Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese

André Blechschmidt
RedenAndré Blechschmidt

Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7117

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „soll geschehen sein“, „scheinbar“, „könnte sein“, „Vorwürfe stehen im Raum“, „liegt in der Luft“ – alles Aussagen vom heutigen Tag von meinen Vorrednern aus der Opposition.

 

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na dann klären Sie doch mal auf!)

 

Ist es seriös und verantwortungsvoll, als Abgeordneter eine Debatte über Informationen zu führen, die auf – in Anführungszeichen – Hörensagen beruhen, also aus zweiter Hand? Hinsichtlich des Entwurfs zum Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Einstellungspraxis der Landesregierung sind aus den Medien keine zusammenhängenden Fakten zu diesem eigentlichen Sachverhalt bekannt. Alles andere sind Wertungen, die angesichts der nicht vollständig bekannten Faktenlage im wahrsten Sinne des Wortes nur Vorurteile produzieren.

 

Welchen Wert für eine belastbare Informationsgrundlage und einen brauchbaren Meinungsbildungsprozess in der Öffentlichkeit soll eine solche Debatte hier im Thüringer Landtag haben? Auch wenn Sie vonseiten der FDP und CDU durch wiederholten Aufruf des Themas – es ist genannt worden, im Dezember war es eine Sondersitzung des Justizausschusses – versuchen, den Eindruck zu erwecken, da wird etwas vertuscht, es ist – und das wissen Sie genau – ein falscher Eindruck, schlicht gelogen.

Jetzt kommt sogar noch die Zielsetzung, es wird einen Untersuchungsausschuss geben. Wir wollen etwas wissen, was noch gar nicht bekannt ist – nach dem Motto: Wir schmeißen mal ein wenig mit Dreck und ein bisschen wird schon irgendwo kleben bleiben. Nicht mit uns, liebe Voigt- und Kemmerich-Opposition, nicht mit uns!

Oder, meine Damen und Herren, haben Sie der

 

(Zwischenruf aus dem Hause)

 

– ja genau, richtig erkannt, völlig richtig erkannt – Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs in der Sondersitzung des Ausschusses am 6. Dezember nicht zugehört? Oder haben Sie die Information einfach wieder verdrängt, weil diese in Ihre Skandalisierungsstrategie nicht reinpasst?

 

(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Es ist ein Skandal!)

 

Die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs formuliert wie folgt: Richtig ist, das haben wir gehört, dass es dieses Prüfverfahren gibt, das heißt insgesamt die Stellenbesetzung in dem Leitungsbereich der obersten Landesbehörde und Teil 2 umfasst die Staatssekretäre. Dieser Bericht – weiter die Präsidentin –, das ist auch richtig dargestellt worden, ist mit Schreiben vom 25. Februar versandt worden, Teil 2 ausschließlich an die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringer Finanzministerium. Hier steht – das ist ein Einwurf von mir – nicht der Kollege Kemmerich als Adresse.

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Zitieren Sie etwa aus dem Ausschuss?)

 

Weiter als Zitat: „Nun ist es leider so – oder was heißt leider, es ist leider nicht so, es hat einen guten Grund –, dass die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrens mir es hier und heute nicht erlaubt, Sie inhaltlich zu informieren. Konkret bestimmt das Gesetz für den Thüringer Rechnungshof in seinem § 10 Abs. 1 Nr. 7“, die Präsidentin sagt „– ich zitiere –: ‚Das Kollegium entscheidet […] über Auskünfte zu Prüfungsfragen gegenüber Landtag, Landesregierung und Presse.‘ Entscheidender zweiter Satz: ‚Diese werden jedoch nicht vor Abschluss des Prüfverfahrens erteilt.‘.“ Und das Prüfverfahren ist noch nicht zu Ende, das Prüfverfahren läuft noch.

 

Trotz dieser eindeutigen, unmissverständlichen Aussagen des Thüringer Rechnungshofs selbst, dass sich das Prüfverfahren in einer Phase befindet, in der es noch keine Information an die Öffentlichkeit geben darf

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ist das jetzt aus dem Protokoll?)

 

– geben darf –, versuchen Sie vonseiten der FDP und der CDU, die verbindlichen Vorgaben des Rechnungshofgesetzes erneut bewusst und zielgerichtet mit aller politischen Konsequenz und dabei anzurichtendem Schaden zu unterlaufen.

 

(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Es darf aber nicht zitiert werden aus dem Ausschuss!)

 

(Unruhe CDU)

 

Davon abgesehen, dass der Landtag Landesgesetze mit entsprechender Mehrheit ändern kann – das können wir –, gilt es aber, dass auch die Abgeordneten diese gesetzlichen Vorgaben aus dem Rechnungshofgesetz zu respektieren haben. Das tun Sie hier nicht. Ich kann nur sagen, diese Debatte entspricht nicht dem Auftrag, ist unserer Arbeit als Abgeordnete unwürdig und ich kann nur sagen, das ist kein guter Stil.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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