Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes

Steffen Harzer
Reden

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4920

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer, Zuhörer – auch am Livestream. Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes werden die im Thüringer UVP-Gesetz enthaltenen Verweise auf das Bundesrecht redaktionell angepasst. Zudem ist unter Beachtung des europäischen Rechts und die entsprechende gesetzliche Umsetzung in Deutschland die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren wie die Umweltverträglichkeitsüberprüfung elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten.

 

Der zugrunde liegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes wurde vom Landtag in seiner 110. Sitzung am 22. Februar 2018 erstmals beraten und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 14. März 2018 und in seiner 43. Sitzung am 16. Mai 2018 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem die kommunalen Spitzenverbände angehört wurden.

 

Ein Schwerpunkt lag natürlich wie üblich bei der Beratung unter anderem in der Prüfung eines möglichen höheren Verwaltungsaufwandes für die kommunale Ebene im Hinblick auf die geplanten Veröffentlichungsobliegenheiten über das neue zentrale Internetportal des Landes über Umweltverträglichkeitsprüfungen, den die kommunale Seite – sowohl der Gemeinde- und Städtebund als auch der Thüringische Landkreistag – als gegeben ansieht; er Gemeinde- und Städtebund vor allem dahin gehend, dass der Mehraufwand insbesondere bei Unterlagen, die derzeit üblicherweise nicht in elektronischer Form geführt werden, entsteht.

 

Die Landesregierung sieht diesen Mehraufwand in der Form nicht gegeben. Von der Warte aus hat der Thüringische Landkreistag dann auch angeregt, auch den Abgleich wie bei der Thüringer Bauordnung mit den Regelungen im E Governmentgesetz des Freistaats Thüringen zukünftig für Verwaltungsleistung auf allen Verwaltungsebenen ein Serviceportal zur Verfügung zu stellen. Parallelstrukturen im Bereich des E-Government sollten ausgeschlossen werden und eine entsprechende Kostenprognose sollte erstellt werden.

 

Die Landesregierung hat auch zur Klärung der genannten Punkte noch einmal ihren Standpunkt dargelegt, auf die kommunale Seite zuzugehen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände lautet die Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf ohne Änderung anzunehmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke.

 

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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