Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Donata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4358

 

Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, die sich heute elektronisch zu uns schalten, in der 64. Plenarsitzung am 18. November 2021 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes in Drucksache 7/4358 in erster Lesung im Thüringer Landtag beraten, das im Grunde einen zentralen Gegenstand hat, nämlich: Beschlüsse der Personalräte können ausnahmsweise auch mittels Umlaufverfahren, elektronische Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenz erfolgen. Dafür ist durch das erste Corona-Maßnahmen-Mantelgesetz vom 11. Juni 2020 eine Übergangsfrist auf den 31.12.2021 veranschlagt worden, welche ohne diesen Gesetzentwurf in zwei Wochen auslaufen würde. Mit dem Entwurf wird die Geltungsdauer dieser Frist in § 37 Abs. 5 nun erneut, diesmal um zwei weitere Jahre, auf den 31.12.2023 verlängert, da die Corona Pandemie auch in den nächsten Monaten maßgeblich das Handeln prägen wird.

 

In der Plenarsitzung am 18. November wurde das Gesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wo bereits am 19. November die schriftliche Anhörung beschlossen wurde. Alle zehn Anzuhörenden, die dankenswerterweise kurzfristig Stellungnahmen an den Landtag abgegeben haben, haben dieser Regelung im Gesetzentwurf zugestimmt. Am 9. Dezember 2021 trat der Ausschuss zu einer Auswertung zusammen. Seitens der FDP wurde ein Änderungsantrag vorgestellt, andere Ausschussmitglieder bemängelten ein kurzfristiges Zugehen des Änderungsantrags und verwiesen auf die Notwendigkeit einer zügigen Beschlussfassung und Inkrafttreten des Fristablaufs 31. Dezember 2021 ohne Zeitverlust. Das Ministerium für Inneres und Kommunales sicherte zu, dass das Anliegen der FDP im anstehenden Evaluationsprozess zum Personalvertretungsgesetz mitberücksichtigt werde. Einer endgültigen Entscheidung zur Aufnahme alternativer Formen der Gremienzusammenkünfte kann natürlich erst nach Bewältigung der Corona-Pandemie abschließend erfolgen. Digitale Angebote sollten keinesfalls Präsenzzusammenkünfte gänzlich ersetzen.

 

Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss dem Landtag mehrheitlich, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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