Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

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Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2304 -


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Lehmann, wenn Ihre Fraktion und Ihr Koalitionspartner Ihrer Aufforderung folgen und den Gesetzentwurf hier ablehnen, dann entsteht eine Wirkung, über die Sie noch mal nachdenken sollten. Sie fordern nämlich die Landesregierung zu gesetzwidrigem Handeln auf.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist schwierig, wenn wir als Gesetzgeber die Exekutive auffordern, gesetzeswidrig zu handeln. Das heilt den Gesetzesverstoß nicht, aber zeigt noch einmal, welches Verständnis Sie von parlamentarischen, demokratischen Abläufen haben.

Frau Lehmann, dieses Mal geht es nicht um das Geld, sondern es geht um eine Verfahrensweise, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, ordnungsgemäß ihren Haushalt aufzustellen, zum Beispiel nach den Haushaltsgrundsätzen der Wahrheit und Klarheit. Diese Haushaltsgrundsätze haben auch wir wieder ins Gesetz geschrieben. Wenn die Kommunen bis zum 30.11. des Vorjahres den Haushalt so aufstellen müssen, dass alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben darin enthalten sind, dann brauchen Sie vom Land die entsprechenden Vorgaben. Anders ist das nicht einzuhalten.

Frau Lehmann, Sie haben es sehr fein umschrieben, indem Sie gesagt haben: Die jetzige Verordnung für 2011 ist in der Ressortabstimmung und auch in der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, und sie beinhaltet weniger Auftragskostenpauschalen als im Jahr 2010. Ich will das hier noch einmal sagen: Bei den kreisangehörigen Gemeinden geht es um 45 Prozent weniger. Es geht also nicht um irgendwelche Rundungszahlen, die weniger werden oder wie bei den Landkreisen und kreisfreien Städten im einprozentigen Bereich, es geht um 45 Prozent! Da stellt sich schon die Frage, wie die Kommunen mit einer solchen Situation umgehen sollen, dass sie für den übertragenen Wirkungskreis - das sind die Pflichtaufgaben, wo das Land auch Fachaufsichtsbehörde ist, wo die Gemeinde im Regelfall kein eigenes Ermessen hat -, mit 45 Prozent weniger zurechtkommen sollen. Die 45 Prozent Kürzung sind das Resultat des jetzigen sogenannten Benchmarking-Verfahrens, welches das Korridorverfahren ablöst. Schon das Korridorverfahren war rechtlich stark umstritten, aber das Benchmarking-Verfahren ist keinesfalls geeignet, hier im übertragenen Wirkungskreis die tatsächliche Kostenstruktur abzubilden. Denn, ich betone es noch mal, dort erfüllen die Gemeinden in unserem Auftrag Aufgaben. Alternativ könnten wir die Aufgaben mit Landesbehörden oder Landeseinrichtungen selbst erfüllen. Die Kommunen haben kein Ermessen. Weshalb wir da nicht alle Kosten anerkennen, die bei den Kommunen entstehen, ist schon sehr fragwürdig. Es wurde schon, ich glaube von Herrn Bergner, darauf verwiesen, für 2010 kam die Verordnung im Jahre 2011. Es ist nicht auszuschließen, dass sich das wiederholt, weil offenbar CDU und SPD mit einem derartig umstrittenen Umgang der Landesregierung mit gesetzlichen Vorgaben keine Probleme haben. Aber die Kommunen haben keine Planungssicherheit.


Herr Hey, jetzt haben Sie wieder rechtlich konstruiert und jetzt muss ich mich damit auseinandersetzen, Sie sagen, eine solche Verordnung ist nicht zulässig, wenn es noch keinen Haushalt gibt. Da möchte ich erwidern und Sie bitten, unsere Argumente zu prüfen, wir sagen, wir sind im übertragenen Wirkungskreis. Da haben die Kommunen einen noch höheren Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten als im eigenen Wirkungskreis. Hinzu kommt, dass durch die Verordnung, wenn Sie früher als der Landeshaushalt verabschiedet wird, eine rechtliche Bindung für den Haushaltsgesetzgeber eintritt. Das heißt, wie bei anderen Vorgängen auch, wo sich das Land vertraglich bindet, oder wenn es zum Tarifabschluss kommt, haben wir das in den Haushalt einzustellen. Wenn ich Ihrer Argumentation folge, müssten wir den Tarifpartnern sagen: Bevor ihr Tarifverhandlungen aufnehmt, wartet mal ab, was wir in den Haushalt hineinschreiben. Da werden sie sagen, das hat mit dem realen Leben nichts zu tun. Wir sind als Haushaltsgesetzgeber verpflichtet, den Tarifabschluss dann bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen, also in dem Fall ist das bei den Personalkosten nachzuvollziehen. So wäre es hier auch. Wenn also der Landeshaushalt später kommt als die Verordnung, dann sind wir verpflichtet, das, was in der Verordnung steht, im Landeshaushalt nachzuvollziehen. Jetzt kommt eine andere Sache dazu, deswegen ist Ihre Befürchtung völlig unbegründet. Die Auftragskostenpauschale ist Bestandteil der Finanzausgleichsmasse. Die beträgt in diesem Jahr 2,6 Mrd. €. Die Auftragskostenpauschale beträgt 181 Mio. € und sie ist Bestandteil. Insofern ist da ein Puffer, der also nicht die Gefahr in sich birgt, dass damit die Gesamtsystematik des Haushalts infrage gestellt wird, sondern die Auftragskostenpauschale wird aus der Finanzausgleichsmasse entnommen. Ob das dann 181 Mio. € sind oder 199 Mio. € oder 240 Mio. €, das stellt den Gesamthaushalt nicht in Frage. Insofern kann ich Ihre Befürchtungen aus meiner Sicht zumindest entkräften; ob mir das gelungen ist, da müssen Sie sich noch einmal äußern. Wir sehen diese Bedenken also nicht.


Wir bitten Sie noch einmal, im Interesse der kommunalen Ebene sicherzustellen, dass die Auftragskostenpauschale vor dem 30. November für das Folgejahr dem Landtag zugeleitet und hier bestätigt wird, denn nur dann können die Kommunen entsprechend planen und wir können vor allen Dingen dann auch noch rechtzeitig gegensteuern, wenn wir der Auffassung sind, dass die Berechnung der Auftragskostenpauschale nicht sachgerecht ist und vor allen Dingen nicht die kommunale Praxis abbildet. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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