Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 2/2

Frank KuschelKommunalesVerkehr-MobilitätHaushalt-FinanzenReden

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2157 -

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst Dank an Herrn Hey und Herrn Bergner, dass sie sich dafür ausgesprochen haben, die Diskussion in den Ausschüssen fortzusetzen. Das hatten wir beantragt und halten das auch für den von uns vorgesehen Weg, weil wir gesagt haben, wir haben einen Vorschlag unterbreitet, das muss nicht der Vorschlag sein, der einzig zum Ziel führt.


Der Finanzminister hat uns jetzt verlassen, aber sein Staatssekretär ist da und auch der Innenminister, der sicherlich nicht völlig aus diesem Prozess heraus ist. Die verfassungsrechtlichen Ausführungen des Finanzministers sind höchst interessant. Ich möchte in dem Zusammenhang nur darauf verweisen, dass Verfassungsgrundsätze miteinander in einem Spannungsverhältnis stehen und deshalb abgewogen werden. Deshalb ist es problematisch, immer einen Verfassungsgrundsatz herauszugreifen und den über die anderen Verfassungsgrundsätze zu stellen. Insofern sollten wir auch die Ausschuss-Sitzung nutzen, um diese Spannungsverhältnisse zwischen einzelnen Verfassungsgrundsätzen, zum Beispiel der, dass wir als Land für eine angemessene Finanzausstattung zu sorgen haben und andererseits wir natürlich im Landeshaushalt auch dafür sorgen müssen, dass alle Mehrausgaben auch hinreichend ausfinanziert sind, dass wir das noch mal prüfen.


Ein wenig problematisch habe ich die Ausführungen des Finanzministers gesehen hinsichtlich der Tatsache, dass die Mittel im Finanzausgleich für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen. Da möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Anteil für die freiwilligen Aufgaben bei der Ermittlung der Finanzmasse von ursprünglich 2,5 Prozent auf 1 Prozent reduziert wurde. Das heißt, wir gestatten den Kommunen über den Finanzausgleich noch 1 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel für freiwillige Leistungen auszugeben. Da gibt es Entscheidungen - nicht von Thüringer Verfassungsgerichten, aber von anderen Landesverfassungsgerichten -, die gesagt haben, eigentlich müsste dieser Anteil bei etwa 5 Prozent liegen, um noch von kommunaler Selbstverwaltung zu sprechen. Wir müssen also darauf achten, wenn wir diesen Anteil, der für freiwillige Aufgaben zur Verfügung steht und den wir den Kommunen zur Verfügung stellen, dass wir dann nicht bei den Kommunen auf Unverständnis stoßen, weil wir sagen, ihr habt ja die Möglichkeit, diese Mittel freiwillig auszugeben. Das ist eben sehr stark eingeschränkt. Im Übrigen sind das, um das einmal zahlenmäßig zu benennen, 64 Mio. €. 64 Mio. € gestehen wir den Kommunen bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse noch für freiwillige Leistungen zu. Das sind 30 € pro Einwohner und Jahr; das ist eine Summe, aber viele praktizierende Kommunalpolitiker werden uns anhand ihrer konkreten Situation belegen können, dass das bei Weitem nicht für eine solide Kommunalpolitik ausreicht.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Meyer hat hier eine sehr interessante Diskussion aufgemacht, was Verschuldungssituationen und Szenarien zwischen Land und Kommunen angeht. Ich möchte nur dafür plädieren, dort nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Bedauerlicherweise unterscheiden sich das Landeshaushaltsrecht und das kommunale Haushaltsrecht doch erheblich. Insofern kann der reine Vergleich der Verschuldung ein verzerrtes Bild erzeugen. Ich erinnere daran, dass der kommunale Haushalt klar gegliedert ist in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Der Landeshaushalt ist beides in einem. Es ist eindeutig im kommunalen Haushaltsrecht geregelt, dass Kredite nur für Investitionen aufgenommen werden dürfen. Im Landeshaushaltsrecht wird das Defizit, das letztlich entsteht, durch die Kreditaufnahme abgedeckt. Da gibt es eine verfassungsrechtliche Schranke. Die Nettokreditverschuldung sollte nicht höher sein als die Investitionsquote. Aber so eine deutliche Vorgabe wie im kommunalen Haushaltsrecht haben wir im Landeshaushaltsrecht eben nicht. Dann haben wir den wesentlichen Unterschied, wir als Gesetzgeber haben es zur Pflicht gemacht, dass die Kommunen jährlich tilgen müssen. Für das Land selbst haben wir eine solche Vorgabe nicht gemacht. Dort können wir Schulden kumulieren, dort schulden wir nur um, aber ansonsten kumulieren wir Schulden. Insofern muss man natürlich bei der jetzigen aktuellen Verschuldung der Kommunen mit die Tilgungsleistung hinzurechnen, die sie in den vergangenen 20 Jahren parallel erbringen mussten.


Dann haben wir auch noch die Besonderheit, dass wir im kommunalen Bereich in viel stärkerem Maße als auf Landesebene Schulden de facto ausgelagert haben, nämlich in die kommunalen Zweckverbände Wasser, Abwasser, Abfall, in die kommunalen Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Wohnungspolitik. Dort haben wir eine viel höhere Verschuldung als in den klassischen Kernhaushalten der Kommunen. Da uns als Abgeordnete das Instrument der Anfragen an die Landesregierung zur Verfügung steht, habe ich dazu einmal die Landesregierung in der 4. Legislaturperiode befragt. Es war eine qualitativ sehr gute Antwort. Es ist aufgeschlüsselt worden, dass, wenn wir das alles einberechnen, die Verschuldung zwischen Land und Kommunen kaum noch differiert. Sie war damals bei beiden bei 6.500 € pro Einwohner. Ich bitte nur, wenn wir dort die Verschuldung ins Verhältnis setzen, das bitte mit zu berücksichtigen. Ich bitte insbesondere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Fortführung der Diskussion zu berücksichtigen, wir reden hier über ein Sofortprogramm. Die Maßnahmen, die Herr Meyer hier thematisiert hat, sind mittel- und langfristig. Die sind sehr überlegenswert. Ich halte es auch für fragwürdig, das ist auch eine Frage an den Umweltminister, wenn die Informationen stimmen, dass an manchen Tagen nahezu 3.000 Tonnen Salz auf den Thüringer Straßen ausgebracht werden. Die landen irgendwann im Grundwasser. Von daher sind hier andere Lösungen durchaus überlegenswert. Möglicherweise wäre es diskussionswürdig, z.B. die Zuweisungen an die Kommunen für den Winterdienst mit bestimmten Maßnahmen auch zu koppeln, z.B. was den Einsatz von bestimmten Streumaterialien betrifft. Ich bin dafür, darüber durchaus nachzudenken, dass man sagt, die Kommunen, die weniger auf Salze setzen und eher auf Splitt, die erhalten dann die Mehrkosten, die dadurch entstehen, die werden da mit angerechnet. Da können wir sehr gute, interessante Diskussionen führen und die langfristigen Maßnamen, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen hat, mit dem Sofortprogramm koppeln. Heute aber geht es um ein Sofortprogramm, das möglichst noch in dieser Winterperiode zur Wirkung kommen soll, während diese Maßnahmen, die Sie, Herr Meyer, genannt haben, eher mit der Perspektive mittel- und langfristig anzusehen sind. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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