Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 2/3
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2157 -
Frau Präsidentin, ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, da kann der Finanzminister dann gleich noch darauf eingehen. So wie ich ihn kenne, wird er das gern machen.
Frau Lehmann, Sie haben hier so getan, als wenn die angemessene Finanzausstattung der Kommunen ein Gnadenakt des Landes wäre.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist Verfassungsauftrag. Das steht in der Verfassung und das Verfassungsgericht hat das auch noch mal klargestellt. Wenn Sie hier darauf verweisen, es gibt ja auch mal Jahre, wo die Winterdienstkosten aufgrund der Intensität des Winters nicht ganz so hoch sind, da darf ich nur noch einmal in Erinnerung bringen, unser Antrag zielt auf zwei Punkte: Auf den Winterdienst und die Folgeschäden. Bei den Folgeschäden teilen wir die Auffassung des Gemeinde- und Städtebundes, dort geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag. Insofern besteht nicht die Gefahr, dass wir über die 25 Mio. €, über die wir hier jetzt debattieren, dass sich da möglicherweise die Kommunen bereichern. Die Gefahr besteht tatsächlich nicht.
Meine Damen und Herren, Frau Lehmann hat dann hier den Versuch unternommen, den Eindruck zu vermitteln, als würde es den Kommunen finanziell sehr gut gehen und dem Land sehr schlecht. Sie hat das an zwei Positionen festgemacht, das bedarf einfach einer Erwiderung und Zurückweisung, nämlich der Tatsache, dass die Kommunen Überschüsse erzielt haben, und das Zweite, dass die Kommunen, das ergibt sich aus der Jahresrechnung, Kredite getilgt haben. Da darf ich daran erinnern, dass wir das als Gesetzgeber den Kommunen im kommunalen Haushaltsrecht zur Vorgabe gemacht haben: sie müssen Überschüsse erzielen in den Verwaltungshaushalten, und zwar mindestens in der Höhe der ordentlichen Tilgung. Wenn sie das nicht machen, also diese Pflichtzuführungen aus dem Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt nicht darstellen können, gelten sie als nicht leistungsfähig.
Zweitens: Wir haben es ihnen zur Pflicht gemacht, Kredite zu tilgen. Damit ist das natürlich keine Sache von Leistungsfähigkeit, sondern die Kommunen halten einfach nur die Gesetze ein, nicht alle. Frau Lehmann, wenn Sie das beklagen, dass das Land nicht macht, dann können Sie doch initiativ werden, dass wir auch auf Landesebene in der Landeshaushaltsordnung entsprechende Regelungen treffen. Da ist aber Ihr Konzept der losgelösten Schuldenbremse von der Gesamtproblematik und von der Einnahmeproblematik wenig hilfreich, weil das blanker Aktionismus ist, zumindest von der Partei, die die 17 Mrd. € Schulden fast allein zu vertreten hat. Da ist es etwas unglaubwürdig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lehmann hat darüber hinaus auf dieses Zusatzprogramm für den Abtransport von Schnee verwiesen, auf Antrag. Da will ich sagen, das ist ein Privatisierungsprogramm, weil nur die Gemeinden Anträge stellen konnten, die durch private Dritte den Schnee aus ihren Kommunen haben abfahren lassen.
(Beifall DIE LINKE)
Was ist denn das für eine Politik? Das heißt, wenn die Gemeinden das mit ihren eigenen Ressourcen, den Bauhöfen usw. gemacht haben, haben sie nichts bekommen. Damit haben Sie ein Förderprogramm für private Speditionen auf den Weg gebracht. Darüber kann man ja reden, aber dann bezeichnen Sie das bitte nicht als eine Art Wohltat des Landes, sondern es ist eine Fortsetzung Ihres neoliberalen Wirtschaftskurses, nämlich möglichst alles zu privatisieren.
Herr Recknagel, Sie haben bei Ihren Ausführungen erneut den Nachweis erbracht, dass Sie das verfassungsrechtliche Konstrukt des Aufbaus unserer Gesellschaft immer noch nicht verstanden haben oder nicht nachvollziehen können. Deshalb möchte ich das noch einmal versuchen: Die Kommunen sind unbestritten eine Ebene, die mit Elementen der Selbstverwaltung versehen ist. Aber es bleibt dabei: die Kommunen sind verfassungsrechtlich Bestandteil der Länder. Die Kommunen haben keine eigene Steuerkompetenz, abgesehen von den Hebesätzen. Wir haben übrigens vor Kurzem hier im Landtag darüber diskutiert, Herr Hey vertritt ja immer noch die aus meiner Sicht umstrittene Auffassung, dass zum Beispiel die Infrastrukturabgabe eine steuerrechtliche Abgabe ist und damit nicht einmal in die Kompetenz des Landes fällt, sondern des Bundes.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist richtig.)
(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das ist Mehrheitsmeinung.)
Aber wenn wir der kommunalen Ebene keine Steuerkompetenz zuordnen, sind wir verfassungsrechtlich verpflichtet, für den angemessenen Finanzausgleich zu sorgen, und zwar - und das hat das Verfassungsgericht festgestellt - unabhängig von der Finanzsituation des Landes. Im Gegensatz zu den Kommunen hat das Land über den Bundesrat die Möglichkeit, die Einnahmeseite intensiver zu beeinflussen.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie das nicht machen, ist das Ihre Sache. Die Kommunen haben diese Möglichkeit nicht, weil sie auf Bundesebene nicht vertreten sind, sondern das Land vertritt die Interessen der Kommunen auf Bundesebene. Wie sie das tun bzw. nicht tun, haben die Vorgänge um die Föderalismusreform I und II gezeigt, wo die kommunalen Interessen völlig unter den Tisch gefallen sind und Sie nicht einmal in der Lage waren - also Bund und Länder -, sich einigermaßen zu verständigen, geschweige denn die kommunalen Interessen. Das hatte etwas damit zu tun, dass zwei Partner dort nicht am Tisch saßen, die LINKE war ausgeschlossen und die kommunalen Spitzenverbände. Da konnte so eine Reform nur scheitern.
Also, Herr Recknagel, wir sind einfach in der Verantwortung. Ich bin auf Ihrer Seite, wir können über einen Reformansatz diskutieren, den Kommunen eine Steuerkompetenz zuzuordnen. Dann kann man anders diskutieren, dann können Sie sagen, jawohl, die Kommunen haben diese Gestaltungsspielräume. Jetzt sind diese relativ beschränkt, weil wir den gesetzlichen Rahmen dort vorgeben. Herr Recknagel, wenn Sie darauf verweisen, dass der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sagt, er braucht keine Zuschüsse für den Winterdienst, na klar, die Landkreise brauchen das nicht, weil die doch ihre kreisangehörigen Gemeinden haben, die können sich alles über die Kreisumlage bei den kreisangehörigen Gemeinden holen. Sie haben ja recht, die Steuerkraft in den Landkreisen ist sehr unterschiedlich und neben dem Wartburgkreis gehört auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu den steuerstarken Gemeinden. Das ist kein Verdienst des Landkreises, sondern es ist Verdienst der kreisangehörigen Gemeinden, die dort tätig sind.
(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Ja, der auch.)
Klar, der Landkreis wirkt bei den übergreifenden Aufgaben zumindest moderierend oder auch ausgleichend. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass auch der Landkreistag gesagt hat, er äußert sich zu diesem Gesetzentwurf nicht, weil der das Problem nicht hat. Was der nicht aus seinem eigenen Haushalt erwirtschaftet oder vom Land bekommt, holt er sich bei den kreisangehörigen Gemeinden. Damit sind die kreisangehörigen Gemeinden zweimal in dieser Frage betroffen, nämlich unmittelbar und über die Kreisumlage natürlich auch beim Landkreis, was die Kreisstraßen angeht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hey hat wieder sehr rechtliche Bedenken angemeldet. Ich muss gestehen, auf so eine fixe Idee bin ich überhaupt noch nicht gekommen, dass der Gesetzgeber sozusagen blockiert ist, innerhalb eines Jahres eine gesetzliche Regelung zu ändern. Ich verstehe unseren Parlamentarismus dahin gehend, dass wir Herr des Verfahrens sind. Wir als Landtag können jederzeit Gesetze ändern. Und wenn das zugunsten von Betroffenen ist, dann erst recht. Wo ich Ihnen recht gebe, ist, dass man möglicherweise nicht eingreifen kann, wenn es zu einer Schlechterstellung der Betroffenen kommt, in dem Fall der Kommunen. Da haben wir sicherlich eine Zurückhaltung, aber zu sagen, der Landtag ist hier an sich selbst gebunden, das mag das Verständnis von Parlamentarismus der Koalition sein, das merkt man ja, aber wir haben ein anderes Verständnis. Im Übrigen hat die bundesdeutsche Politik in den letzten Jahren mehrfach bewiesen, wie schnell man Gesetze, Verfassungen und sonst etwas verändern kann. Innerhalb von einer Woche ist der Rettungsschirm für die Banken auf den Weg gebracht worden mit rund 500 Mrd. €. Wir reden heute über 25 Mio. €. Also bitte bleiben Sie bei den politischen Positionierungen und sagen Sie, Sie wollen es nicht inhaltlich. Das ist doch ein Wort, damit kann man sich auseinandersetzen, aber versuchen Sie doch nicht ständig, Politik durch rechtstheoretische Erläuterungen hier zu ersetzen. Das Leben findet zum Glück nicht nur in losen Blattsammlungen statt. Das wäre schlimm, wenn nur noch lose Blattsammlungen letztlich die Rahmenbedingungen setzen würden. Wir sagen, wir wollen es politisch und es ist begründet. Lesen Sie noch einmal die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes, der hat auch die Rechnung dazu aufgemacht, die teilen wir. Die juristischen Fragen lassen sich dann lösen, wenn es politisch klar ist.
Es wurde angemahnt eine völlige Neustrukturierung des Finanzausgleichs, wir LINKE stehen dafür. Wir sagen, der jetzige Finanzausgleich widerspricht in großen Teilen den Vorgaben unseres Verfassungsgerichts, aber auch dem Verfassungskonstrukt in Thüringen insgesamt, was das Verhältnis Land und Kommunen betrifft. Da brauchen wir Nachbesserung. Wir haben hier umfangreiche Vorschläge bisher immer noch unterbreitet, werden das natürlich auch mit Blick auf das Jahr 2012 machen. Die Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen. Wenn ich einmal in dem Zusammenhang an die Berechnungen der Auftragskostenpauschale erinnern darf, dann werden wir ja in den nächsten Wochen, Monaten hier noch einmal Gelegenheit haben, wenn die Landesregierung die zustimmungspflichtige Verordnung hier vorlegt. Wir haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden mal ermittelt, wenn die Vorgaben des Verfassungsgerichts eingehalten werden, fehlen den Kommunen mindestens 300 Mio. €. Es gibt andere Rechnungen, die besagen bis zu 800 Mio. €. Das ist der Korridor, in dem wir uns bewegen, wo wir eine Unterfinanzierung der Kommunen sehen. Da haben wir Verständnis, dass der Landeshaushalt da begrenzt ist, aber da muss diese Landesregierung mit dem Bund klären, dass das Land ausreichend auf der Einnahmeseite finanziert wird. Solange aber hier die Landesregierung alles das auf Bundesebene mitmacht, was eben auch zur Verarmung der Länder führt, darf dann bitte schön nicht auf Kosten der Kommunen ausgetragen werden, weil die sich auf Bundesebene - da wiederhole ich mich - nicht wehren können.
Noch eine Anmerkung zu der Anregung von Herrn Meyer, Gesetzentwürfe nachhaltiger, langfristiger zu betrachten. Da bemühen wir uns, da sind wir auch immer dankbar für Hinweise. Wir werden sicherlich öfter Gelegenheit haben, immer wieder am Einzelbeispiel darüber zu diskutieren. Ich gebe aber in der konkrete Frage zu bedenken, die Gesamtausgestaltung des Straßennetzes und wie mal der Individualverkehr aussieht, also der motorisierte Individualverkehr, das ist sicherlich eine Frage, die wir etwas loskoppeln müssen von der momentanen Situation auf den Straßen, die eben gerade in gemeindlichen Bereichen in keinem guten Zustand sind.
Dann gebe ich zu bedenken, wenn wir eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs wollen - auch der muss sich zum Teil auf Straßen bewegen. Da bietet die Schiene auch eine Alternative, aber ganz ohne Straßen wird es da nicht gehen. Im Grunde genommen teilen wir hier die Position der GRÜNEN, dass da ein grundsätzliches Umdenken in der Gesellschaft notwendig ist. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re505504
PDF-Datei (72 KB)
