Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2157 -
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD kündigt an - ich warte ja immer noch auf den Antrag, Bund-Länder-Soforthilfeprogramm, liegt noch nicht vor -, die CDU schiebt die Verantwortung ab und sagt, der Bund ist zuständig, die FDP will Staat und Kommunen ganz abschaffen über das Steuerrecht und will sagen, jeder soll dann die Ärmel hochkrempeln und soll dann …
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wer Kommunen reihenweise abschaffen will, das sind Sie.)
Sie reden doch dann auch noch. Von der Tendenz stimmt das; wer also derart massiv das Gemeinwesen finanziell ausbluten lässt, das läuft auf die Abschaffung des Staates und der Kommunen hin. Offenbar wollen Sie, dass dann einige privilegiert sind, die sich einen eigenen Schneeschieber kaufen können und können die Straßen räumen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Soforthilfe 25 Mio. € entspricht in etwa dem, was das Land über Bußgelder bei der Überwachung des fließenden Verkehrs einnimmt. Nun haben wir ja mehrere Juristen in der Landesregierung sitzen; ich halte es sowieso für etwas rechtlich bedenklich, wenn wir Bußgelder im Landeshaushalt als Einnahmen verplanen - in dem Fall ja 28 Mio. € -, weil das de facto eine Aufforderung an die Verkehrsteilnehmer ist, Verkehrsregeln zu missachten. Wer das nicht macht, ist dafür verantwortlich, dass der Landeshaushalt eine zusätzliche Deckungslücke hat. Im Privatrecht würde man davon sprechen: Aufforderung zu einer Straftat. Das wäre eine interessante Betrachtung für Juristen. Der Innenminister wird das sicherlich in seinem Haus prüfen. Insofern halten wir es für bedenklich, steigende Bußgelder dort zu verplanen. Da sagen wir aber, wenn das schon gemacht wird - und wir wissen das natürlich, die Haushaltssystematik schreibt das vor, da wird der Finanzminister wieder sagen, alles, was an Einnahmen prognostizierbar ist, das schreiben wir mal rein, dazu gehören auch die Bußgelder -, aber wenn wir das schon machen, sind wir der Überzeugung, dann sollte das im System bleiben und da hätte das schon seinen Charme, wenn wir sagen, diese Bußgeldeinnahmen verbleiben im Bereich Verkehr, ohne dass ich da auffordern will, die Kraftfahrer sollen mal schneller fahren, da würden ein paar Schlaglöcher wieder mehr ausgebessert oder der Winterdienst funktioniert. Das stimmt nicht. Wir haben diesen kausalen Zusammenhang mal hergestellt und wissen natürlich, haushaltssystematisch geht das nicht. Deswegen haben wir eine sehr solide Finanzierung dargestellt. Das war heute schon Gegenstand in der Aktuellen Stunde in einer Nachfrage. Wir haben also zur Kenntnis genommen, - das war eine der ersten höflichen Verkündung des neuen Finanzministers, er hat dazu noch keinen Beitrag geleistet, hat aber die gute Botschaft überbringen dürfen und das gönnen wir ihm auch, das liegt auch daran, dass wir als LINKE der Landesregierung immer ordentlich Druck machen und dann läuft das schon, man sieht also, wir wirken, sonst wird das nichts - dass wir 451 Mio. € weniger Kreditaufnahme haben. Da blenden wir nicht aus, dass nach wie vor eine Verschuldung da ist, aber das führt natürlich haushaltstechnisch dazu, dass wir in diesem Jahr und in den Folgejahren erst einmal weniger Ausgaben bei den Zinsen haben als geplant. Insofern nehmen wir das finanztechnisch systematisch als Deckungsquelle und müssen damit nicht andere fiskalische Elemente heranziehen, damit reicht zumindest nicht, aus haushaltstechnischen Gründen unsern Vorschlag abzulehnen. Sie können ihn aus inhaltlichen Gründen ablehnen, aber nicht aus haltsrechtlichen Gründen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lehmann hat nun wieder versucht, uns den Finanzausgleich und die Wirkungsmechanismen zu erläutern. Es ist wieder schiefgegangen. Deshalb werde ich nicht müde und versuche es immer wieder, denn ich habe doch die Hoffnung, dass irgendwann diese Wirkungsmechanismen nicht in einer Art und Weise fehl interpretiert werden, immer so, wie es gerade passt.
Ich hatte das in der Aktuellen Stunde schon einmal kurz skizziert, wir können uns rausreden wie wir wollen, das Verfassungsgericht hat uns aufgetragen, wir sind für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Wir fordern natürlich die Kommunen auf, die Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Da sind aber die Möglichkeiten der Gemeinden begrenzt. Wir haben schon alles den Gemeinden in Abzug gebracht, was geht. Ich erinnere daran, wir zwingen die Gemeinden im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs, die Hebesätze auf 400 anzuheben. Wir haben bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse, also nicht wir, sondern die Landesregierung und die beiden Mehrheitsfraktionen, 26 Mio. € bei der Grundsteuer abgezogen, 92 Mio. € bei der Gewerbesteuer. Wir haben eine sehr große Regelungsdichte, was die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb betrifft. Wir haben auch schon, Frau Lehmann, die prognostizierten Steuermehreinnahmen aus der November-Steuerschätzung den Kommunen für 2011 wieder abgezogen bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse. Also das können wir nicht zweimal tun, sondern da müssen wir ehrlich sein, wir haben also die Kommunen spitzgerechnet und haben sogar, wenn ich die Auftragskostenpauschale heranziehe, das Benchmarking eingeführt, die Korridorbildung. Wir haben damit signalisiert, das Niveau der drei besten bestimmt das Ausgabenniveau aller und es gibt keine Erstattungen. Sie wissen, der Innenminister hat einen Erlass über die Kommunalaufsicht bereits an die Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften übersandt, obwohl es noch keine Verordnung zur Auftragskostenpauschale gibt, nicht einmal im Entwurf. Wir haben heute das Kuriosum, dass wir heute erst einmal das Jahr 2010 im Nachhinein abarbeiten in einem noch folgenden Tagesordnungspunkt. Aber die Verwaltungsgemeinschaften verlieren 60 Prozent der Auftragskostenpauschale und Sie wissen das, wer finanziert die Verwaltungsgemeinschaft - die Mitgliedsgemeinden. Das heißt, diese werden wieder belastet.
Es gibt keine Spielräume mehr in gemeindlichen Haushalten. Die Gemeinden müssen damit hinkommen, was wir ihnen zugestanden haben. Frau Lehmann, ob es jetzt 20 oder 22 Mio. € sind, ob also 9,00 € oder 10,00 € pro Einwohner angesetzt werden, unstrittig ist es, dass diese 10,00 € nicht einmal ansatzweise ausreichen, die Kosten des Winterdienstes zu tragen, geschweige denn, die Folgeschäden zu beheben. Wir haben ja ein Sofortprogramm gemacht, Winterdienst plus Folgeschäden. Weil wir diesen systematischen Zusammenhang hergestellt haben, Frau Lehmann, brauchen Sie auch nicht zu befürchten, dass sich die Kommunen möglicherweise bei einer milden Winterperiode letztlich über die besondere Finanzzuweisung noch reich machen, sondern was sie im Winterdienst nicht ausgeben, werden sie bei der Beseitigung der Folgeschäden brauchen. Und die 300 Mio., die heute Nachmittag schon eine Rolle gespielt haben beim gegenwärtigen Bedarf, das sind Zahlen des Gemeinde- und Städtebundes, das haben nicht wir ermittelt. Ich betone das noch mal, die Argumentation die der Verkehrsminister hergestellt hat, den Kommunen zu unterstellen, sie sind schluderhaft und gehen sorglos mit ihrem Eigentum um, indem sie einfach die Straßen nicht ordentlich unterhalten. Das ist doch ein Vorwurf, der mit der kommunalen Praxis nicht einmal ansatzweise was zu tun hat, sondern der Straßenzustand ist genauso wie der Zustand unserer Schulen und der Zustand mancher kulturellen Einrichtung der Ausdruck der Finanzkrise unserer Kommunen. Das ist aus meiner Sicht der Fakt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt keine Möglichkeit, dass die Kommunen das allein lösen. Wir brauchen ein Signal. Dafür haben wir einen Vorschlag unterbreitet. Die anderen Fraktionen sind aufgerufen, mit uns gemeinsam darüber zu diskutieren. Wir beantragen die Überweisung. Jetzt haben wir ein Problem, durch den Zuständigkeitswechsel in der Landesregierung, aber das haben Sie verursacht. Wir müssen es also im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Das wird äußerst interessant. Da beraten wir über die haushaltsrechtlichen Aspekte und dann müssen wir im Innenausschuss mit dem Innenminister beraten über die kommunalrechtlichen Aspekte. Wir haben große Zweifel, ob diese Neuordnung der Zuständigkeit wirklich sinnvoll ist. Wir haben jetzt das erste Beispiel, dass wir in erhebliche Konflikte kommen. Sie können das vielleicht noch im Kabinett abklären, aber zwischen den beiden Ausschüssen wird das wirklich schwierig. Dann sagen die Innenpolitiker der CDU, klärt das im Haushalts- und Finanzausschuss, und die Haushaltspolitiker der CDU sagen, klärt das im Innenausschuss. Und die Kommunen sind dann immer so zwischen zwei Ministerien. Wir haben wenig Verständnis für dieses System, sondern das ist klar, Herr Finanzminister, Sie haben die Chance genutzt. Die Landesregierung ist finanzpolitisch derartig miserabel aufgestellt, dass sie Sie nun als Rettungsanker genommen hat und da konnten Sie Bedingungen stellen und der Innenminister, dem fehlt die Hausmacht, sich dagegen zu verteidigen. Und er hat die Kommunen auf dem Altar der Machtpolitik der CDU innerhalb der Landesregierung einfach geofpert. So ist das. Jetzt müssen wir das Beste daraus machen. Wir werden Sie weiter ganz genau in die Verantwortung nehmen. Wir werden es nicht hinnehmen, dass Sie die Verantwortung hin- und herschieben, wie Sie das zwischen Bund und Land auch immer machen, und dann noch zwischen der Landesregierung. Die Kommunen sind dann zum Schluss letztlich die Verlierer.
Wir beantragen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss. Ich betone es, aus unserer Sicht ist federführend, weil es um eine inhaltliche Frage geht, der Innenausschuss. Da bin ich mal gespannt, was der Herr Fiedler dazu sagt.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nur federführend Finanzen.)
Ja eben, jetzt geht es ja schon los. Das ist klar, Sie wollen sich vor dieser kommunalpolitischen Diskussion drücken und weisen das deshalb den Finanzpolitikern zu. Einen Vorteil hat es ja, ich bin in beiden Ausschüssen. Also die Landesregierung kommt nicht umhin,
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)
mich müssen sie so und so ertragen. Aber Sie werden dafür ja gut alimentiert, das ist in Ordnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend auch zu dem Argument, dass sicherlich in der Ausschussberatung noch einmal eine Rolle spielen wird, ist es denn verfassungsrechtlich zulässig, eine besondere Finanzzuweisung im Finanzausgleich festzuschreiben. Wir sagen Ja. Auch dort interpretieren wir seit Jahren das Urteil des Verfassungsgerichts völlig unterschiedlich. Das Verfassungsgericht hat aus unserer Sicht die Zulässigkeit von besonderen Finanzzuweisungen bejaht unter der Maßgabe, dass die Finanzausstattung angemessen ist. Und da die Landesregierung behauptet, dass der Finanzausgleich insgesamt angemessen sei, können wir ja natürlich auch innerhalb des Finanzausgleichs Zweckbindungen vorsehen. Wir schreiben den Kommunen nicht alles vor, sondern sagen, ihr müsst diese 25 Mio. zweckgebunden für Winterdienst und Straßeninstandsetzung einsetzen, aber die Kommunen haben einen ausreichenden Ermessenspielraum, wo sie konkret diese Mittel zum Einsatz bringen. Insofern schränken wir dort kommunale Selbstverwaltung keineswegs ein, sondern wir eröffnen neue Ermessenspielräume, um kommunale Selbstverwaltung dann auch mit Leben zu erfüllen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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