Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2007 / Entlastung des Thüringer Rechnungshofs

Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/4662 - und zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 4/4722 -


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Für meine Fraktion will ich an dieser Stelle auf ein paar wenige Punkte eingehen, die bei der Beratung des Rechnungshofberichts von Relevanz waren, sicher auch von strittiger Auffassung zwischen den Fraktionen. So ein Bericht soll ja auch immer Schlussfolgerungen enthalten für die weitere Arbeit. Außerdem geht es hier um die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2007. Ich darf es an dieser Stelle schon vorwegnehmen. Eine Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 kann der Landesregierung von der Fraktion DIE LINKE nicht erteilt werden.


(Unruhe CDU)


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das könnt ihr doch nicht machen.)


Der Umgang mit den Landesmitteln, also mit Steuergeldern war mehrfach zu beanstanden. Frau Kollegin Lehmann hat bereits auf die Jahresrechnung 2007 mit vielen Zahlen hingewiesen, ich werde das an dieser Stelle deshalb weglassen. Das ist auch im Sinne von Effizienz. Aber eine Bemerkung sei mir gestattet an der Stelle. Es war Joachim Ragnitz, der aufgrund dieser gestiegenen Sachkosten einen Einstieg in die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform gefordert hat. Vielleicht sollte man den Passus hier dann noch einfügen.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein.)


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, ich werden im Folgenden ein paar wenige Beispiele anführen, die belegen, dass die Landesregierung eine Entlastung für 2007 auch nicht verdient hat. Erstes Beispiel: Dem Kurator der Stiftung FamilienSinn wurden ungerechtfertigte Privilegien eingeräumt. Er erhält eine Abfindung für den Fall seiner vorzeitigen Abberufung unabhängig davon, ob er nun vorzeitig entlassen wird oder nicht. Das entspricht nicht dem öffentlichen Dienstrecht. Die kostenlose Privatnutzung des Dienst-BMW setzt dem Ganzen noch die Krone auf.


(Beifall DIE LINKE)


Für uns sind Gefälligkeiten für eine Person zulasten der Allgemeinheit völlig inakzeptabel.


(Beifall DIE LINKE)


Zweites Beispiel - Frau Lehmann hat es ebenfalls schon ausgeführt: Die Stiftung Weimarer Klassik verfügt über mehrere Gästewohnungen in verschiedenen historischen Häusern. Ein Gästehaus ist das Pogwischhaus, die Belegung dieses Prestigeobjekts, das mit viel Steuergeld saniert wurde, erfolgte entgeltfrei und lag ausschließlich in der Entscheidung des Präsidenten der Stiftung. Herr S. aus W. verfügte also über einen Teil des Stiftungsvermögens nach Belieben, also ohne irgendwelche Regeln und Abstimmungsnotwendigkeiten. Die Stiftungsverwaltung hatte keine Ahnung von der Belegung des Gästehauses und konnte dem Rechnungshof zur Prüfung nicht einmal Zugang verschaffen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch als drittes Beispiel noch einmal namens meiner Fraktion die Vorgänge zu einer Opernproduktion der Klassikstiftung Weimar benennen. Trotz dass bereits Anfang 2007 auf haushaltsrechtliche Verstöße durch den Rechnungshof hingewiesen wurde, erfolgten vonseiten des zuständigen Ministeriums keine stiftungsaufsichtsrechtlichen Schritte. Auch das ist inakzeptabel.

Viertes Beispiel: Es kam zu enormen Kostensteigerungen im Betreuungsrecht nach § 1896 BGB. Hier geht es um die gerichtlich angeordnete Betreuung von Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Kostensteigerungen haben ihre Ursache in der Privatisierung der Betreuung durch den verstärkten Einsatz von Berufsbetreuern. Hier ist ganz offensichtlich: nicht alles wird automatisch billiger, wenn es der Staat nicht mehr macht. Der Rechnungshof sagt, dass öffentlich Bedienstete hier kostengünstiger arbeiten würden. Das liegt auch in der Natur der Sache, wenn man sich überlegt, für welche Aufgaben hier gesorgt werden soll.


Ein fünftes Beispiel: Die Verwendungsnachweisprüfung bei Krankenhausbauten funktioniert nicht wegen mangelhafter Organisationsstruktur der Prüfung. Von den seit 1972 eingesetzten 2,5 Mrd. € waren bis 2007 noch 1,9 Mrd. € ungeprüft. So, sehr geehrte Damen und Herren, kann man nicht mit Geld umgehen. Das ist inakzeptabel.

Ein letztes Beispiel: Hier möchte ich eine Aussage des Rechnungshofs zitieren - Herr Präsident, danke -, die für sich spricht: „Beim Bau einer Landesstraße haben die beteiligten Stellen gegen die einschlägigen Vorschriften der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen nach VOB verstoßen. Dadurch wurden die Mindeststandards der Korruptionsprävention nicht eingehalten und es entstanden vermeidbare Ausgaben von rund 100.000 €.“ Nicht einmal die Mindeststandards der Korruptionsvorbeugung wurden eingehalten. Meine Damen und Herren, für meine Fraktion wird für das Haushaltsjahr 2007 keine Entlastung erteilt.


(Beifall DIE LINKE)


Zum Schluss noch ein paar Worte zur Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2007. Beim Rechnungshof ist für das Haushaltsjahr 2007 festzustellen, dass von geplanten 9,4 Mio. € rund 400.000 € eingespart wurden. Über- oder außerplanmäßige Ausgaben gab es nicht und Ausgabereste mussten auch nicht übertragen werden. Aber auch sonst ist - wie immer - nichts zu finden, was einer Entlastung entgegenstehen könnte. Die Zustimmung für diesen Teil ist daher für uns völlig unproblematisch. Ich danke Ihnen herzlich.


(Beifall DIE LINKE)

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