Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (Amtszeitenflexibilisierungsgesetz)

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2998 -


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Bedauerlicherweise haben SPD und CDU es verhindert, diesen Gesetzentwurf im zuständigen Innenausschuss zu diskutieren. Das bedauern wir. In der Debatte wurde diesem Gesetzentwurf zumindest in Teilen ein hohes Maß an Kreativität zugesprochen. Das betrifft nicht nur die Bezeichnung, sondern es wurde gesagt, eine geschickte Brücke, um wieder das Thema Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu debattieren. Ich könnte hier erneut dieses Thema in der ganzen Breite darlegen. Das haben wir aber gestern schon gemacht im Zusammenhang mit der Diskussion zum Haushaltsentwurf 2012 und zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes, so dass ich das an dieser Stelle hier nicht noch mal wiederholen möchte.

Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf ein Problem klären, das sich in der kommunalen Praxis tatsächlich immer wieder aufmacht, nämlich die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Neugliederungsmaßnahme realisiert wird, also eine Bildung einer Einheitsgemeinde oder Landgemeinde, wie auch immer. Oftmals wird da natürlich auch Rücksicht auf die Bürgermeister genommen, die das Votum der Wählerinnen und Wähler haben, wo entschieden werden muss, was wird dann, wenn es zu einer Gemeindeneugliederungsmaßnahme kommt.


Im Ergebnis entscheidet man sich im Regelfall, dass erst mit Ablauf der Legislaturperiode/der Wahlperiode der kommunalen Wahlbeamten dann diese Neugliederung vollzogen wird. Da wir das nicht unbedingt wollen - im nächsten Jahr finden wieder Wahlen von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten statt für sechs Jahre - und wir immer wieder befürchten, dass das Argument kommt, wir warten bis zum Ablauf der Amtszeit der neu gewählten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte - das wäre dann erst im Jahr 2018 -, haben wir diesen Vorschlag unterbreitet, die Amtszeiten flexibilisieren zu können. Das würde die jetzigen Amtsinhaber überhaupt nicht tangieren, das wissen wir, die haben auch Bestandsschutz. Die neuen Bewerber könnten, wenn dieses Gesetz durch den Thüringer Landtag angenommen wird, sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen. Insofern sehen wir die in der ersten Lesung geäußerten auch verfassungsrechtlichen und rechtlichen Bedenken nicht. Da ich aber Verständnis habe, dass die anderen Fraktionen zu dem Gesetzentwurf noch Diskussionsbedarf sehen und auch Anfragen haben noch und ihre Befürchtungen äußern, beantrage ich erneut die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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