Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2675 -


 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind ja nicht dafür bekannt, dass wir vieles gutheißen, was die FDP hier in diesem Haus praktiziert oder produziert,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist auch gut so.)


(Beifall DIE LINKE)


aber diesmal stimmen wir ausdrücklich dem Vorschlag der FDP zu, weil er vernünftig und zeitgemäß ist. Da wir keine Dogmatiker sind, fällt es uns nicht schwer, Ihnen in dieser Frage auch mal zuzustimmen.


(Heiterkeit FDP)


So ist das.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist das Entscheidende, dass zum Schluss der Wähler entscheidet. Das ist auch hier gesagt worden. Wir haben hohes Vertrauen in den Wähler. Der Wähler wird abwägen, ob ein 18-Jähriger schon die Sozialkompetenz aufweist, er wird auch abwägen, ob das ein 21-Jähriger, 40-Jähriger usw. kann. Er kann auch abwägen, ob ein über 65-Jähriger noch in der Lage ist, dieses Amt auszufüllen. Wenn ich aufgepasst habe, ist Konrad Adenauer nach meinem Kenntnisstand mit 71 Jahren erstmalig Bundeskanzler geworden, oder 73 war er sogar. Also weit über das hinaus, worüber wir hier reden. Das war noch zwei Generationen zurück, wo die Lebenserwartung auch noch eine andere war. Von daher ist das alles nichts Neues.


Ich bin schon erstaunt, Herr Hey, wie Sie hier versuchen, Generationen gegeneinander auszuspielen. Das lehnen wir ab.


(Beifall DIE LINKE)


Wir sehen nicht mal ansatzweise einen Zusammenhang zwischen 18-Jährigen und ihrer Wählbarkeit als Bürgermeister und Menschen, die bereits über 65 sind. Das war ein etwas hilfloses Argument. Das haben Sie eigentlich nicht nötig. Ihre Argumente sind sonst immer zielgerichteter und zielgenauer. Wenn Sie sich heute bei der Sache auf den Gemeinde- und Städtebund berufen, dann erwarte ich, dass Sie in der bevorstehenden Haushaltsdebatte und zum Finanzausgleichsgesetz in gleicher Art und Weise den Argumenten der kommunalen Spitzenverbände folgen. Dann wissen wir ja, wie Sie hier entsprechend im Haus agieren werden.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine abschließende Bemerkung: Es ist für uns - auch für mich, das gebe ich zu - unwahrscheinlich schwierig, die Sozialkompetenz von Menschen zu bewerten. Aber das haben schon verschiedene Redner gesagt, es ist absolut kein Problem des Lebensalters, sondern es ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Im Übrigen unterliegt auch die Sozialkompetenz bestimmten Schwankungen, selbst im Amt. Es gibt ausreichend Beispiele, wo Frauen und Männer mit sehr viel Euphorie ins Amt gekommen sind und dann mit der Zeit gibt es einen gewissen Verschleiß. Nicht umsonst werden zum Beispiel im angelsächsischen Raum Konzepte der Mandatszeitgrenzung diskutiert und auch praktiziert und wenn ich der Argumentation von Herrn Kellner folgen würde, müsste die CDU konsequenterweise auch hier eher dem angelsächsischen Model folgen. Das macht sie nicht. Insofern gibt es keine Begründung mehr, an der jetzigen Regelung in Thüringen festzuhalten. Wir wissen, wir reden hier über einen Randbereich der Problemlagen in Thüringen. Thüringen hat andere Probleme, aber trotzdem. Auch mit Blick auf das Jahr 2012 und die anstehenden Bürgermeisterwahlen wäre es ein deutliches Signal und deshalb stimmen wir dem Vorschlag der FDP zu. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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