Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4609
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Fraktion hatte gar nicht mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt, hier eine Diskussion über globale Finanzprobleme zu initiieren, aber wenn schon die FDP das bedient, sei darauf hingewiesen. Herr Barth, Ihre Geldmengenbetrachtung ist eben das Problem, dass sich inzwischen die Finanzwirtschaft seit Jahren bereits von der Realwirtschaft entkoppelt hat, und wir deshalb über Geldmengen verfügen, wo keine realen Werte mehr dahinter sind. Das führt zu diesen Entwicklungen. Übrigens war es die FDP, die diese Geldmengenpolitik seit Jahren propagiert hat und jetzt bejammern sie es.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist falsch - für das Protokoll.)
Diese Einsicht ist in Ordnung, aber, wie gesagt, hat eigentlich mit dem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, nichts zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sparkassen haben einen öffentlichen Auftrag, den haben wir im Sparkassengesetz definiert mit allen Konsequenzen, und wir haben die Sparkassenaufsicht als Land. Insofern sind wir durchaus berechtigt, wenn wir erkennen, dass die Sparkassenpolitik in der realen Wirkung der eigentlichen Zielstellung zuwiderläuft, nämlich Finanzdienstleistungen für jedermann anzubieten, und zwar zu vernünftigen Preisen, dann können wir dort nachjustieren. Wir haben bewusst im Sparkassengesetz formuliert, dass eben keine Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund der Geschäftstätigkeit der Sparkassen steht. Wenn wir uns mal die Ergebnisse unserer Sparkassen ansehen, die sind ja gut, aber bei realer Betrachtung ist die Eigenkapitalverzinsung unter 1 Prozent.
Herr Abgeordneter Kuschel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Das geht von meiner Redezeit ab, deshalb haben Sie bitte Verständnis. Nein.
Ich darf daran erinnern, Herr Ackermann hat für die Deutsche Bank als strategisches Ziel formuliert 25 Prozent Eigenkapitalverzinsung. Das ist klar, wenn Sie dann, Herr Pidde, hier von Wettbewerbsnachteilen sprechen, dann hätten Sie konsequenterweise hier fordern müssen, wir müssen das Thüringer Sparkassengesetz ganz aufheben, damit wir auch den Thüringer Sparkassen die Option eröffnen wie die Deutsche Bank, eine Eigenkapitalverzinsung von 25 Prozent anzustreben. Das kann es ja wohl nicht sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Problem der Überziehungszinsen und der Dispozinsen stellt sich auch im Vergleich zu anderen, zu privaten Banken, zu Genossenschaftsbanken. Da ist eben auffällig, dass die Thüringer Sparkassen im oberen Bereich liegen. Wenn Herr Kowallek hier vom Verbot des Wuchers spricht, dann frage ich Sie, ob 17 Prozent Überziehungszinsen nicht zumindest in die Nähe des Wuchers bereits sich bewegen.
(Beifall DIE LINKE)
Mir sind Fälle bekannt, da hat man ab 20 Prozent aber eineindeutig von Wucher gesprochen, wenn sich Privatleute zu einem solchen Zinssatz Geld geliehen haben. 17 Prozent sind schon höchst unanständig beim jetzigen Niveau, wo die Sparkassen das Geld von der EZB für 0,75 Prozent bekommen.
Sie haben dann gesagt, Herr Kowalleck, wir schwächen die Thüringer Sparkassen. Da will ich für meine Fraktion noch mal deutlich betonen: Ein Geschäftsmodell, das darauf aus ist, sozial Schwachen, die es sowieso schon schwer haben, aus welchen Gründen auch immer, da ist manch einer auch durch eigenes Verschulden in die Situation gekommen, unstrittig, aber er ist in so einer Situation, ein Geschäftsmodell, das darauf aufbaut, jemand für 17 Prozent Geld zu verleihen, ein solches Geschäftsmodell lehnen wir ab.
(Beifall DIE LINKE)
Wir lehnen das ab, wenn es noch dazu öffentliche Banken, eine Sparkasse initiiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht nicht um Wettbewerbsnachteile der Sparkasse, denn wir haben den Vergleich zu den anderen Banken, da liegen die Überziehungs- und Dispozinsen bei etwa 10 Prozent und nicht bei 17. Im Übrigen macht der Gesetzgeber auch in anderen Bereichen durchaus solche Obergrenzen auf. Ich darf das an einem Beispiel festmachen: § 288 BGB regelt bei den Verzugszinsen eine Obergrenze von 5 Prozent über diesem Diskontsatz. Da könnte man auch sagen, das ist ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. Aber der Staat regelt Grenzen der Vertragsfreiheit, weil der Vertrag immer eine beiderseitige Willenserklärung ist, so dass beide Partner auch die Risiken dementsprechend abwägen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sollten sich zumindest der Diskussion in den Ausschüssen stellen und diese nicht verweigern. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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