Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Knut Korschewsky
RedenKnut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5759

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vorliegen, der aus dem vergangenen Juni stammt. Ich will es hier deutlich sagen: Der Gesetzentwurf war im vergangenen Juni schon überflüssig und er ist heute noch überflüssiger, als er damals schon war.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich will ihnen das auch ganz kurz begründen, obwohl mir eigentlich die Zeit sehr leid ist.

Ich glaube, Herr Thrum, ich weiß nicht, wann Sie sich das letzte Mal mit Sportvereinen oder auch mit dem Landessportbund unterhalten haben. Wir haben mit dem Sportfördergesetz – und das wissen Sie eigentlich sehr gut – eines der modernsten Sportfördergesetze der Bundesrepublik Deutschland. Der Landessportbund ist stolz darauf, dass wir in Thüringen so ein Sportfördergesetz haben, weil andere Länder darauf schauen und sagen: In Thüringen wird für den Sport etwas getan, in Thüringen haben die Vereine und Verbände Möglichkeiten nach dem Sportfördergesetz, ihren Sport auch auszuüben. Auch die Sportvereine sind über die Verabschiedung des Sportfördergesetzes in der Form sehr froh gewesen, vor allen Dingen über den § 15, der nämlich die kostenfreie Nutzung der Sportanlagen für Trainings- und Wettkampfbetrieb ermöglicht.

Ich will es Ihnen noch mal deutlich sagen: Wir haben in einem wirklich mehrjährigen Prozess mit den Fraktionen Linke, Grüne, SPD und CDU – einem mehrjährigen Prozess – die Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes durchgeführt und das wurde schließlich im Dezember 2018 beschlossen und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Ich will hier auch Danke sagen an alle, die daran beteiligt waren, unter anderem dem heute nicht mehr in der CDU-Landtagsfraktion zugegenen Manfred Grob, der sehr um dieses Sportfördergesetz, um die Evaluierung des Sportfördergesetzes gekämpft hat.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ein Jahr später folgte dann die Verabschiedung einer noch elementar wichtigeren Regelung – ich habe es schon gesagt –, das ist der § 15 Abs. 2, die unentgeltliche Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungslehrgangs- und Wettkampfbetrieb. Damals blieb noch eine Verordnung, die erlassen werden musste durch das Ministerium, offen. Diese ist zum 1. April 2021 erlassen worden, da ist sie in Kraft getreten und da wurde noch mal detailliert deutlich gemacht, welche Möglichkeiten die Sportvereine haben, ihren Sport kostenfrei durchzuführen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde hier schon gesagt, es gibt den Artikel 30 der Thüringer Verfassung: „Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften“. Und genau das tun wir mit dem vorliegenden Sportfördergesetz. Es werden in § 1 die Sportstättenleitplanungen als Pflichtaufgabe dargestellt, in § 4 der Landessportbeirat, in § 15 die kostenlose Nutzung, in § 18 die Landesförderung, die durchgeführt wird. Und ich will Ihnen die Punkte der Landesförderung mal aufführen: die Unterstützung der allgemeinen Verbands- und Vereinsarbeit; den Leistungssport, insbesondere den Nachwuchsleistungssport; den Breiten-, insbesondere Kinder-, Jugend-, Gesundheits- und Seniorensport; den Schul-, Hochschul- und Polizeisport sowie den Sport in Justizvollzugsanstalten; den Behinderten- und Rehabilitationssport sowie die Inklusion im Sport; die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in und durch Sport; die Aus-, Fort und Weiterbildung und das Lehrwesen; die Erweiterung sowie den Um- und Neubau, Ersatzneubau sowie die Modernisierung und Sanierung von Sport- und Spielanlagen; die sportwissenschaftliche Begleitung; die sportmedizinische Beratung und Betreuung; die Unterhaltung und Bewirtschaftung von durch Bundes- und Landesstützpunkten genutzten Sportstätten; die Landessportschulen; die Durchführung von Sportveranstaltungen; Maßnahmen gegen den Doping-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch im Sport; Maßnahmen zum Kinderschutz; Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit; Projekte zur historischen Aufarbeitung im Sport und Modellmaßnahmen auf dem Gebiet des Sports. Was wollen wir eigentlich noch, frage ich Sie an dieser Stelle!

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Mehr Maßnahmen kann es doch schon gar nicht mehr geben.

Ich will jetzt mal auf ein paar einzelne Dinge noch eingehen. Herr Thrum, wenn Sie hier von geschossenen Zahlen, vielleicht 5 Millionen reden – ich will Ihnen mal sagen, dass diese Zahl 5 Millionen der Unterstützung der Kompensation durch das Statistische Landesamt erhoben worden ist und wir dieses aus dem Statistischen Landesamt genommen haben und nicht geschossen haben wie Sie 20 Millionen. Dann hätten Sie auch 50 oder 100 Millionen schießen können. Populistischer geht es doch schon gar nicht mehr. Und Sie haben es an dem Pult selber gesagt, es ist eine geschossene Zahl. Was soll denn dieser Quatsch an dieser Stelle?

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich will Ihnen auch noch eins sagen, wenn man hier davon redet, dass wir doch diese Evaluationsfragen uns angucken sollen: Zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgt die Evaluation des Sportfördergesetzes und das wird hier im Landtag behandelt. Warum müssen wir jetzt eine andere Evaluationsklausel hier reinbringen zum 1. Januar 2025? Was soll denn das? Das ist doch auch Quatsch, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Sie sehen, dieser Gesetzentwurf ist in der Gänze abzulehnen, wir werden ihn auch in der Gänze ablehnen. Ich will noch einmal dazu sagen: Wenn Sie heute sagen, wir brauchen eine Erhöhung der finanziellen Mittel zur Kompensation, dann ist das schon vom Grundsatz her Quatsch, weil nämlich auch im alten Sportfördergesetz schon stand, dass die Sportanlagen in der Regel freizustellen sind von jeglichen Kosten für Vereine für Trainings- und Wettkampfbetrieb. Was heißt „in der Regel“? „In der Regel“ heißt „in der Regel“ und es gibt nur Ausnahmen. Nur diese Ausnahmen sind dann schon fast zur Regel geworden, weshalb wir die andere Formulierung „grundsätzlich freizustellen“ treffen mussten.

 

Als Letztes will ich noch sagen: Sie sagen jetzt, es muss erhöht werden, weil diese Kompensation überhaupt nicht ausreicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gerade gesagt, zum 1. April 2021 ist die Verordnung in Kraft getreten. Seitdem haben wir nicht in regulären Situationen gelebt, sondern wir haben unter Corona gelebt. Es gibt keine Zahlen, die belegen, ob es reicht, ob es nicht reicht und wie dieses untersetzt werden kann. Wir haben noch nicht ein einziges Jahr nach Corona wieder in einem normalen Sportjahr gelebt und ich hoffe, dass wir im Jahr 2023 wieder in einem normalen Sportjahr leben können. Wir werden die Evaluation des Sportfördergesetzes Ende 2023/Anfang 2024 sicherlich machen. Dieser Gesetzentwurf ist flüssig, er ist überflüssig. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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