese Schutzmaßnahmen auch realisiert werden. Eine für uns wichtige Erkenntnis - sie ist für uns nicht neu, aber sie ist noch einmal eine Bestätigung und das sollten die Landesregierung und die Regierungskoalition aus CDU und SPD tatsächlich ernst nehmen - ist die Feststellung - und da darf ich mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, aus dem Bericht zitieren, dort ist formuliert: „Die ehrenamtlichen Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften sind bei der ordnungsgemäßen Überwachung von Baudurchführungen weder in der Lage, diese qualitativ noch quantitativ zu gewährleisten.“ Das ist eine Feststellung, die sollte uns tatsächlich wachrütteln. Herr Dr. Pidde hat darauf verwiesen, das unterstreicht noch mal die Notwendigkeit, umgehend in die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform einzusteigen,


(Beifall DIE LINKE)


weil der Landesrechnungshof festgestellt hat, dass es einen kausalen Zusammenhang gibt zwischen der Größe der Verwaltung und der Qualität des Personals. Wir als Linke haben immer formuliert, in Verwaltungen mit einem Personalbestand zwischen 8 und 12 Beschäftigten ist eine Spezialisierung, eine Qualifizierung auf einzelne Gebiete überhaupt nicht möglich, sondern es müssen Allround-Beschäftigte sein, die alles irgendwie können müssen. Aber wir wissen aus unserer eigenen Arbeit als Parlamentarier, dass man sich in spezielle Aufgaben nur ganz schwer einarbeiten kann. Ich betone es noch einmal, unsere Fraktion übt da keine Kritik an dem Personal, sondern an den Strukturen. Wir haben auch eine Verantwortung für das dortige Personal und auch für die ehrenamtlichen Bürgermeister und sollten deshalb gerade diesen Bericht zum Anlass nehmen, darüber hier zu diskutieren und zu streiten, wie möglichst zeitnah eine solche Reform in Angriff genommen und umgesetzt werden kann. Zwei weitere Probleme wurden angesprochen, die wir als Landesgesetzgeber und die Landesregierung als Exekutive durchaus zu beachten haben:


Erstens, es geht um die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Dort wurde festgestellt, also im Einzelfall, dass insbesondere die Vorgaben des § 10 der Gemeindehaushaltsordnung, nämlich bei wesentlichen Investitionen auch eine Folgekostenabschätzung zu realisieren, nicht umgesetzt werden. Im konkreten Fall ging es um ein städtisches Parkhaus. Insider wissen, das ist kein Geheimnis, es geht um Eisenach, da wird ein Parkhaus errichtet und es wurde keine Folgekostenabschätzung gemacht. Was passiert denn, wenn das Parkhaus keine entsprechende Auslastung erlangt? Da finden wir es bedenklich, der Innenminister ist jetzt nicht da, aber vielleicht hört er es oder liest es oder es wird ihm gesagt, er hat also mitgeteilt, dass insbesondere diese Folgekostenabschätzung aus § 10 Gemeindehaushaltsverordnung nicht der Rechtsaufsicht des Landes unterliegt. Anders formuliert, die Rechtsaufsicht schaut sich zwar die Haushalte an, auch die Investitionen und die damit möglicherweise verbundene Kreditaufnahme, aber welche Folgekosten entstehen ist offenbar der Rechtsaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang egal. Das halten wir für nicht sachgerecht und gefährlich, weil wir immer wieder feststellen müssen, dass Kommunen zwar eine Investition realisieren und umsetzen können, aber dann große Probleme mit den Folgekosten haben.


Das aktuelle Beispiel ist Bad Liebenstein. Ein Kurhaus, Kurmittelhaus, errichtet vor zwei Jahren mit einer 90-prozentigen Förderung des Landes, 4,4 Mio. € Investitionssumme, 4 Mio. € Förderung des Landes. Wenn jetzt nicht umgehend eine Lösung gefunden wird, muss dieses Kurmittelhaus nach zwei Jahren schließen mit allen Konsequenzen für diese Stadt. Wir sind überzeugt, dass bei der Investitionsentscheidung auch sehr genau abgewogen werden muss, welche Folgekosten denn entstehen.


(Beifall DIE LINKE)


Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, das hat öfters schon mal hier eine Rolle gespielt, ist natürlich mit einem sehr selbstbewussten Landrat, den wir alle kennen, auch international aktiv geworden und hat mal gemeint, in Ungarn wirtschaftlich tätig zu sein, und da sieht der Landesregnungshof zu Recht das Territorialprinzip verletzt. Das sehen wir auch so, aber ich frage mich immer, wie kann das überhaupt passieren, dass so unbemerkt, auch von den Rechtsaufsichtsbehörden ein Landkreis über Jahre hinweg im Ausland - damals war Ungarn auch noch nicht Mitglied der Europäischen Union - tätig sein kann und dann erst wird das irgendwann festgestellt. Also da hat offenbar auch diese Funktionsweise der Rechtsaufsicht Kommune nicht richtig funktioniert.


Zu einem abschließenden Komplex, was Herr Dr. Pidde hier noch einmal thematisiert hat, den PPP-Projekten: Herr Pidde, ich danke Ihnen ausdrücklich für die berechtigte Kritik an diesen alternativen Finanzierungsmodellen. Sie haben das hier sehr überzeugend dargelegt. Nur in der Schlussfolgerung unterscheiden wir uns offenbar. Sie haben für eine differenzierte Betrachtungsweise geworben und haben unseren grundsätzlichen Ansatz, dass wir dieses Modell sehr kritisch sehen, eher infrage gestellt. Aber das ist eben Politik. Sie haben es als Ideologie bezeichnet. Das ist das Spannende, dass man auch unterschiedliche Positionen zu einzelnen Fragen hier im Haus zur Diskussion stellen kann. Ich wollte nur darauf verweisen, dass wir diese Modelle deshalb so kritisch sehen, weil sie für uns das Einfallstor der Privatisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge sind. Das ist so. Was privat finanziert ist, ist defacto


(Beifall DIE LINKE)


dann auch der demokratischen Kontrolle und Steuerung entzogen. Das heißt, wir haben einen demokratie-theoretischen anderen Ansatz als die Befürworter von PPP und sehen das deshalb kritisch, weil wir der Überzeugung sind, Daseinsvorsorge muss demokratisch kontrolliert und gesteuert werden können


(Beifall DIE LINKE)


und das geht bei PPP nicht. Dass dann natürlich die SPD eine etwas differenzierte Auffassung hat, das kann ich nachvollziehen, weil der eigentliche Lobbyist von PPP ist Herr Scharping, ehemaliger SPD-Bundespolitiker, der auch eines der größten PPP-Vorhaben auf Bundesebene realisiert hat, nämlich den gesamten Fuhrpark der Bundeswehr, das ist ein PPP-Projekt, und er fährt jetzt durch das Land, er war erst im vergangenen Jahr auch zu Gast in Thüringen, und wirbt weiterhin für PPP auch im Zusammenhang mit dem PPP-Beschleunigungsgesetz. Bisher konnte mir und auch unserer Fraktion noch niemand überzeugend darlegen, weshalb Verträge, die eine Patronatserklärung beinhalten, wo die Kommune haftet, wo es darum geht, dass die Kommune einen sogenannten Einredeverzicht erklären muss, das heißt, sie muss den Vertrag, also die finanziellen und monatlichen Zahlungen erfüllen, selbst wenn der private Partner die im Vertrag nicht erfüllt mit solchen Vertragsklauseln, wo alle Risiken bei der Kommune verbleiben und der Privatinvestor nur im Grunde genommen seine Renditeerwartung im Blick hat, weshalb ein solches Modell geeignet sein soll, die Probleme in öffentlichen Haushalten zu klären. PPP ist die Folge der Krise der öffentlichen Haushalte und wenn wir die beheben wollen, müssen wir bei der grundsätzlichen Struktur der Einnahmen beginnen, müssen uns mit Ausgaben beschäftigen, aber da ist die Flucht in solche hochriskanten Finanzierungsmodelle aus unserer Sicht nicht geeignet.

Wir belassen es aber nicht bei der Kritik, sondern wir haben als LINKE Alternativen zu PPP entwickelt, weil wir der Überzeugung sind, dass zur klassischen Kreditfinanzierung des Haushaltes es durchaus im Einzelfall Alternativen geben kann. Ich möchte nur auf eine dieser Alternativen verweisen. Das sind für uns ÖÖP-Projekte, also Öffentlich-öffentliche Partnerschaft. Wir können uns sehr gut vorstellen, dass beispielsweise über die Sparkassen und die Kommunen oder über die Landesbank, Aufbaubank Investitionen realisiert werden und dann auch gemeinsam Projekte bewirtschaftet werden können über die normative Nutzungsdauer. Oder wir halten ein solches Modell, wie in Weimar praktiziert, zwischen der dortigen kommunalen Wohnungsgesellschaft und der Stadt für durchaus zulässig. Da darf ich daran erinnern, Weimar saniert auf diese Art und Weise einen Teil seiner Schulen, indem sie gemeinsam mit der leistungsfähigen Wohnungsbaugesellschaft dieses Projekt, ein ÖÖP-Projekt, auf den Weg bringen. Das halten wir für zulässig. Das heißt, wir sind in dieser Frage keine Dogmatiker. Aber das reine, klassische PPP-Modell, da sind wir der Überzeugung, auch mit Blick auf die Folgen der gerade überwundenen Finanzkrise, ist für uns nicht die Antwort auf die neuen Herausforderungen. Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, nochmals Dank an den Rechnungshof, gerade auch für die Hinweise, was Landespolitik betrifft. Wir nehmen diese Hinweise immer sehr ernst und greifen sie auf und würden uns Gleiches von der Landsregierung wünschen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)



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