Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen 1/2

Sascha Bilay
RedenSascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/1722

 

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erlaube mir, für die gesamte Koalition von Rot-Rot-Grün zu sprechen, deswegen habe ich ein bisschen mehr Redezeit. Hoffe ich, wir schauen mal.

 

Herr Bergner hat eben noch dargestellt, wie der Werdegang des Gesetzentwurfs der FDP gewesen ist, das hat uns auch eine lange und auch durchaus intensive Zeit, vor allem im Unterausschuss KFA, begleitet. Letztendlich hatten aber sowohl der Unterausschuss als auch der Innen- und Kommunalausschuss empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen, weil nach Auffassung beider Gremien der Gesetzentwurf nicht ausgewogen und letztendlich zu Ende gedacht gewesen ist, insbesondere die Kostenfolgen sind noch völlig offengeblieben.

 

Sie haben es erwähnt, wir hatten dazu eine schriftliche Anhörung im Unterausschuss KFA durchgeführt. Aber es ist eben nicht nur so, dass die Kommunalen Spitzenverbände einhellig den Gesetzentwurf unterstützt hätten, ich will auch mit gewisser Distanz, aber dennoch darauf hinweisen, dass vor allem der Landkreistag deutlich gemacht hat, dass dann am Ende die Ausfälle, die die Kommunen zu verkraften haben, weil sie für die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klassen an den Gymnasien die Kosten des Schulbusses nicht ganz oder in Teilen auf die Eltern oder auf die Schülerinnen und Schüler umlegen, vom Land ausgeglichen bekommen müssen. Darauf haben sie einen verfassungsgemäßen Anspruch, und diese Frage konnte am Ende nicht geklärt werden.

In der Anhörung ist auch noch mal deutlich geworden, dass der Landkreistag ein neues Problem aufgemacht hat, der eben gesagt hat, er empfiehlt dem Thüringer Landtag, die Regelung aus Sachsen zu übernehmen. In Sachsen gibt es eine Regelung, dass die Eltern die Schülerbeförderungskosten schon ab der 1. Klasse mit übernehmen können.

Das ist natürlich ein Punkt, den lehnen wir ab, grundsätzlich. Aber es ist jetzt nicht so, Herr Bergner, wie Sie dargestellt hatten, dass der Landkreistag Ihren Vorschlag einhellig unterstützen würde.

 

Insofern ist darauf hinzuweisen, dass es sehr wohl derzeit in Thüringen ein Optionsmodell gibt. Die Kommunen können entscheiden, ob sie die Eltern oder die Schülerinnen und Schüler an den 11. und 12. Klassen der Gymnasien mit beteiligen, sie müssen es nicht. Und wir wissen, dass viele, insbesondere Landkreise, insbesondere die Kreistage, die Entscheidung bereits getroffen haben, die Kosten vollständig im Kreishaushalt zu verbuchen und nicht auf die Eltern oder Schüler abzuwälzen.

 

Insofern appellieren wir derzeit dafür, solange wir eben keine abschließende klare Positionierung haben, ob und wie wir das neu regeln wollen, von diesem Ermessen auch in den Kommunen vor Ort Gebrauch zu machen. Da kann man sich an einzelnen Landkreisen ein gutes Beispiel nehmen. Aber weil diese Fragen der Kostenfolgen am Ende noch nicht abschließend geklärt sind, ist die Empfehlung gewesen, den Gesetzentwurf der FDP auch heute und hier abzulehnen. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Dateien