Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 3/3

RedenFrank KuschelHaushalt-FinanzenKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2157 -


Danke, Frau Präsidentin. Herr Finanzminister, Sie sind noch nicht so lange in Thüringen, aber Sie haben sich innerhalb kürzester Zeit bestimmten Dingen zugewendet, die schon Ihre Vorgänger gemacht haben. Dazu gehört, hier in der Öffentlichkeit immer wieder den Eindruck zu erwecken, als würden wir Vorschläge unterbreiten, die sich im rechtsfreien Raum bewegen. Das weise ich noch einmal zurück.


(Beifall DIE LINKE)


Wie Sie hier die Behauptung aufstellen, unser Finanzierungsvorschlag wäre nicht rechtskonform oder sogar verfassungswidrig, dann ist das einfach falsch. Ich darf deshalb noch einmal - auch für die Öffentlichkeit, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne - unseren Finanzierungsvorschlag darstellen. Wir haben Folgendes vorgeschlagen: Aus der verringerten Kreditaufnahme des Jahres 2010, daraus resultieren dauerhaft Zinsersparnisse, und zwar unabhängig vom Zinsniveau. Selbst bei dem derzeitigen geringen Zinsniveau sparen wir im Land etwa 30 Mio. € durch die ausschließlich geringere Kreditaufnahme des Jahres 2010. Das haben wir als Deckungsquelle angenommen. Das konnten Sie noch gar nicht beim Landeshaushalt 2011 berücksichtigen, denn den hat der Thüringer Landtag im Dezember 2010 ja bereits beschlossen. Wir haben erst, nachdem Sie die Zahlen des vorläufigen Jahresabschlusses veröffentlicht haben, diesen Gegenfinanzierungsvorschlag gemacht. Deshalb bitten wir Sie noch einmal inständig, zumindest hier zu respektieren, dass auch wir als Oppositionsfraktion ohne ein Finanzministerium mit zig Hunderten Mitarbeitern uns durchaus Gedanken machen, wie wir unsere Vorschläge gegenfinanzieren.


(Beifall DIE LINKE)


Sie können sagen, Sie können formulieren, Ihnen gefällt politisch dieser Gegenfinanzierungsvorschlag nicht, das ist zulässig, aber immer wieder hier zu sagen, es ist rechtlich nicht zulässig und damit zu versuchen, eine inhaltliche Auseinandersetzung zu vermeiden, das finde ich nicht in Ordnung.

Eine zweite Sache muss richtiggestellt werden, Herr Finanzminister. Sie haben darauf verwiesen, welche Kompetenzen die Kommunen im Rahmen ihrer Steuerfestsetzung haben. Das ist aber im Finanzausgleich berücksichtigt. Wir haben die Kommunen de facto über den Finanzausgleich gezwungen, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Ich darf da noch mal erinnern. Wir haben einen fiktiven Hebesatz bei der Grund- und Gewerbesteuer von 400 unterstellt und dabei insgesamt 120 Mio. € einfach rausgerechnet und gesagt, Kommunen, das könnt ihr über die Erhöhung der Hebesätze einnehmen, ihr müsst es nicht machen.


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: So ist es, sie müssen nicht.)


Aber das heißt, es ist nicht zugunsten der Kommunen gerechnet, sondern immer unterstellt, die Kommunen schöpfen alle Einnahmemöglichkeiten aus. Das betrifft auch die sogenannten Bagatellsteuern, also die aufwandsbezogenen Steuern. Über die Hundesteuer lösen wir das Problem nicht, das sind 5 Mio. im Jahr, darüber lösen wir das nicht. Übrigens haben diese Bagatellsteuern nicht unbedingt eine fiskalische Funktion, sondern eher eine ordnungspolitische Lenkungsfunktion. Auch das wissen Sie sicherlich als ausgewiesener Finanzexperte. Das heißt, da gibt es keine Reserven. Wir können den Kommunen jetzt nicht sagen, ihr könnt einfach Steuern weiter erhöhen oder Abgaben, denn dort haben wir den Rahmen für die Kommunen bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse bereits bis zum Äußersten ausgeschöpft.


Das Letzte, also das finde ich jetzt schon ein starkes Stück, Herr Finanzminister, wenn Sie hier formulieren, dass die Kredittilgung der Kommunen im Ermessen liegt und an der Leistungsfähigkeit festgemacht wird. Die Kommunen müssen in jedem Fall die Kredite tilgen, notfalls mit der Konsequenz, dass ein Jahresfehlbetrag entsteht, der im übernächsten Jahr auszugleichen ist, oder notfalls, dass der Kredit aus dem Vermögenshaushalt, also durch Vermögensverzehr finanziert wird, entweder Vermögensveräußerung oder Entnahme der Rücklage oder selbst das investive Mittel, die das Land gewährt, da mit zum Einsatz kommt. Aber keine Kommune ist berechtigt, einfach zu sagen, weil ich keinen ausgeglichenen Haushalt habe, setze ich die Kredittilgung aus. Selbst die Kommunen, die 2010 keinen Haushalt hatten, wie die Stadt Eisenach oder die Stadt Suhl, müssen die Kredite tilgen. Das wissen Sie doch, da können Sie hier nicht den Eindruck vermitteln, als wäre die Kredittilgung ein Ausdruck von Leistungskraft. Nein, sie ist eine Folge unserer gesetzlichen Vorgabe. Wir haben die Gemeinden verpflichtet, unabhängig von ihrer Finanzlage die Kredite zu tilgen.


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Aber sie müssen doch auch bezahlen können.)


Ja, durch einen Fehlbetrag, da werden Fehlbeträge vorgetragen. Sie haben keine Haushalte. 400 von 900 Gemeinden in Thüringen hatten im vergangenen Jahr keinen ordnungsgemäßen Haushalt, weil die Mindestzuführung aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt nicht erwirtschaftet wurde. Das ist kein Einzelproblem, das ist ein flächendeckendes Problem, das wir mit zu verantworten haben als Gesetzgeber, weil, da wiederhole ich mich gern, Kommunen sind Bestandteil der Länder, verfassungsrechtlich, wir haben die Mitverantwortung, ohne dass dabei, da stimme ich Ihnen ja vollkommen zu, im Einzelfall natürlich auch kommunale Fehlentscheidungen zu einer prekären Finanzsituation geführt haben, da sind wir uns einig. Aber das ändert nichts daran, Herr Finanzminister, ich appelliere hier noch mal, unsere Entwürfe rechtlich korrekt zu bewerten. Sie können sie politisch infrage stellen, da haben wir gar nichts dagegen, aber bitte schön nicht hier den Eindruck vermitteln, als würden wir rechtlich hier nicht unsere Arbeit machen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)




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