Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes

RedenMike HusterHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7439


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kirchensteuer ist ein interessantes Feld,


(Beifall SPD)


deshalb sind wohl auch die Finanzerinnen und Finanzer der Fraktionen dafür zuständig, und das, obwohl es im vorliegenden Gesetzentwurf nicht mal um finanzielle Veränderungen geht. Da steht nämlich Kosten - keine. Aber, meine Damen und Herren, auch wenn durch den Gesetzentwurf keine neuen Kosten entstehen, es geht bei der Kirchensteuer doch um sehr viel Geld. Die vom Staat erhobenen Steuern für die beiden großen Kirchen in Deutschland betragen pro Jahr etwas 9 bis 10 Mrd. €, darin enthalten sind mehr als 3 Mrd. € Subventionen, also 3 Mrd. €, die dem Staat an Einnahmen entgehen, weil er die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer zulässt. Da sehen die zusätzlichen Staatsleistungen an die Kirche in Höhe von ca. 0,5 Mrd. € nahezu bescheiden aus. Noch eine Zahl will ich hier nennen, das sind die Einnahmen, die die Länder für die Erhebung der Kirchensteuer kassieren; im Jahr immerhin rund 0,25 Mrd. €. Wir verdienen also sogar mit.


Meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Abschaffung der Mindestbetragskirchensteuer und des Reuemonats nach dem Kirchenaustritt im Bundesland Thüringen als Beitrag zur Harmonisierung der Ländergesetze. So weit, so gut. Das Beste aber an diesem Gesetzentwurf ist die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit dem Rechtsinstitut der Ehe.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich: Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft und das in einem Gesetz, dass die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge an die Kirchen, auch an die katholische Kirche, regelt. Ich denke, es handelt sich hier um ein historisches und weltgeschichtliches - ich möchte sogar sagen -, revolutionäres Dokument.


(Beifall DIE LINKE)


(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ob die katholische Kirche damit auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften akzeptiert, ist zwar noch nicht ganz klar, aber zumindest tut sie genau dies, wenn es um die Zahlung der Kirchensteuer geht.


Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden nur Dinge geregelt, die längst überfällig sind. Deshalb empfehle ich die Zustimmung zu dem Gesetz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE)

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