Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes 2/2

RedenFrank KuschelGesellschaft-DemokratieKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2675 -


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich entschlossen, hier noch einmal einen Redebeitrag zu halten, weil sonst hätte ich zu oft den Innenminister bei seinem Vortrag unterbrechen müssen, das wollte ich nicht, weil ich wollte das Gesamtkunstwerk seines Vortrages genießen. Aber er hat zwei Dinge in seinem Vortrag hier thematisiert, die einer Klarstellung bedürfen, und zwar vor der Ausschussberatung, damit nicht für die Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entsteht.

Zunächst erst einmal geht es um die Flexibilisierung der Frage „Hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Bürgermeister?“; Sie haben gesagt, ab 3.000 Einwohner. Die Thüringer Kommunalordnung regelt, dass zwischen 3.000 und 10.000 Einwohnern die Kommune eine Option hat, ob sie sich für einen hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Bürgermeister entscheidet. Das heißt, wir könnten also bei Kommunen bis 10.000 Einwohnern, wenn es der Stadtrat in seiner Hauptsatzung regelt, auch einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählen. Dass das in Thüringen eher die Ausnahme ist, ist uns bewusst, aber wir als Gesetzgeber haben die Option geschaffen.


Die zweite Sache, die klarzustellen wäre, ist, was muss in einer Verwaltung geschehen, wenn der Bürgermeister oder Landrat nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt? Da haben wir, aus meiner Sicht, im Gesetz eine gut wirkende und überzeugende Regelung getroffen. Da haben wir nämlich formuliert, dass es mindestens einen Beamten geben muss, der in der Verwaltung diese Qualifikation erfüllt. Also insofern sind die Dinge, die Sie hier dargelegt haben, gelöst durch den Gesetzgeber, indem er gesagt hat, wenn der Bürgermeister oder Landrat diese Qualifikation nicht hat, dann muss die Verwaltung entsprechend einen Laufbahnbeamten vorhalten. Was Ihr Vortrag für einen Eindruck vermittelt hat, ist, dass Sie nicht mehr ganz überzeugt sind, ob die Direktwahl des Bürgermeisters und Landrats noch zeitgemäß ist. Denn wenn ich Ihre Argumentation konsequent zu Ende bringe, haben Sie sich dafür ausgesprochen, dass die Bewerber nicht mehr unter das allgemeine Wahlrecht fallen - also dass sich jeder bewerben kann -, sondern dass es insbesondere fachliche, aber auch andere Voraussetzungen, was Lebenserfahrung betrifft, geben muss. Das halte ich für sehr bedenklich, wenn wir eine Diskussion eröffnen, ob wir das passive Wahlrecht in dieser Art und Weise einschränken. Dann müssten wir uns für eine andere Verfassung, also Kommunalverfassung entscheiden. Für eine solche Diskussion bin ich. Wir müssten uns beispielsweise von der Direktwahl Bürgermeister, Landrat verabschieden. Das Modell gab es auch in der Bundesrepublik lange Zeit war in den alten Bundesländern - und hier auch selbst in den neuen Bundesländern 1990 sind die Bürgermeister und Landräte noch von den Vertretungen gewählt worden. Da kann ich ein solches Auswahlverfahren ähnlich wie bei den hauptamtlichen Beigeordneten durchaus in Erwägung ziehen. Wenn wir das aber nicht infrage stellen wollen, wenn wir es bei der Direktwahl der Bürgermeister und Landräte belassen wollen, dann halte ich es für gefährlich, eine Diskussion zu eröffnen, welche Voraussetzungen diese Bewerber haben müssen. Denn ich bleibe bei der Überzeugung, dass der Wähler entscheidet. Der Wähler wird auch sehr genau darauf achten, wenn es mehrere Bewerber gibt, welcher Bewerber denn die besten menschlichen und auch die fachlichen Voraussetzungen mit sich bringt, um dieses Amt zu begleiten. Zum Schluss haben wir das Wählervotum zu beachten. Ich habe mehrfach für Ämter kandidiert


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Vergeblich!)


und musste zur Kenntnis nehmen, dass fachliche Eignung allein nicht ausreicht. Das ist ja in Ordnung. Das muss ich hinnehmen,


(Beifall DIE LINKE)


denn wenn es nach einer fachlichen Eignung gegangen wäre, hätte das Wahlergebnis in dem einen oder anderen Fall anders aussehen müssen. Insofern habe ich oder wir als DIE LINKE keinen anderen Vorschlag, wie es besser ist, sondern wir sind davon überzeugt, das jetzige System, dass der Wähler entscheiden kann, ist das beste System. Wir sprechen uns weiter für die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte aus und das heißt natürlich, jedermann muss Zugang zu diesen Ämtern haben. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien