Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 1/3
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2157 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Lehman, Sie haben es relativ formal gemacht, was die Berichterstattung aus dem Ausschuss betrifft; Sie haben bewusst vermieden, die Positionen der Fraktionen auch hier bekannt zu geben. Klar, die Vertreter der Fraktionen haben hier die Möglichkeit, aber sicher hat das etwas damit zu tun, dass es Ihnen schon etwas peinlich ist, wie Sie mit diesem Gesetzentwurf umgehen.
(Beifall DIE LINKE)
Dabei ist es aus politischen Erwägungen heraus vielleicht verständlich, dass Sie unseren Argumenten nicht beitreten oder diese zurückweisen, aber dass Sie die eindeutige Befürwortung des Gemeinde- und Städtebundes in Thüringen auch so einfach wegwischen, das ist schon bedenklich,
(Beifall DIE LINKE)
haben doch CDU und SPD eine Vielzahl von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Sie sollten schon darauf hören. Ich will hier die Gelegenheit nutzen - mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin - und aus der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes zitieren, einfach deshalb, weil das für uns überzeugende Argumente sind, die keiner weiteren Ergänzung bedürfen. Der Gemeinde- und Städtebund schreibt in seiner Stellungnahme: „Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, den Gemeinden zum Ausgleich für ihre Belastungen durch den Winterdienst bzw. Beseitigung der Winterdienstfolgelasten besondere Ergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs in Höhe von 25 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinde- und Städtebund begrüßt vor dem Hintergrund der immer dramatischer werdenden Unterfinanzierung der Thüringer Gemeinden und Städte die vorgesehene Initiative. Dies gilt umso mehr, als sowohl die Kosten für den Winterdienst als auch insbesondere die seit mehreren Jahre kumulierten Aufwendungen zur Beseitigung von Winterfolgelasten auf Verkehrsanlagen von den Kommunen aus eigenen Mitteln nicht mehr finanziert werden können.“ Der Gemeinde- und Städtebund hat vergleichbar mit unserer Fraktion auch noch mal eine inhaltliche Begründung dafür gegeben, dass es berechtigt ist, dass das Land jetzt noch mal 25 Mio. € besondere Finanzzuweisung für diesen Bereich zur Verfügung stellt, weil nämlich bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse in der Folge des Urteils des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 das Land gerade in diesem Bereich erneut die Kommunen schlecht und sich selbst gut gerechnet hat. Die Kosten für den Winterdienst und die Folgekosten wurden bei der Ermittlung der Finanzmasse zuungunsten der Kommunen reduziert und vor allen Dingen völlig losgelöst von der kommunalen Praxis ermittelt. Die Landesregierung hat damals aufgrund der Datensätze aus den Jahren 2003 bis 2005 die tatsächlichen Kosten ermittelt - 26 Mio. € für den Winterdienst -, haben einfach mal 6 Mio. € abgezogen durch die sogenannte Korridoranwendung, also 20 Mio. werden anerkannt, und Sie haben aber dann gleichzeitig in der Folge noch mal 1,5 Mio. € weggestrichen, die das Land immer freiwillig übernommen hat, um den Schnee aus den Ortslagen herauszutransportieren, und zwar den Schnee von den Landes- und Bundesstraßen, für die die Kommunen de facto gar nicht zuständig sind, so dass der Gemeinde- und Städtebund gesagt hat, hier fehlen schon mal 7,5 Mio. €. Hinzu kommt die Tatsache, dass in den Jahren 2003 bis 2005 die Winterverhältnisse milder waren als in den letzten Jahren. Der Gemeinde- und Städtebund sagt deshalb, die 25 Mio., die wir vorgeschlagen haben, sind eher als Geste zu verstehen, denn sie decken in keinem Fall die gesamten Winterdienstkosten. Die Folgekosten für die Schlaglöcherbeseitigung, die bestimmt der Gemeinde- und Städtebund mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Insofern können wir die Augen nicht verschließen, sondern müssen uns der Auseinandersetzung stellen. Die hat bedauerlicherweise im Ausschuss nicht stattgefunden. CDU und SPD haben sich einfach der Diskussion verweigert trotz dieser Stellungnahme. Man fragt sich, meine Damen und Herren von CDU und SPD, weshalb machen Sie überhaupt eine Anhörung, wenn Sie derartige Anhörungsergebnisse missachten.
(Beifall DIE LINKE)
Sie veralbern die Öffentlichkeit, denn Sie suggerieren demokratische Spielregeln, die aber überhaupt nicht hier in diesem Haus zur Anwendung kommen. Ich betone es noch einmal: Wenn Sie wollen, dass die Kommunalen Spitzenverbände unsere Arbeit weiterhin konstruktiv und kritisch begleiten, dann müssen Sie deren Hinweise im Rahmen der Anhörung ernst nehmen. Da appelliere ich auch noch mal an Sie, endlich unsere Form, die wir immer vorschlagen, nämlich die mündliche Anhörung, zu ermöglichen und nicht nur die schriftliche. In der mündlichen Anhörung kann man sich mit den Vertretern auch noch mal auseinandersetzen, über das eine oder andere diskutieren, Rückfragen stellen, das geht alles im Rahmen der schriftlichen Anhörung nicht. Aber Sie machen es formal, eine schriftliche Anhörung können Sie nicht verweigern. Sie würden das vielleicht auch noch tun, denn Ihnen ist das alles lästig. Uns ist es nicht lästig, denn die Kommunen brauchen unsere Hilfe und es ist sicherlich durch den parlamentarischen Geschäftsablauf jetzt etwas unglücklich, denn es wird Sommer und wir reden wieder über den Winter. Aber das ist ja auch nichts Neues hier im Thüringer Landtag. Insofern haben wir ja auch jetzt ein wenig Zeit, über die Probleme des kommenden Winters zu reden und der kommt ja bestimmt. Die Folgen des Winters sind gerade auf den gemeindlichen Straßen noch unübersehbar. Wer sich dort sachkundig machen will, wir haben eine Galerie der besonders gelungenen Schlaglöcher, und da können Sie dann immer mal nachschauen. Die meisten davon sind immer noch vorhanden und werden nicht kleiner, sondern größer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe noch mal für unseren Gesetzentwurf. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf entgegen der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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