Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2157 -
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute schon mehrfach über die Situation auf Thüringens Straßen gesprochen, vor allem über die auftretenden Winterschäden. Nicht vergessen dürfen wir aber auch die enormen Kosten, die jetzt durch den Winterdienst verursacht worden sind.
Mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf soll den Städten und Gemeinden über besondere Ergänzungszuweisungen in Höhe von 25 Mio. € im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs Soforthilfe gegeben werden. Es reicht sicherlich, gemessen an den derzeitigen Schätzungen des Gemeinde- und Städtebundes, bei Weitem nicht aus, der davon ausgeht, dass die Städte und Gemeinden rund 300 Mio. € Ausgaben für Winterdienst und Straßeninstandsetzung haben werden. Dennoch würden wir, würde der Thüringer Landtag ein Zeichen setzen, ein Zeichen in die richtige Richtung, wie ich meine.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mein Kollege Kuschel hat vorhin bereits ausgeführt, das Landesverfassungsgericht hat im Jahr 2005 entschieden, dass die Kommunen über eine angemessene Finanzausstattung verfügen müssen. Seit 1999 gehen den Kommunen durch Steuerrechtsänderungen allein 400 Mio. € verloren. Deshalb muss hier aus unserer Sicht ein angemessener Finanzausgleich erfolgen.
(Beifall DIE LINKE)
Bei der Bedarfsermittlung im Finanzausgleichsgesetz werden Thüringer Kommunen 20 Mio. € für den Winterdienst zugestanden, für die Straßeninstandsetzung, wir haben es vorhin gehört, gar nichts. Bei einer solchen Witterungslage, wie wir sie in den letzten Wochen zu verzeichnen hatten, reichen damit die 9 € pro Einwohner - und das wäre, der Betrag, den dann die Kommunen erhalten würden - bei weitem nicht aus, wenn man nur allein den Winterdienst betrachtet, wenn man auch davon ausgeht, dass die Kosten für den Winterdienst auf Landesstraßen in den Ortsdurchfahrten vollständig durch die Kommunen zu tragen sind. Ich muss mich auch an Herrn Minister Carius richten, da hilft auch keine halbherzige, bürokratische Einzelfallregelung, wie wir die bei dem Schneeabtransport auf den Landesstraßen haben.
(Beifall DIE LINKE)
Das Land hat per Straßengesetz eine Landesaufgabe den Kommunen übertragen und hat sie damit auch zu finanzieren, und zwar vollständig zu finanzieren.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass der Kommunale Finanzausgleich langfristig generell neu geordnet werden muss. Dennoch könnte heute hier mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, so er denn zum Beschluss kommt, für die Kommunen ein Zeichen gesetzt werden und wir könnten hier im Thüringer Landtag auch sehr deutlich machen, dass wir uns unserer Verantwortung für die Thüringer Kommunen bewusst sind. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re504210
PDF-Datei (53 KB)
