Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes

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Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4609

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, in erster Lesung wurden zu unserem Gesetzentwurf bereits viele Argumente ausgetauscht. Ich möchte dem noch einiges hinzufügen und dabei auch auf einige Aussagen meiner Kollegen aus den anderen Fraktionen eingehen.


Aber kommen wir zuerst noch einmal zum derzeitigen Thüringer Sparkassengesetz vom 19. Juli 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Oktober 2007. Sie finden unter § 2 den Unternehmenszweck und den öffentlichen Auftrag. In Absatz 2 dieses Paragraphen heißt es: „Die Sparkassen betreiben ihre Geschäfte nach Maßgabe der Sparkassenverordnung im Interesse ihrer Kunden.“ In Absatz 3: „Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrags; die Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs.“ Das noch einmal zum Selbstverständnis.


Nun ist um die Diskussion zum Thema „Deckelung der Dispozinsen“ in den letzten Wochen so einiges in Bewegung gekommen. Noch in der vergangenen Plenarsitzung hatte sich die SPD hier in Thüringen gegen den Vorschlag der linken Fraktion auf Deckelung des Dispozinses bei Sparkassen ausgesprochen. Zufällig einen Tag später kam Frau Bundesverbraucherministerin Aigner mit ihrem Vorschlag und forderte vom Prinzip her die Einführung dieses Mechanismus, auch wenn die Kappungsgrenze in ihrem Vorschlag höher angesetzt war. Nun haben die SPD-Länder, übrigens auch in Koalition mit den GRÜNEN, einen entsprechenden Antrag auf Einführung einer Kappungsgrenze im Rahmen der jüngst stattgefundenen Konferenz der Verbraucherministerin und Verbraucherminister gestellt. Sie sind leider damit gescheitert. In der öffentlichen Debatte hatte die SPD diesen Vorstoß auf Bundesebene als ihre ureigenste Erfindung verkauft. Ja, aber wer hat es denn nun erfunden? So ganz zufällig wurde dabei verschwiegen, dass DIE LINKE-Fraktionen, z.B. die im Saarland, bereits 2010 und auch DIE LINKE vor der Sommerpause in diesem Jahr solche Anträge zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher bereits gestellt haben, und diese wurden abgelehnt.


Selbst die Weiterdiskussion in den Fachausschüssen, wie hier in Thüringen erlebt, auch das wurde abgelehnt. Kein SPD-Vertreter hat dies in der öffentlichen Diskussion zugegeben. Bleibt nur die Frage: Ist das miese Informationspolitik? Oder einem schlechten Gedächtnis geschuldet? Oder kann man dies schon als Heuchelei bezeichnen?

Zu den Einwänden der Gegenseite in der Sache nur so viel: Das Argument der Sparkassen und ihrer Verteidiger, es entstehe ein nicht akzeptabler Wettbewerbsnachteil, ist so nicht nachvollziehbar. Wenn die Sparkassen damit werben, dass sie keine spekulativen und risikobehafteten Geschäftsstrategien wie andere Banken verfolgen, wie vereinbart sich das mit derartig hohen Dispozinsen. Im Moment sind die bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzlandkreis noch am niedrigsten mit 8,65 Prozent und am höchsten bei der Kreissparkasse in Hildburghausen und in der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau mit 13,45 Prozent. Im Übrigen wirbt derzeit die Volksbank Saaletal eG mit Dispozinsen von 6,95 Prozent. Ob das Kundenfang mit Kurzzeitwirkung ist, und sich die Dispozinsen im Dreimonatsrhythmus nach oben anpassen, wie das auf der Homepage eigentlich angedeutet wird, oder ob wir eine gewisse Langzeitwirkung erreichen, das wird nicht zuletzt auch vom Willen der Politik abhängen.


Meine Damen und Herren, Sparkassen sind bodenständiger als andere Banken und regional verortet. Das ist, glaube ich, gut so. Wenn dem so ist, dann müssten die Sparkassen aber auch keine so hohen Dispozinsen von ihren Kunden bzw. Verbrauchern nehmen. Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand haben sich in den letzten Jahren wohl kaum erhöht. Das ist ein Märchen, dass Überziehungskredite die höchste Ausfallwahrscheinlichkeit haben, wie das der Abgeordnete aus der CDU-Fraktion, Kollege Kowalleck, in der ersten Lesung behauptet hatte. Die Ausfallquoten werden mit durchschnittlich 0,3 Prozent angegeben. Das ist im Vergleich zu beispielsweise Konsumentenkrediten nicht einmal ein Achtel. Dort beträgt nämlich die Ausfallquote 2,5 Prozent. Laut der Verbraucherbefragung des Forsa-Instituts würde immerhin jeder achte Bankkunde wegen eines deutlich günstigeren Dispozinses auch seine Bank wechseln. Das konterkariert auch Dr. Piddes Aussage aus erster Lesung, unser Gesetzentwurf wäre eine einseitige Bestrafung der Sparkassen. Ich meine, er könnte sich auch zum Wettbewerbsvorteil entwickeln.


Bleibt noch die Frage der Lenkungsfunktion. Das heißt, bestimmte Kunden sollen nicht zu leichtfertig im Umgang mit Geld angetrieben werden. Hier gibt es sicher auch andere Möglichkeiten der Bonitätsabsicherung für Banken und Sparkassen als ein deutlich zu hoher Dispokredit, zum Beispiel Frühwarnsysteme und Umschuldungsangebote. Verbrauchern, die sich gezwungen sehen, ihr Konto auf längere Zeit zu überziehen, wird geraten, ihren Bankberater zu kontaktieren und eine Umschuldung auf einen günstigeren Ratenkredit zu prüfen. Diese Frühwarnsysteme und Umschuldungsangebote sind noch ausbaufähig. In den meisten Banken und Sparkassen besteht zwar ein internes Alarmsystem, wenn Kunden ihre Konten über einen längeren Zeitraum überziehen, aber diese Warnung wird häufig nicht an diese weitergegeben. Hier könnten die Banken aktiver werden und ihren Kunden die Umschuldung in einen Ratenkredit oder eine Restschuldversicherung anbieten. Im Zweifelsfall könnte auch der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle empfohlen werden, denn die Banken haben eine Verantwortung gegenüber ihren Kunden und sollten diese angemessen betreuen. Mit einer wichtigen Hilfestellung könnte somit einkommensschwachen Haushalten geholfen und es könnten dauerhafte Schuldenfallen vermieden werden. Damit würden Banken und Sparkassen ihre Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge auch für den normalen Kunden als Verbraucher erfüllen.


Der Gesetzgeber muss dort regulieren, wo Zinsen und Zinssätze von berechtigter Risikoabsicherung einer Dienstleistung zur Abzocke entgleisen. Ein weiteres Argument von Dr. Pidde - ebenfalls aus erster Lesung - war, die Sparkassen würden auch Ausschüttungen sowie sonstige Finanzleistungen für die Region leisten, das weiß ich und wissen meine Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion DIE LINKE selbstverständlich auch. Ich antworte an dieser Stelle: Natürlich ist es schön, wenn die Sparkassen Jahr für Jahr einen Teil ihrer Überschüsse für gemeinnützige Zwecke ausschütten können und damit die Landkreise und kreisfreien Städte bei freiwilligen Aufgaben wie Kultur und Sport unterstützen, aber hier heiligt eben der Zweck nicht die Mittel.


Zu unterstreichen ist auch noch einmal, dass die Fraktion DIE LINKE in Thüringen natürlich für die Einführung einer bundesweiten einheitlichen Dispokappungsgrenze, bezogen auf alle Geldinstitute, eintritt. Der Gesetzentwurf, bezogen auf die Thüringer Sparkassen, hat damit die Funktion eines politischen Signals im Sinne des ersten Schritts vor der eigenen Haustür. Da mit den Vorschlägen der Bundesverbraucherministerin und der aktuellen Diskussion in der Verbraucherministerkonferenz weiter Bewegung in das Thema gekommen ist, hält die Fraktion DIE LINKE noch immer eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Justiz- und Verfassungsausschuss zum Zwecke der notwendigen vertiefenden Diskussion des Themas für geboten.


Springen Sie über Ihren Schatten, nehmen Sie sich und die Argumente Ihrer Parteikollegen im Bund ernst und stimmen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der Ausschussüberweisung zu. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich lade Sie ein, mit uns in den Ausschüssen über den Sinn oder Unsinn von Freiwilligkeit einer Kappungsgrenze von Dispozinsen, wie Sie Verbraucherministerin Aigner vorschlägt, zu streiten. Danke.


(Beifall DIE LINKE)



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