Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4920 -
ERSTE BERATUNG
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kießling, üblicherweise wird in der ersten Lesung nicht abgelehnt. Sie haben auf Überweisung plädiert, das ist in Ordnung. Aber ich denke, wenn man denn wirklich sachdienliche Hinweise zum Gesetzentwurf hat, gehört es in den Ausschuss, um das dann dort auch entsprechend zu diskutieren.
Ich will zwei kurze Bemerkungen zu dem machen, was Sie eben gesagt haben. Ich stelle also fest: Für die AfD-Fraktion ist offensichtlich Ziel, dass in Zukunft bei Errichtung von Gebäuden eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt werden soll. Ich weiß nicht, wie groß die Moschee in Erfurt werden soll, vielleicht 200 Quadratmeter Grundfläche. Das wäre dann also ein Ansatzpunkt, wo Sie eine verpflichtende UVP-Prüfung einführen wollen. Das wäre sicherlich zu den Bemerkungen, die es vorhin gab, was Mehraufwände für Wirtschaft und ähnliches angeht, doch mal eine spannende Diskussion.
Die zweite Geschichte - Milan-Horste -, bloß, damit es hier nicht im öffentlichen Raum stehen bleibt: Wir hatten die Diskussion schon mal vor einiger Zeit. Wenn sich ein Milan-Horst in der Nähe eines künftigen Windparks befand und von irgendwelchen Menschen entfernt würde, dann hat das keinerlei Auswirkungen auf die Genehmigung der Windkraftanlagen/des Windparks, weil dieser Milan-Horst dokumentiert ist und dementsprechend davon ausgegangen wird, dass dort auch wieder ein Milan-Horst entsteht, sodass das also kein Grund ist, dass man irgendwie hoffen könnte, damit dann einen Windpark zu ermöglichen. Also gehe ich auch nicht davon aus, dass es von Windparkbetreibern ein Interesse gibt, Milan-Horste zu entfernen.
Ich will zum Gesetzentwurf kommen, meine Damen und Herren. Frau Ministerin hat die Notwendigkeit beschrieben. Dem ist aus meiner Sicht wenig hinzuzufügen, was die Frage Umsetzung dieser europa- und bundesrechtlichen Vorgaben und Erhöhung der Transparenz im Bereich angeht. Ich bin aber hier vorgekommen, weil ich denke, wir sollten den Prozess noch mal nutzen und über den Anhang der UVP-pflichtigen Maßnahmen reden. Denn hier ist eine Reihe von Landesvorgaben getroffen, zum Beispiel bezüglich der UVP-Pflicht für Torfabbau ab 5 Hektar. Unsere Moore in Thüringen sind relativ klein. Ich denke, das ist ein Problem, wo 5 Hektar schon eine Riesenfläche sind, wo man über eine Anpassung reden könnte. Auch was in Sachen Bergrecht sonst steht - eine UVP-Pflicht für Halden für Bodenschätze außerhalb des Bergrechts ab 10 Hektar, Tagebaue ab 25 Hektar. Das sind Eingriffe, bei denen man aus meiner Sicht darüber nachdenken müsste, ob diese Zahlen hier noch aktuell und angemessen sind. Deshalb würde ich uns einfach dazu einladen, uns im Rahmen der Ausschussbefassung auch mit diesen Fragen zu beschäftigen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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