Eckpunkte für ein Thüringer Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Tieren

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - <media 761>Drucksache 5/1531</media> -


 

Danke schön, Herr Präsident. Ich habe noch elf Minuten, aber die werde ich nicht ausschöpfen. Ich habe mich bemüßigt gefühlt, auf ein paar Dinge noch mal reagieren zu wollen. Zunächst aber möchte ich noch mal an Sie alle appellieren, unseren Antrag - es ist kein Gesetzentwurf, ich weiß nicht, Herr Kellner hat das, glaube ich, immer wieder gesagt; also es ist ein Antrag „Eckpunkte für ein Gesetz“ - mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung an die Ausschüsse zu überweisen. Ich bitte Sie sehr herzlich darum und appelliere, dass wir das gemeinsam diskutieren können. Es sind schon der Innenausschuss und der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz benannt. Ich möchte noch einen dritten Ausschuss benennen, den der Innenminister selbst in seinem Gesetzentwurf als zuständig deklariert hat, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, aus dem Grund, dass weitere Hunde auf die Rasseliste gesetzt werden können durch das Innenministerium gemeinsam mit dem für Tierschutz zuständigen Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Also meine Bitte: Überweisung auch an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.


An die Adresse der GRÜNEN gerichtet: Herr Dr. Augsten, Sie haben als einer der Gründe gesagt, warum Sie nicht so sicher oder gespalten sind, was die Rasseliste angeht. Man weiß, dass man Statistiken nicht seriös in die Diskussion ziehen kann, weil die ja nie den Bestand an bestimmten Hunderassen mit berücksichtigen. Da möchte ich einfach auf eine Statistik hinweisen, in der es um den Auffälligkeitsindex geht, nämlich das Institut für Tierschutz und Tierverhalten der Freien Universität Berlin, kein Tierschutzverein, sondern ein Institut, hat 2005 mal die Auffälligkeiten bestimmter Hunderassen geprüft, und zwar in Relation zum Bestand. Sie haben also untersucht, wie viele Bullterrier es beispielsweise in Berlin gibt und wie viele davon auffällig geworden sind. Da will ich mal sagen, den Auffälligkeitsindex führt mit 3,22 Prozent an der Sibirien Husky. Am Beispiel von Bullterrier und Schäferhund wurde dort herausgefunden, dass in Berlin in 2003 jeder 185. Bullterrier auffällig geworden war, aber jeder 55. Schäferhund. In Brandenburg war jeder 277. Bullterrier auffällig geworden und jeder 36. Schäferhund. So viel zur Sinnhaftigkeit, bestimmte Hunde auf solche Rasselisten zu stellen. Der Bullterrier soll ja auch in Thüringen auf die Rassehundeliste.


Aus den Reihen der CDU wurde uns vorgeworfen, wir würden mit unseren Eckpunkten

und dem, der die Tierärzte betrifft, eine Art Kundenbeschaffungsprogramm für Tierärzte starten. Dem muss ich ganz entschieden widersprechen. Jeder verantwortungsvolle Hundehalter und jede verantwortungsvolle Hundehalterin, Herr Emde, geht mindestens einmal im Jahr zum Tierarzt, eben weil das Tier die Schutzimpfungen bekommen muss. Also wäre es überhaupt kein zusätzlicher Weg für die Hundehalter. Was wir wollen, ist lediglich die Möglichkeit, dass die Tierärzte dann Auffälligkeiten den zuständigen Behörden melden können. Herr Gentzel hat in seiner Rede vorhin gesagt, außer Niedersachsen haben alle anderen Bundesländer eine Rasseliste. Das stimmt in etwa, aber Sie haben vergessen zu erwähnen, Herr Gentzel, dass in Schleswig-Holstein über die Abschaffung dieser Rasseliste nachgedacht wird. Dort steht im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP, dass sich die Rasseliste als nicht geeignet erwiesen habe und daher abgeschafft werde. Das muss man der Ehrlichkeit halber schon mit erwähnen. Was ich nicht erwarten würde, aber jetzt hier mal sage, auch die Niederlande haben auf dieses R.A.D.-Gesetz, dieses Hundegesetz, verzichtet. Man muss doch mal nachfragen dürfen, aus welchen Gründen.


Ein letzter Satz noch mal an Herrn Innenminister Huber, ich hatte eine Kleine Anfrage gestellt zu dem Internetblock, den Sie zu Ihrem Gesetzentwurf eröffnet hatten. Da habe ich mich über einen Teil Ihrer Antwort sehr gefreut. Da habe ich nämlich gedacht, Sie machen eine Kehrtwendung und ändern jetzt Ihr Gesetz selber. Sie haben dort geschrieben, dass es sich bei der Debatte um die Debatte um schärfere Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor verantwortungslosen Hundehaltern handeln würde, nicht Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren, sondern Schutz vor verantwortungslosen Hundehaltern. Ich würde mir wünschen, dass Sie in der Debatte in den Ausschüssen wieder darauf zurückkommen, denn darum geht es im Kern, um das andere Ende der Leine und um die Hundehalterinnen und Hundehalter und deren Verantwortung.


Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)



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