Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9380
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Anwesende! Herr Dr. Lauerwald, es ist nicht richtig, ambulante gegen stationäre Versorgung im Gesundheitswesen gegeneinander auszuspielen. Wir brauchen beides als wichtige Frage für gute Gesundheitsversorgung in Thüringen. Deswegen ist es immer auch Ziel der rot-rot-grünen Koalition, die Krankenhäuser zu stärken und die ambulante Versorgung. Das kann man immer nur im Gleichklang denken und tun. Ich freue mich, dass noch einige Menschen hier oben auf der Besuchertribüne Platz genommen haben. Wenn man den Ausführungen von Kollegen Zippel folgen würde, klingt das ja tatsächlich fast skandalös. Ich möchte darauf hinweisen, dass es der explizite Wunsch aller Krankenhäuser in Thüringen war, auf den 8. Krankenhausplan zunächst erst mal zu verzichten, weil wir nun alle diese schlimme und schwierige Coronapandemie durchgemacht hatten und die Krankenhäuser – Sie wissen das – keine elektiven Eingriffe mehr in der Form getan haben, deswegen die Planungszahlen überhaupt für eine gute Krankenhausplanung nicht seriös waren. Das war aller Grund, diese Planung erst mal zu schieben, was das Gesetz auch erlaubt. Das ist das eine. Das andere ist, dass sich der Bund nun endlich auf den Weg gemacht hat, die Finanzierung der Krankenhäuser noch mal auf neue Füße zu stellen und nicht nur ökonomischen Druck auszuüben. Deswegen beschäftigen wir uns hier auch mit dieser kleinen Gesetzesnovelle für die Krankenhäuser. Wir werden diese Leistungsgruppen, die aller Voraussicht nach im Bund definiert werden, hier schon abbilden und mit dem Krankenhausplan dann weiter das Tempo hochhalten, denn die Weichen dafür sind gestellt.
Kollege Zippel, ich möchte das auch noch mal hier gern sagen: Es ist nicht Aufgabe des Thüringer Landtags, diese Krankenhausplanung aufzustellen. Ich würde mich freuen, wenn Sie das anerkennen, dass das wirklich auch ein Kernmerkmal rot-rot-grüner Politik ist, von einem linksgeführten Gesundheitsministerium eine hohe Form der Beteiligung bei solchen wichtigen Planungsprozessen anzustreben, die auch zu gewährleisten, dass am Ende etwas dabei rauskommt, auch von vielen Menschen akzeptiert wird und dementsprechend auf Zustimmung stößt.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Herr Präsident!)
Vizepräsident Bergner:
Herr Kollege Plötner, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zippel?
Abgeordneter Plötner, DIE LINKE:
Ja.
Vizepräsident Bergner:
Bitte schön.
Abgeordneter Zippel, CDU:
Vielen Dank, Herr Kollege. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege, stimmen Sie mit mir überein, dass ich gar nicht gefordert habe, dass der Thüringer Landtag die Krankenhausplanung übernimmt, sondern dass ich nur im Rahmen der Kontrollpflichten des Landtags darauf hingewiesen habe, dass die Landesregierung ihren Aufgaben nicht in ausreichendem Maße nachkommt, und dass ich darauf hingewiesen habe, dass die vom Thüringer Landtag beschlossene Beteiligung des Thüringer Landtags im Sinne einer Information nicht in ausreichendem Maße stattgefunden hat?
(Beifall Gruppe der FDP)
Abgeordneter Plötner, DIE LINKE:
Ich nehme diese merkwürdige Wortmeldung erst mal zur Kenntnis und möchte darauf hinweisen, dass ein ganz ausgiebiger Beteiligungsprozess mit der Zukunftswerkstatt Thüringen Gesundheit 2030 gemacht worden ist, wo wirklich mit allen Menschen, die das im Gesundheitswesen betrifft, und natürlich auch mit den Krankenhäusern, ein hervorragender Dialog für die zukünftige Gestaltung geführt worden ist. Wer gefehlt hat, Herr Zippel, waren Sie.
(Beifall DIE LINKE)
Den Ball kann man Ihnen dann einfach nur zurückwerfen.
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Vizepräsident Bergner:
Jetzt hat erst mal Abgeordneter Plötner das Wort.
Abgeordneter Plötner, DIE LINKE:
Ich will tatsächlich auch auf den ersten Teil Ihrer Rede noch einmal kommen. Lassen Sie uns gemeinsam dieses wichtige Gesetzesvorhaben hier gestalten. Das ist ja bei allen kontroversen Auffassungen auch Qualität von uns allen hier im Gesundheitswesen, dass, wenn es darauf ankommt, wir tatsächlich zusammenstehen und die gemeinsamen Gesetze da auf den Weg bringen. Deswegen lassen Sie uns diese kleine Novelle hier machen, damit wir eine gute Krankenhausplanung machen können, die dann Bundesgesetzvorgaben berücksichtigt. Ich möchte noch mal ausdrücklich loben, dass die Landesregierung jetzt zu diesem Mittel gegriffen hat und einen Schutzschirm über 100 Millionen Euro thüringenweit für die Kliniken gespannt hat, weil – und das muss man auch noch mal deutlich adressieren – der Bund sich hier nicht in der Lage gesehen hatte und nicht wollte,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ist auch nicht die Aufgabe des Bundes!)
die Zwischenphase zwischen den aktuellen Finanzierungsgrundlagen und den zukünftigen,
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Doch, doch!)
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: § 1 Thüringer Krankenhausgesetz!)
diese Zwischensituation, Herr Kollege Montag, so zu gestalten, dass die Kliniken Planungssicherheit haben, deswegen bräuchten sie eigentlich mehr Geld vom Bund. Ich bin froh, dass wir so eine verantwortungsvolle Landesregierung haben, die hier dann die Kliniken nicht im Regen stehen lässt und diesen Schutzschirm gespannt hat. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Lassen Sie uns das Gesetz beschließen!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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