Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (Amtszeitenflexibilisierungsgesetz)

RedenFrank KuschelJustizKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2998 -


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, danke an Herrn Adams für die sehr differenzierte Bewertung und die konstruktiven Hinweise, z.B. was das Jahr 2012 betrifft. Das ist tatsächlich eine Sache, die im parlamentarischen Geschäftsgang diskutiert werden kann. Entsprechend unserer Grundsätze sind wir ja keine Dogmatiker und insofern für sachliche Hinweise immer dankbar. Das ist übrigens beispielgebend für andere.


(Heiterkeit FDP)


Das ist nur einfach eine Widerspiegelung der Realität, und zwar der objektiven, nicht mal der subjektiven.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ein richtiger Evergreen.)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon richtig darauf verwiesen worden, wir regeln mit diesem Gesetzentwurf ein kleines aber ein wichtiges Element, denn oftmals in dieser sehr emotionalen Auseinandersetzung zur Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform dürfen wir persönliche Befindlichkeiten nicht unterschätzen. Die kommunalen Wahlbeamten sind oftmals diejenigen, die darüber entscheiden, wohin eine Diskussion gelenkt und geführt wird. Das wissen wir. Wir müssen es eben jetzt regeln, weil im nächsten Jahr zumindest die meisten hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte neu gewählt werden - die meisten, nicht alle. Wir wollen eben Klarheit. Wir wollen, dass die Bewerber wissen, unter welchen Voraussetzungen sie kandidieren. Deshalb halten wir es auch für verfassungsrechtlich zulässig, die Amtszeiten zu flexibilisieren, wenn wir es rechtzeitig machen, so dass jeder Bewerber weiß, worauf er sich einlässt. Es ist ja nicht so, dass er in die völlige Ungewissheit geht, denn jede Gebietsveränderung - das wissen wir - bedarf eines Gesetzes und da können dann auch Einzelbestimmungen noch mal geregelt werden. Insofern ist das Gesetz - und für die CDU hat ja Herr Kellner gesprochen, nicht Herr Gumprecht - nicht verfrüht, sondern es kommt genau richtig, denn wenn es den parlamentarischen Geschäftsgang durchläuft, wird es in etwa im Oktober in Kraft treten können und dann beginnen im Wesentlichen die Nominierungsprozesse für die Kandidatinnen und Kandidaten der anstehenden Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratswahlen im Jahre 2012. Unnötig ist es wie gesagt deshalb nicht oder unnötig wäre es dann, ich will es mal so rum formulieren, Herr Kellner, und darum können Sie ja in Ihrer Fraktion werben, wenn es Ihnen gelänge, rechtzeitig vor den Kommunalwahlen 2012 ein klares Leitbild für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf den Weg zu bringen, dann hätten Sie recht.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das wäre spannend.)


Dann würde sich dieses Gesetz erübrigen. Da das aber fehlt, müssen wir den Wählerinnen und Wählern im Jahr 2014 ein konkretes Angebot machen, dass sie nämlich im Zusammenhang mit der Landtagswahl über die Zukunft dieses Landes entscheiden. Und eben auch entscheiden, ob es dann zeitnah eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform geben wird oder nicht. Bis dahin, solange also Ihre Koalition hier hält - das wissen wir nicht, ob wir da bis 2014 kommen, das müssen Sie entscheiden, für das Land wäre jeder Tag früher ein Gewinn. Allerdings, wir gehen erst mal verfassungsrechtlich von diesem Zeithorizont aus. Wir sind der Überzeugung, Sie werden sich nicht mehr einigen, sondern Sie haben sich so blockiert, insbesondere die SPD hat sich ja gefangen in dieser Umklammerung der CDU und hat alle Grundsätze, die sie in diesem Bereich hatte, über Bord geworfen. Diese ganzen Vorgänge mit dem Gutachten sind nur ein Beleg dafür, dass bis 2014 überhaupt nichts geschehen wird. Deshalb müssen wir jetzt die Voraussetzung schaffen, dass dann ein neuer Landtag mit anderen Mehrheiten 2014 sofort in diesen notwendigen Reformprozess einsteigen kann. Dieses Angebot machen wir unseren Wählerinnen und Wählern und wir sind davon überzeugt, sie werden dieses Angebot annehmen.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, davon träumen Sie.)


Um hier einen Punkt zu regeln, den können wir eben nicht erst 2014 regeln. Da würde ich Herrn Hey dann recht geben, wenn wir in das gewählte Mandat eingreifen würden und sagen, jetzt kürzen wir das einfach mal ab, das ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Deswegen machen wir das jetzt. Wir wollen weiter diskutieren, deshalb, neben dem Innenausschuss beantragen wir noch den Justizausschuss, weil es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt, um formaljuristisch dann noch mal die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eine Anmerkung in dem Zusammenhang, weshalb wir auch diesen Gesetzentwurf vorlegen. Das steht im Zusammenhang mit den Vorstellungen der Landesregierung zum Finanzausgleich 2012, weil der auf eine Entwicklung hindeutet, die wir für ganz gefährlich halten. Mit diesem Finanzausgleich 2012 wollen Sie die gemeindlichen Strukturen zementieren, die jetzigen gemeindlichen Strukturen, indem Sie drei Elemente einführen, und darüber werden wir noch heftig streiten:


1. Sie erhöhen den Ausgleichssatz zwischen Bedarfsmesszahl und Steuerkraft von 70 auf 80 Prozent. Das kommt ja insbesondere steuerschwachen Gemeinden entgegen.


2. Sie schaffen eine sogenannte kommunale Reichensteuer, transportieren Konflikte auf die kommunale Ebene, schwächen diese damit und können sich zurücklehnen und können sagen, einigt euch mal vor Ort. Diese Reichensteuer ist auch kontraproduktiv für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform.


3. Sie schaffen de facto die Fusionsprämie ab für gemeindliche Zusammenschlüsse. Alles das deutet auf eine Zementierung hin. Das heißt, anstatt wenigstens ansatzweise Ihre Blockadehaltung zu lockern, zementieren Sie sie. Umso notwendiger ist unser Gesetzentwurf und die Diskussion darum, damit wir zumindest deutlich machen, auch an dieser einen Stelle, was die kommunalen Wahlbeamten betrifft, kann eine solche Reform nicht scheitern.

Wo kämen wir denn hin, Herr Kellner, wenn zum Schluss das Wohl und Wehe des Landes von insgesamt rund 140 kommunalen Wahlbeamten, also hauptamtlichen Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten, dann entscheidend ist für die Geschicke dieses Landes. Uns geht es um 2,2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner und da wollen wir die Interessen der 140 Betroffenen gar nicht ausblenden, sondern wir sagen ihnen im Vorfeld, das erwartet euch. Wir sind uns darüber bewusst, zumindest deutet sich das in unserer Partei an, dass es hervorragende Kandidatinnen und Kandidaten für die Ämter geben wird als Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte, auch in Kenntnis dessen, dass im Zeitraum nach 2014 zwingend eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform kommen wird. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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