Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen 1/2

RedenJörg KubitzkiGesundheit

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6701


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Herr Kollege Dr. Hartung, ich bin eben nicht der Meinung, dass wir für die Erarbeitung dieser anstehenden Gesetze sehr viel Zeit haben, sondern ich bin der Meinung, die Zeit treibt uns sogar, neue Gesetze zu machen, weil sich vieles seit den letzten fünf Jahren verändert hat.


(Unruhe CDU)


Wir werden natürlich - das sage ich an dieser Stelle gleich, bevor Aufregung hier ins Haus kommt - als Fraktion DIE LINKE diesem Gesetzentwurf zustimmen, auch ohne Ausschussüberweisung, auch in erster und zweiter Lesung, aber es sei mir gestattet, trotzdem noch ein paar Worte dazu zu sagen, weil es ist nicht ganz so, wie es hier dargestellt wird.


Das jetzige Gesetz wurde 2008 verabschiedet und ich muss sagen, es war damals ein Novum, dass dieses Gesetz wirklich mit einem breiten Konsens hier in diesem Haus verabschiedet wurde. Das lag an der Form, wie das Gesetz erarbeitet wurde, indem die damalige Sozialministerin Frau Lieberknecht auf die Fraktionen zugegangen ist und mit den Fraktionen dazu gesprochen hat, dass die Fraktionen die Gelegenheit hatten, ihre Änderungsvorschläge einzubringen und dass wir auch Anhörungen zu diesem Gesetz hatten, wo es dann sogar passiert ist, was hier ganz selten vorkommt, dass das, was die Anzuhörenden gesagt haben, sogar in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurde. Das Ergebnis war - Kollege Gumprecht nickt -, dass wir im Haus hier einstimmig dieses Gesetz verabschiedet haben. Weil wir damals zugestimmt haben und weil das für die damalige Zeit ein gutes Gesetz war und wir keinen rechtsleeren Raum haben dürfen nach dem 31.12., werden wir jetzt dieser Fristverlängerung zustimmen. Aber wir hatten damals auch gesagt, meine Damen und Herren, es gibt schon noch einige Differenzen und Probleme. Das wurde auch damals hier zugegeben im Haus. Der ganze ambulante Bereich der psychiatrischen Betreuung ist im Gesetz nicht erfasst und gerade da, meine Damen und Herren, gibt es Grauzonen.


Die zweite Sache ist, es sind mittlerweile fünf Jahre vergangen und es würde einfach zum guten Ton gehören, dass wir erstmal dieses Gesetz vor allem auch evaluieren. Was muss verbessert werden? Dazu gehört: Wir brauchen klare Regelungen, was den ambulanten Bereich betrifft. Da müssen endlich klare Regelungen getroffen werden.


Dann, meine Damen und Herren, gibt es einige Gerichtsurteile, die in der letzten Zeit zu dieser Thematik gefasst wurden. Da haben wir einmal ein BGH-Urteil, was sich mit der Frage Zwangseinweisung und Zwangsvollstreckung befasst und wo zum Beispiel festgelegt wurde, der Betroffene entscheidet selbst, welcher psychiatrischen Behandlung er sich unterziehen muss, und er entscheidet selbst, wann er in die stationäre Einrichtung geht. Zwang kann nur ausgeübt werden durch Begutachtung und Hinzuziehung eines Richters. Ich sage das jetzt, ich will jetzt keine Debatte zu diesem Thema machen, weil das ein sehr heikles Thema, was man immer von zwei Seiten sehen muss. Aber ich kenne auch Beispiele, da wäre es notwendig, dass Menschen in eine stationäre Behandlung kommen, weil die überhaupt keine Lebensweise mehr haben und das kein Leben ist, was die führen, aber es gibt zurzeit keine rechtliche Handhabe, das zu machen. Die vegetieren dann ohne Behandlung vor sich hin. Das will ich mal als Beispiel nehmen. Die andere Seite, die Kehrseite der Medaille ist, Zwangseinweisung, da haben wir vor Kurzem erst gesehen, wie man so etwas missbrauchen kann, im Fall Mollath in Bayern. Also ich will damit sagen, es gibt Regelungsbedarf, den wir im Gesetz verankern müssen.


Eine zweite Sache ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil, was Kollege Hartung hier angesprochen hat, zur Frage Privatisierung Maßregelvollzug, was sich ja auf Grundlage eines Falls in Hessen zugetragen hat. Dort wird eindeutig gesagt, jawohl, man kann sich Dritter beleihen, aber bestimmte Vollstreckungsaufgaben und Entscheidungen müssen durch die öffentliche Hand getroffen werden. Das heißt, auch hier brauchen wir Regelungsvollzug, den wir treffen müssen, trotz der vertraglichen Lage, wie wir sie haben. Das ist klar, wir kommen da nicht so schnell aus den Verträgen raus. Aber trotzdem, für bestimmte Entscheidungen im Maßregelvollzug ist nun mal der Staat verantwortlich und da müssen wir eine Lösung finden.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist so an dieser Stelle.


Ich möchte an dieser Stelle an noch eines erinnern, dass wir Zeitdruck haben, und da bin ich wieder beim Maßregelvollzug: Es war breit in den Medien die Privatisierung oder der Kaufdeal „Rhön-Kliniken verkaufen Klinikstandorte oder Kliniken an Helios“. Eine dieser Kliniken, die verkauft werden soll, ist die psychiatrische Klinik in Hildburghausen mit Maßregelvollzug. Also da muss ich schon die Frage stellen: Welche Haltung hat dazu die Landesregierung? Geht jetzt dieser Maßregelvollzug von Rhön-Kliniken über zu Helios? Wie ist da die vertragliche Gestaltung? Also können wir es uns jetzt schon leisten oder wird das jetzt passieren, dass der Maßregelvollzug einfach von Privat an Privat weiterverkauft wird? Und welche Haltung haben wir dazu? Also das sind so ein paar Sachen, glaube ich, die geklärt werden müssen und die nicht auf die lange Bank geschoben werden können.


(Beifall DIE LINKE)


Da, meine Damen und Herren, erschreckt mich schon in der Begründung des Gesetzes die Bemerkung, die da heißt - ich darf zitieren -: „Die Entfristung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen ist notwendig, da nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt genau das Thüringer Maßregelvollzugsgesetz und das neue Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen in Kraft treten werden.“ Ich sage noch mal: „… da nicht absehbar ist,“ wann das in Kraft tritt. Ich glaube, das kann bedeuten, nächste Legislatur, in dieser Legislatur passiert nichts mehr. Das ist hier eine Auslegungsfrage. Ich möchte nur die Landesregierung an dieser Stelle abschließend auffordern, meine Damen und Herren der Landesregierung, wir haben Handlungsbedarf!


(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Mit wem sprichst du?)


Mit der Landesregierung.


(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ich sehe keine Landesregierung!)



Präsidentin Diezel:


Bitte schön, es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Ich darf Sie unterbrechen, Herr Kubitzki. Frau Rothe-Beinlich, bitte.



Abgeordnete Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:


Ich wollte den Kollegen nicht unterbrechen, aber ich möchte namens meiner Fraktion die Herbeirufung der Landesregierung beantragen.



Präsidentin Diezel:


Gut. Jetzt ist sie wieder da. Ich würde ja bitten, dass man nicht mehr telefoniert, Herr Minister, und Platz nimmt auf der Regierungsbank, damit die Landesregierung anwesend ist. Danke schön.


Bitte schön, Herr Abgeordneter.



Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:


Also da kann ich meinen letzten Satz jetzt direkt an die Landesregierung, wenn auch nicht an den zuständigen Fachminister richten.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren der Landesregierung, wir haben Handlungsbedarf und ich fordere Sie ganz einfach auf, dass diese zwei Gesetze, das PsychKG und vor allem auch das Maßregelvollzugsgesetz, noch in dieser Legislatur verabschiedet werden. Und ganz abschließend: Mich würde wirklich schon die Haltung der Landesregierung dazu interessieren, was dort in Hildburghausen passiert. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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