Einrichtung einer Enquete-Kommission „Auseinandersetzung mit Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung in Thüringen“ 2/3

RedenSabine BerningerAsyl-MigrationGesellschaft-DemokratieAntifaschismus

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3108


Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Ich will gleich vorab etwas zu dem Entschließungsantrag der rechtspopulistischen Fraktion sagen. Ganz kurzgefasst kann man sagen, die AfD hat aufgeschrieben – das wird man ja wohl noch sagen dürfen –, die wollen uns unsere Meinungsfreiheit wegnehmen – das machen wir nicht mit –, dass es uns um die Bekämpfung bürgerlicher Meinungen ginge, liberaler und konservativer Auffassungen. Meine Damen und Herren, das ist schon ein starkes Stück. Rassistische Meinungen sind keine bürgerlichen Meinungen,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ebenso wenig wie liberale oder konservative Auffassungen mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gleichzusetzen sind.

Zu der Ablehnung der Enquete-Kommission kann ich nur sagen: Die Geschäftsordnung schreibt keine Pflicht zur Mitarbeit in dieser Enquete-Kommission vor.


(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Den Gefallen tun wir Ihnen nicht!)


Wenn Sie das ablehnen, dann lassen Sie das einfach.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Darauf brauchen Sie sich gar nicht zu freuen!)


(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Wandert doch aus nach Nordkorea!)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, „ALLE, DIE HETZEN. ALLE, DIE WEGSCHAUEN. ALLE, DIE SCHWEIGEN.“, das sind Antworten, die PRO ASYL letztes Jahr auf die Frage „Wer hilft mit, Familie Salawi zu überfallen?“ auf ein Plakat im Rahmen der Kampagne gegen Rassismus geschrieben hat. PRO ASYL zählte 2015 1.065 Angriffe gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte, das Bundeskriminalamt allein in diesem Jahr bis Ende November bereits 877. Das Thüringer Innenministerium zählte im letzten Jahr 340 rassistisch motivierte Straftaten – 71 gegen Flüchtlingsunterkünfte. In den ersten drei Quartalen 2016 wurden bisher – das hat eine Anfrage der Abgeordneten König ergeben – 46 Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte in Thüringen und 46 gegen Geflüchtete registriert. Die Opferberatung ezra verzeichnete 2015 – das hat Frau Lehmann eben schon erwähnt – eine Verdopplung der Anzahl von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. 196 Menschen waren in Thüringen betroffen und haben sich bei ezra gemeldet. Das häufigste Motiv: Rassismus.


Meine Damen und Herren, zu ähnlichen Schlüssen wie PRO ASYL, dass nämlich das Ignorieren, das Negieren, das Verharmlosen, das Relativieren von Einstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen zu einer Verfestigung rassistischer Einstellungen, zur angenommenen Legitimierung dieser und daraus sich entwickelnden Handelns bis hin zu rassistisch motivierten Übergriffen, Sachbeschädigung, Gewalttaten führen kann, kam der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss 2014. Dass das sogar zwangsläufig dazu führen muss, wenn dies strukturell geschieht, dieses Negieren, diese Verharmlosen, ist eine der Erkenntnisse, die mit dem NSU-Untersuchungsausschuss erstmals in dieser Deutlichkeit offiziell in einem Konsens verschiedener politischer Lager festgehalten wurde. Deshalb möchten wir uns im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission mit den tiefer liegenden Ursachen rassistischer Stereotype und deren Ausprägungen eingehend und wissenschaftlich befassen, um daraus zielgerichtet Maßnahmen abzuleiten, mit deren Umsetzung möglichst bereits noch in dieser Legislatur begonnen werden soll. Die Kommission soll dabei nicht unabhängig von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren arbeiten und lediglich auf deren bereits erarbeitete Erkenntnisse aufbauen, die viel zu lange von weiten Teilen der Politik als übertrieben, als an den Haaren herbeigezogen, als nestbeschmutzend und dem Standort schadend – Sie erinnern sich sicher, meine Damen und Herren – diskreditiert wurden. Die Kommission soll also nicht unabhängig von Zivilgesellschaft agieren, sondern wir sehen den Auftrag der Kommission darin, in enger Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren Ursachenforschung zu betreiben und Handlungsempfehlungen zu entwickeln – Handlungsempfehlungen, wie dem Syndrom der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und wie Rassismus begegnet, wie präventiv gehandelt werden kann, nicht nur, aber vor allem auf staatlicher Ebene.


Der erste NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss folgert in seinem Abschlussbericht – das ist die Bundestagsdrucksache 17/14600 – ich zitiere: „Die polizeilichen Ermittlungen zu den Gewaltstraftaten, die dem NSU zugerechnet werden, sind von rassistischen Vorurteilen und Zuschreibungen geprägt gewesen. Von Anfang an und in den meisten Fällen ohne weitere Änderung der Ermittlungsrichtung standen die Familien der Opfer bzw. die Ermordeten im Fokus der Ermittlungen, richteten sich die polizeilichen Nachforschungen gegen sie, wurden die Opfer der schweren Straftaten selbst in das Zwielicht krimineller Machenschaften gerückt. Entlastende Ermittlungsergebnisse wurden nicht dazu genutzt, den Tatverdacht gegen die Angehörigen auszuräumen. Vielmehr dienten sie lediglich als Aufhänger dafür, permanent neue Verdachtsmomente im Umfeld der Opfer zu suchen.“


Und die Abgeordneten im Bundestagsuntersuchungsausschuss schreiben weiter, dass spätestens mit dem zweiten Mord an Abdurrahim Özüdogru am 13. Juni 2001 in Nürnberg klar war, dass es sich um eine Mordserie handelt, suchte die Polizei nach Gemeinsamkeiten zwischen den Opfern. Aus heutiger Sicht erscheint es völlig unerklärlich, dass diese Gemeinsamkeit nicht im Migrationshintergrund bzw. in ihrer türkischen, kurdischen und griechischen Herkunft gesehen wurde, dem einzigen Merkmal, dass alle Ermordeten miteinander verband. Stattdessen wurden allen Opfern letztendlich allein aufgrund ihrer Herkunft Kontakte ins Milieu der organisierten Kriminalität unterstellt.

Zur Erklärung dieser an allen Tatorten gleichen Ermittlungsrichtung, die die Ermordeten, ihre Angehörigen und die Opfer der Sprengstoffanschläge kriminalisierte und stigmatisierte, liegt es nah, von einem strukturellen bzw. institutionellen Rassismus auszugehen, der nach Überzeugung der Fraktion Die Linke jenseits individueller Einstellungen und Überzeugungen der einzelnen Ermittler als ein strukturelles Merkmal der Polizeiarbeit in diesem Fall zu erkennen ist.


Barbara John, die Ombudsfrau für die Opfer und Opferangehörigen der sogenannten „Zwickauer Zelle“ bedankte sich am 8. März 2012 bei den Mitgliedern des Bundestagsuntersuchungsausschusses, und zwar dafür, dass der Ausschuss zu Beginn seiner Arbeit den Blick auf die Angehörigen der Opfer gerichtet hatte, auch die Familien, die jahrelang nicht nur allein gelassen wurden, sondern – Zitat Frau John – „aus dem Kreis der Anständigen ausgeschlossen worden sind, indem man sie selbst verdächtigt hat, die Taten in irgendeiner Weise mit verursacht zu haben“.


Aus heutiger Sicht scheint es unvorstellbar – das habe ich 2013 in einem Aufsatz „Rassistische Ermittlungen im Fall NSU“ geschrieben –, „wie sich die Ermittlungsbehörden derart irren konnten“. Und unbegreiflich führen die Mitglieder der Thüringer Linken-Fraktion im Sondervotum zum Abschlussbericht des Thüringer Untersuchungsausschusses fort: Es ist „unbegreiflich, dass Hinweisen, es könne sich um rassistisch motivierte Gewalttaten von rechts handeln, nur sehr oberflächlich oder gar nicht nachgegangen wurde. Auch wenn keine Thüringer Beamt_innen an den Ermittlungen der Soko ‚Bosporus‘ direkt beteiligt waren, kann aus unserer Sicht keine ‚Entwarnung‘ gegeben werden. Ausgehend bspw. von teils rassistischen Formulierungen in den Ermittlungsakten zum untergetauchten Kerntrio muss davon ausgegangen werden, dass Thüringer Sicherheitsbehörden ähnlich wie die Soko Bosporus vorgegangen wären.“, haben wir im Sondervotum geschrieben.


Meine Damen und Herren, auch mit Blick auf aktuelle Geschehnisse muss man konstatieren, dass das sogenannte „rechte Auge“ häufig noch Probleme hat, dass eindeutige Anzeichen einfach nicht gesehen werden, wie zum Beispiel, als im Juni 2015 in Jena drei indische Studierende brutal zusammengeschlagen wurden und die ermittelnden Beamten zunächst keine rassistischen Motive erkennen konnten – trotz des Hitlergrußes, trotz der Aussage der Geschädigten, die Gewalttäter hätten ausländerfeindliche Parolen skandiert. Oder erst in der vergangenen Woche in Nordhausen, wo ein Brandsatz in einer Asylbewerberunterkunft in Verbindung mit SS-Runen und Galgenzeichnungen versehenen Drohbriefen offenbar nicht dazu führte, dass die Polizei rassistische Motive sah. Eine von ezra – der mobilen Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – 2014 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Die haben uns nicht ernst genommen“ berichtet von dem Eindruck von mehr als der Hälfte der befragten Opfer, die Polizei sei nicht an der Aufklärung der politischen Motive der Täter interessiert. Genauso schlimm: Viele fühlten sich mit Vorurteilen seitens der Beamtinnen und Beamten konfrontiert.


Meine Damen und Herren, es sind nicht nur die im Laufe der Ermittlungen zu den NSU-Morden zutage getretenen Fehler, es sind nicht nur die durch die Thüringer, meist CDU-geführten Landesregierungen über Jahre als Panikmache diskreditierten Warnungen aus der Zivilgesellschaft vor rassistisch motivierter Gewalt. Innenminister Trautvetter hat zum Beispiel einmal zu Projekten wie MOBIT und ABAD, der Anlaufstelle für Betroffene von rechtsextremen und rassistischen Angriffen und Diskriminierungen in Thüringen, behauptet, diese Projekte versuchten – Zitat – „‚ein örtliches Gegengewicht zu wahrgenommenen Tendenzen‘ zu schaffen. Er halte es aber nicht für richtig, an die Problematik rechtsextremer Gewalt mit einem politischen Ansatz heranzugehen.“ Es ist nicht nur, meine Damen und Herren, die jahrelange Relativierung wissenschaftlicher Forschung zu rassistischen, antisemitischen, völkischen, nationalistischen Einstellungen durch die Beschwörung einer von links bestehenden Gefahr. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dieses Problem heißt Rassismus. Es wird in Realitäten verkannt – das hat Frau Henfling vorhin schon angedeutet –, wenn die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Ideologien der Ungleichwertigkeit mit Neonazismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Homophobie usw. auf Neonazis und die extreme Rechte beschränkt bliebe. Das ist auch der Grund, weshalb in der Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses von einer Enquete-Kommission Rassismus die Rede ist, die Maßstäbe setzen und beispielsweise Vorschläge für die öffentliche Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entwickeln soll. Da der Abgeordnete Tischner von der CDU bereits am Mittwoch in seiner Rede zum Landesprogramm die Tragfähigkeit des Konzepts der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit infrage gestellt hat – wörtlich hat Herr Tischner gesagt: Die „grundlegende wissenschaftliche Theorie der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ sei „eine Engführung, die sich die Politik nicht zu eigen machen sollte.“ Begründet wurde das von ihm mit der Ignoranz soziologischer Kategorien wörtlich: „Ob Gruppen, ob Klassen oder Kollektiv, alles Begriffe, die von links und rechts besetzt sind“. Angesichts dieser Aussage und auch des inzwischen vorliegenden Alternativantrags der CDU komme ich nicht drum herum, auch wenn das im bilateralen Gespräch, Herr Tischner, nichts genützt hat: Ich finde das wirklich schade und hätte auch von einem Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung tatsächlich anderes erwartet.


Ich fühle mich verpflichtet, hier noch ein paar Sätze zum Thema „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus“ zu sagen. Wilhelm Heitmeyer nennt es das Syndrom der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, das aus verschiedenen Einzelelementen besteht, wie etwa der Abwertung von Langzeitarbeitslosen, der Abwertung von Asylsuchenden, der Abwertung von Obdachlosen oder Behinderten, aber auch der Homophobie, dem Element der etablierten Vorrechte, des Sexismus oder des Antisemitismus – alles Abwertungen, die auch Deutsche treffen können, und nicht, wie es Herr Höcke hier dargestellt hat, dass das alles keine Deutschen seien – alles Einzelelemente, die nicht abschließend benannt wurden. 2011, bei der letzten Folge der zehnjährigen Langzeitstudie „Deutsche Zustände“ wurden zwölf Elemente gezählt, aber die sind nicht abschließend benannt, sondern da können immer auch noch welche dazukommen, die sind auch unterschiedlich gewertet. Aber diese Einzelelemente haben alle einen gemeinsamen Kern: die Ideologie der Ungleichwertigkeit. Da ist politischer Extremismus nicht enthalten, er ist kein Element dieses Syndroms der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.


Ich will noch etwas zu Herrn Tischner und seiner Rede vorhin sagen. Herr Tischner, ich finde es infam – wo ist er denn?


(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Wissen Sie, was infam ist?)


Herr Tischner ist gar nicht da. Ich finde es infam, wenn Herr Tischner uns, bloß weil wir Ihre, meine Damen und Herren der CDU, an Artikel 3 Grundgesetz angelehnte Formulierung aus fachlichen Gründen, die wir Ihnen gestern versucht haben nahezubringen, ablehnen, vorwirft, wir würden nervös werden, sobald nur das Wort „Grundgesetz“ gesagt wird, weil wir am Konsens des NSU-Untersuchungsausschusses festhalten. Das ist eine infame Unterstellung, die mit der Sache hier überhaupt nichts zu tun hat.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn wir so argumentieren würden, meine Damen und Herren, dann müsste man Ihnen vorwerfen, Sie lehnten die Thüringer Verfassung ab, oder, meine Damen und Herren der CDU, warum verwenden Sie nicht die dort gewählten Formulierungen, wie etwa die der „ethnischen Zugehörigkeit“ oder der „sozialen Stellung“, sondern halten bockbeinig und dickköpfig am Begriff der „Rasse“ fest, der seit Jahren überholt und in der politischen Debatte auch nicht mehr verwendet werden sollte?


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, die Zuschreibung bestimmter Merkmale aufgrund einer tatsächlichen oder angenommenen Zugehörigkeit zu einer Gruppe und die Ablehnung, Ausgrenzung, Diskriminierung von Menschen aufgrund dieser Zuschreibung, das ist, was Rassismus bzw. gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ausmacht und was zu den Fehlern der Behörden in den 90ern und bis heute, die im Untersuchungsausschuss festgestellt wurden, führte. Die CDU Abgeordneten im vorigen NSU-Untersuchungsausschuss haben das begriffen. Ich finde es ebenfalls sehr bedauerlich, dass Sie nun diesen Konsens wieder verlassen wollen, und zwar mit fragwürdigen Begründungen wie der, das Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sei zu unbestimmt, um Diskriminierungen konkret zu benennen. Die einzelnen Elemente hat Herr Tischner selbst in seiner Rede benannt. Oder das Argument, es sei fragwürdig, den Einzelnen zum Teil einer Gruppe zu erklären und ihm eine Gesamtheit von Attributen zuzuschreiben, sozusagen als Vorwurf an diejenigen, die die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit untersuchen. Wir haben sie ja nicht erfunden, meine Damen und Herren der CDU. Nicht diejenigen, die Ursachen und Erscheinungsformen von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit untersuchen wollen, erklären Menschen zu Gruppen zugehörig und schreiben ihnen Eigenschaften zu.


Meine Damen und Herren, zu ignorieren, dass Menschen aus Gründen einer Ideologie der Ungleichwertigkeit so abgestempelt werden, ist Teil des Problems. Wilhelm Heitmeyer schreibt selbst bereits 2005 zum gesellschaftlichen Umgang mit schwachen Gruppen, ich zitiere:


(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Die Linke-Fraktion bezieht sich auf einen Wissenschaftler!)


„Eine andere Variante besteht darin, die Situation schwacher Gruppen gar nicht erst zu thematisieren.“ Ich finde es gar nicht so schlecht, wenn Sie zuhören würden, was wir von diesem einen Wissenschaftler zitieren, Herr Voigt. Das schadet Ihnen, glaube ich, nicht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Das weiß ich, weil ich es gelesen habe!)

Er schreibt also: „Eine andere Variante besteht darin, die Situation schwacher Gruppen gar nicht erst zu thematisieren“ – so wie Sie das machen mit Ihrem Änderungsantrag –, „sie also aus der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion auszuschließen, zu vergessen, mithin sie nicht anzuerkennen, um nicht über Verbesserung ihrer Lage nachdenken zu müssen.“


In einem Vorschlagspapier Ihrer Fraktion, was ich gestern gesehen habe, stand, der Begriff der Feindlichkeit sei zu unbestimmt. Darauf kann ich nur erwidern, wie Anetta Kahane kurz und bündig die Auswirkungen beschreibt, nämlich: „Feindlichkeit schafft Feindlichkeit“,


(Heiterkeit AfD)


das merkt man ja reflexhaft gleich wieder bei der rechtspopulistischen Fraktion hier nebenan.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich will abschließend nochmals versuchen, Ihnen das Konzept begreifbar zu machen mit einer kurzen Definition des Begriffs durch Wilhelm Heitmeyer, die ich sehr einleuchtend finde und die Ihren Versuch,


(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Stasi-Spitzel, Frau Berninger!)


den Auftrag der Enquete-Kommission auf die individuelle Ebene zu ziehen, ad absurdum führt. Herr Heitmeyer schreibt: „Menschenfeindlichkeit zielt nicht auf ein Feindschaftsverhältnis zu einzelnen Personen, sondern bezieht sich auf Gruppen. Werden Personen aufgrund ihrer gewählten oder zugewiesenen Gruppenzugehörigkeit als ungleichwertig markiert und feindseligen Mentalitäten der Abwertung und Ausgrenzung ausgesetzt, dann sprechen wir von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Hierdurch wird die Würde der betroffenen Menschen antastbar und kann zerstört werden.“

Das Problem, meine Damen und Herren, heißt Rassismus und die Enquete-Kommission muss versuchen, präventive Konzepte und Handlungsoptionen zu entwickeln, die dieses Problem eindämmen. Das ist der uns durch den Untersuchungsausschuss beschriebene Auftrag. Das ist die uns in Verantwortung gegenüber den Opfern des NSU und ihren Angehörigen obliegende Pflicht, meine Damen und Herren. Das ist die vor uns liegende Aufgabe. Wir von der Linken sind sehr bereit, diese anzugehen und ich möchte Sie noch einmal einladen, meine Damen und Herren der CDU, Herr Tischner, diese Aufgabe gemeinsam mit uns zu stemmen. Vielen herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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