Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2304 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst finde ich es skandalös, dass der Innenminister und sein Staatssekretär dieser Debatte nicht beiwohnen. Die Landesregierung hat ja, um einen neuen Finanzminister hier zu etablieren, die Aufgabenverteilung neu vorgenommen und hat jetzt den Finanzminister für die Kommunalfinanzen zuständig gemacht, aber hier geht es um inhaltliche Fragen, nämlich um den Katalog der übertragenen Aufgaben, und da will ich noch mal darauf verweisen, das sind Aufgaben, die die Kommunen im Auftrag des Landes wahrnehmen und nicht im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Meyer, das ist für den Finanzminister keine Verhandlungsmasse. Die Alternative, und da ist das Verfassungsgericht eindeutig geblieben, wäre, das Land realisiert diese Aufgaben wieder selbst, entzieht sie den Kommunen. Ob es dann allerdings bürgernäher ist, besser wird oder preiswerter, kostengünstiger, ist eine andere Frage und muss im Einzelfall überprüft werden. Ich stimme Ihnen zu, der Finanzminister wird in erster Linie bei anderen Elementen des Finanzausgleichs versuchen Haushaltskonsolidierungspotenziale darzustellen. Im Bereich der Auftragskostenpauschale wird ihm das relativ schwerfallen. Insofern erwarten wir einfach, dass der Innenminister sich hier nicht einfach ausklinkt aus einer solchen Debatte, sondern er hat hier die Kommunen zu vertreten. Er ist sozusagen der Lobbyist der Kommunen in dieser Landesregierung und die Kommunen brauchen Lobbyisten in dieser Landesregierung, denn so kommunalfeindlich, wie Sie gegenwärtig agieren, hat das bisher noch keine Landesregierung fertiggebracht. Ich dachte schon immer, die Landesregierung bis 2009 war schon schlimm, aber das toppen Sie noch. Hier haben wir ein Beispiel dafür. Wer die Kommunen über ein Jahr völlig im Unklaren lässt, was die Auftragskostenpauschale betrifft, der kann nicht das Prädikat „kommunalfreundlich“ erlangen. Die erheblichen Veränderungen werden im Jahr 2011 kommen, was die Berechnungen betrifft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lehmann hat darauf verwiesen, die Kommunen könnten ohne Kenntnis der Eckdaten ihren Haushalt beschließen. Dann frage ich Sie natürlich, Frau Lehmann: Was sind dann die Haushaltsgrundsätze, die wir den Kommunen ins Gesetz geschrieben haben, Wahrheit, Klarheit, Planungssicherheit, das Kassenprinzip, also nur das in den Haushalt zu schreiben, wo man auch sicher ist, dass die Einnahmen und Ausgaben kommen, dann noch wert?
Meine Damen und Herren, wie wollen wir denn verhindern, dass im Jahr 2011 und in den Folgejahren Gleiches passiert wie im Jahr 2010, dass nämlich über das gesamte Haushaltsjahr hinweg eine solche Verordnung nicht da ist? Das können wir nur verhindern, indem wir als Gesetzgeber der Landesregierung, die ja für die Erstellung der Verordnung zuständig ist, Vorgaben machen, weil die Landesregierung von sich aus offenbar nicht handelt. Das haben die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Haushaltsjahr 2010 gezeigt. Deshalb unser Antrag. Er wäre überflüssig, wenn diese Landesregierung ihre Aufgaben wahrnimmt und die Regierungskoalition ausreichend auf diese Landesregierung Einfluss hätte. Hat sie aber nicht, weil die zwei Fraktionen ja nur mit sich zu tun haben, in jedem Politikfeld den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, der ist ja ganz weit, ganz weit unten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lehmann hat hier eine Aussage getroffen, die wieder etwas Optimismus bei den Kommunen erzeugen wird. Ich erinnere daran, allein in den letzten zwei Wochen haben die Bürgermeister im Landkreis Hildburghausen, einer Verwaltungsgemeinschaft in Schmalkalden, im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Viernau, im Eichsfeld Resolutionen verabschiedet, wo sie die Landesregierung auffordern, diese 60-prozentigen Kürzungen bei den kreisangehörigen Gemeinden keinesfalls zu vollziehen. Insofern ist die heutige Aussage von Frau Lehmann dieses Licht am Ende des Tunnels, aber es bleibt abzuwarten, ob diesen Worten Taten folgen und ob Sie, Frau Lehmann, den Einfluss haben in Ihrer Koalition und auf die Landesregierung, das auch durchzusetzen. Unsere Unterstützung haben Sie. Aber das spricht dafür, diesen Verordnungsentwurf weit vorzuziehen. Wenn also die 60-prozentigen Kürzungen nicht kommen sollen, dann spricht das eher dafür, den Verordnungsentwurf rechtzeitig vorzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was macht das für einen Sinn, wenn wir in die Thüringer Kommunalordnung schreiben, dass die Kommunen bis zum 30.11. des Vorjahres eine Haushaltssatzung, einen Haushaltsplan zu verabschieden haben, wenn sich dann keiner dran hält. Da hat ja Herr Hey, Sie waren selbst Kämmerer einer bedeutsamen Residenzstadt, in Gotha,
(Beifall SPD)
ich habe immer auch von unserer Stadtratsfraktion gehört, dass Sie mit sehr viel Sachverstand dort diese Funktion wahrgenommen haben. Das war sicherlich auch die Ursache für Ihre Direktwahl hier in den Thüringer Landtag, und was Sie dann hier machen, qualifiziert Sie ja dementsprechend auch.
Die Frage ist aber, wenn wir tatsächlich die Regelung in der Thüringer Kommunalordnung einfach nur als ordnungspolitische Regelung abtun, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass zum Schluss auch an anderer Stelle Bürgermeister, Stadträte, Gemeinderäte sagen: Was interessieren mich bestimmte gesetzliche Vorgaben. Das heißt, wenn wir ein höheres Maß an Rechtsverbindlichkeit erzeugen wollen, dann müssen wir natürlich entweder dafür Sorge tragen, dass die Kommunen auch objektiv in der Lage sind, diese Termine einzuhalten, oder wir müssen noch mal nachdenken, ob dieser Termin richtig ist. Da erinnere ich daran, dass wir als LINKE-Landtagsfraktion schon des Öfteren gesagt haben, dass wir das Prinzip der Jährlichkeit im kommunalen Haushaltsrecht für nicht mehr zeitgemäß halten
(Beifall DIE LINKE)
und mal darüber nachdenken, ob wir ähnlich wie bei der Gebührenkalkulation den Kommunen die Option eröffnen, in einem Zeitraum von bis vier Jahren zu planen, also von einem Jahr bis vier Jahre. Das erhöht das Ermessen und würde natürlich auch manche Probleme entschärfen. Aber solange das noch gilt, müssen wir als Gesetzgeber alles dafür tun, dass die Kommunen das einhalten können. Ich habe das Beispiel schon mal benannt; es wäre doch Chaos in diesem Lande, wenn wir in der Straßenverkehrsordnung zwar regeln, innerhalb geschlossener Ortschaften darf nur mit 50 km/h gefahren werden und wir überprüfen das auch, und am Ortsausgangsschild steht immer ein freundlicher Polizist und sagt: „Guten Tag, Sie sind 70 km/h gefahren. Gute Weiterfahrt!“ Da wüssten wir doch, was nach zwei Wochen los ist - Chaos. Deshalb nehmen wir entweder unsere Normen ernst und wenn wir selbst feststellen, unsere Norm ist nicht mehr zeitgemäß, dann liegt es an der Landesregierung, uns als Gesetzgeber einen Vorschlag zu machen, diese Norm neu zu fassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Hinweis von Herrn Bergner, dass unser Gesetzentwurf unbestimmte Rechtsbegriffe beinhaltet, den nehmen wir gern auf. Jetzt haben schon mehrere Fraktionen Überweisung beantragt, wir halten das übrigens für sehr wichtig, neben dem Haushaltsausschuss auch den Innenausschuss zu beteiligen wegen der inhaltlichen Fragen.
(Beifall DIE LINKE)
Aber die Anträge sind gestellt, ich wiederhole sie nur, also an beide Ausschüsse und weil sich um den Gesetzentwurf einer Fraktion handelt, auch noch ergänzend an den Justizausschuss. Das können wir dort beraten und die Rechtsfolgen - es wurde ja gesagt, welche Rechtsfolgen entstehen denn, wenn das nicht eingehalten wird -, das ist klar, wir befinden uns hier in einem Regelbereich ordnungspolitischer Regelungen. Das ist nicht bewehrt. Ich hätte nichts dagegen, gegen die Landesregierung ein Zwangsgeld zu verhängen, wenn sie den Termin nicht einhält. Das müsste man mal verfassungsrechtlich prüfen. Das dürfte die Landesregierung dann aber nicht aus allgemeinen Haushaltsmitteln bezahlen, sondern aus ihrer Entschädigung. Ich wäre mir sicher, es würde manches besser funktionieren. Aber das werden wir noch mal prüfen, das ist jetzt nicht Gegenstand. Insofern war der Hinweis der FDP richtig: Was machen wir denn, wenn die Landesregierung nicht spurt? Wir können sie auch entlassen. Ich meine, dafür gibt es noch andere Gründe. Aber das ist ja insbesondere eine Aufforderung an die Regierungskoalition.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hey hat zu Recht darauf verwiesen: 30.04. ist eine Herausforderung als Termin. Aber wir haben in diesem Land erlebt, dass innerhalb einer Woche ein Milliardenpaket als Schutzschirm für die Banken auf den Weg gebracht werden konnte unter Beteiligung des Bundestags und der Länder, des Bundesrats.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Aber nicht in unserem Land.)
Hier wollen Sie mir erzählen, diese Landesregierung mit dem Apparat im Hintergrund ist nicht in der Lage, rechtzeitig bis zum 30.04. im Vorfeld uns einen Verordnungsentwurf vorzulegen. Also wenn daran schon diese Landesregierung scheitert, dann muss man fragen, ob dort die richtigen Personen handeln oder ob man nicht auch da wie bei den Terminen über Veränderungen nachdenken müsste. Aber auch da ist insbesondere die Koalition gefordert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend noch mal auf den von der Landesregierung beabsichtigten Paradigmenwechsel hinweisen und mich damit auseinandersetzen, was die Berechnung betrifft. Sie wollen also jetzt neudeutsch ein Benchmarking vornehmen in einem Bereich, übertragener Wirkungskreis, ich darf daran erinnern, wo das Land nicht nur Rechtsaufsichtsbehörde ist, sondern auch Fachaufsichtsbehörde. Das heißt, das Land gibt die Standards vor. Die Kommunen haben kein Ermessen. Der Gemeinderat, der Stadtrat, der Kreistag haben kein Mitbestimmungsrecht bei Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Das halten wir auch nicht mehr für zeitgemäß. Zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern muss zumindest das Benehmen hergestellt werden auch im übertragenen Wirkungskreis, mit dem Kreistag, mit dem Stadtrat, Gemeinderat - bei uns nicht. Wir haben nicht einmal ein Informationsrecht, sondern das macht alles die Verwaltung untereinander. Die Kommunen erfüllen diese Aufgabe im Auftrag des Landes. Das Land macht ganz exakte Vorgaben. Wie soll da Benchmarking überhaupt funktionieren? Weil wir davon ausgehen, durch die Fachaufsicht gibt es doch ausreichend Steuerungsmöglichkeiten, die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dort durchzusetzen.
Ihr Paradigmenwechsel unterstellt ja, dass die Mehrzahl der Kommunen gegenwärtig in diesem Bereich uneffektiv arbeitet. Das spricht nicht von hohem Vertrauen in die kommunale Ebene. Unsere Erfahrungen sind da anders. Die Fachaufsicht nimmt schon erheblich Einfluss. Da wir aber in Thüringen eine Gemeindestruktur haben, die sehr differenziert ist und wo der übertragene Wirkungskreis sogar bei der Mehrzahl der Gemeinden nicht mehr von der Gemeinde wahrgenommen wird, sondern von der Verwaltungsgemeinschaft, da hat die Gemeinde überhaupt nichts mehr damit zu tun, sondern das macht die Verwaltungsgemeinschaft. Da ist es doch äußerst kompliziert, dort ein Benchmarking überhaupt nur ansatzweise vernünftig durchzuführen. Das ist ja das Ergebnis. Sie müssen sich einmal überlegen, die kreisangehörigen Gemeinden sollen 60 Prozent weniger bekommen. Im Umkehrschluss heißt das ja, sie hätten die letzten Jahre 60 Prozent zu viel bekommen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Die Rechtsaufsichtsbehörden als Landesbehörden genehmigen jeden kommunalen Haushalt oder bewerten ihn im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung. Was haben die denn dann gemacht? Was haben sie denn da bewertet? Denn 60 Prozent ist allerhand, von daher kann etwas nicht stimmen.
Wir brauchen auch diesen Verordnungsentwurf rechtzeitig, um ein höheres Maß an Transparenz zu gewährleisten, denn keiner kann zurzeit nachvollziehen, wie sich die Auftragskostenpauschale überhaupt ansatzweise zusammensetzt. Ich sage immer, meine Lieblingsauftragskostenpauschale ist die für die Beflaggung der Dienstgebäude an staatlichen Feiertagen. Da bekommen die Kommunen, glaube ich, 2 Cent pro Einwohner. Wie die aber ermittelt wurden, weiß ich nicht. Da bekommen wir keine Auskunft. Das können wir im Innenausschuss versuchen; die Vertreter der Landesregierung stellen sich entweder unwissend oder sie sind unwissend, dass das irgendwelche Beamte hinterm Rücken machen oder so. Deswegen rechtzeitig hier vorlegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anträge zur Überweisung sind gestellt, denen schließt sich unsere Fraktion an. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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