Eckpunkte für ein Thüringer Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Tieren

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - <media 761>Drucksache 5/1531</media> -


Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte nur noch zwei Bitten äußern, dass wir darüber in der Debatte noch reden. Bisher haben bei der Hundefrage immer die beiden Enden der Leine eine Rolle gespielt. Es gibt aber immer noch einen dritten Beteiligten. Ein Problem, was mich umtreibt, ist, dass der Umgang mit Tieren immer weniger bekannt ist. Man muss auch darüber reden, inwieweit wir gerade in der Schule Umgang mit Tieren vielleicht ein Stück weit mit vermitteln können. Wie merke ich, wann ein Tier sich bedroht fühlt? Wie reagiere ich darauf? Das sind Kenntnisse, die vielen inzwischen verloren gegangen sind, wo Tiere auch in Situationen gebracht werden aus Unkenntnis heraus, die dann zur Gefahr führen können, die sich im Vorfeld durch besseres Wissen vermeiden ließen. Das war der erste Punkt, über den ich reden wollte.


Der zweite Punkt, der mir fehlt, ist das Inverkehrbringen von gefährlichen Tieren. Auch hier müssen wir darauf achten, dass gerade im Bereich des Handels das nötige Fachwissen vorhanden ist. Ich war eine Zeit lang Zoohändler, ich kenne das aus eigenem Erleben. Wenn ich in eine Zoohandlung gehe und in einem unabgedeckten Aquarium schwimmen Rotfeuerfische herum, deren Flossenstrahlen Gift enthalten, das lebensgefährlich ist, dann ist das eine Gefahr, wo ich sage, da hat der Zoohändler nicht die nötige Fachkompetenz, um diese Tiere in Verkehr zu bringen. Das heißt, auch hier muss die entsprechende tiefgründige Kenntnis da sein, auch das muss in den Beratungen mit berücksichtigt werden. Das wäre mir ein wichtiges Anliegen, dass das noch mit berücksichtigt wird.


Danke.


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