Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2304 -
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz unseren Gesetzentwurf begründen. Die Kommunen in Thüringen nehmen zahlreiche Aufgaben des Landes wahr, die Ihnen per Gesetz übertragen wurden. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten die Kommunen vom Land im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs eine sogenannte Auftragskostenpauschale. Nach dem Willen der CDU und der SPD wurde diese Auftragskostenpauschale in diesem Jahr um rund 10 Prozent auf 181 Mio. € reduziert. Die Auswirkungen zeigen sich gerade bei den kreisangehörigen Gemeinden, die eine Kürzung von 60 Prozent hinnehmen sollen. Diese Kürzung ist inakzeptabel und wird von der LINKEN nicht mitgetragen.
(Beifall DIE LINKE)
Die konkrete Berechnung und Auszahlung der Auftragskostenpauschale werden in einer Verordnung geregelt, die durch den Landtag zu bestätigen ist. Die entsprechende Verordnung für 2010 wurde dem Landtag erst im Januar 2011 vorgelegt. Da war aber das kommunale Haushaltsjahr schon abgelaufen. Die Kommunen hatten also für das Jahr 2010 hinsichtlich der Auftragskostenpauschale keinerlei Planungssicherheit. Auch dieser Umstand ist für uns nicht zu akzeptieren.
(Beifall DIE LINKE)
Andererseits schreiben wir als Land den Kommunen vor, dass diese ihre Haushaltssatzungen und Haushaltspläne rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres beschließen. Das erfordert, dass auch unsererseits frühzeitig Klarheit zur Berechnung und Auszahlung der Auftragskostenpauschale besteht.
(Beifall DIE LINKE)
Wir schlagen deshalb als Fraktion DIE LINKE mit unserem Gesetzentwurf vor, dass die Landesregierung den Verordnungsentwurf zur Auftragskostenpauschale so rechtzeitig dem Landtag zuleitet, dass das sogenannte Vorjährigkeitsprinzip beim Haushaltsbeschluss für die Kommunen noch einzuhalten ist.
(Beifall DIE LINKE)
Zur Erinnerung, die Kommunen haben bis 30. November des Vorjahres Ihren Haushalt zu beschließen. Für 2011 muss es jedoch eine Übergangsregelung geben, die haben wir ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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