Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Birgit KellerRedenHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4330

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen trockenen Namen, der eben schon mehrfach gefallen ist: „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung“, weil dies aus formalen Gründen eben nicht anders heißen kann. Eigentlich müsste es anders heißen, nämlich: „Gesetz zur Stärkung der Rechte des Parlaments“.


(Beifall DIE LINKE)


Und dann wären wir auch schon bei der Überschrift ganz klar dort, was im Kern die Aussage unseres Gesetzentwurfs ist, der Veränderung der Landeshaushaltsordnung. Und das hat eben gerade mit Exekutive und Legislative zu tun, Herr Barth, so wie Sie das auch angesprochen haben, aber ich kann mich da immer sehr gut an ein Zitat erinnern: „Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert …“. Mit dem Haushaltsplan entscheidet der Landtag, wie viel Geld in welchem Haushaltstitel eingestellt wird und damit auch, wie viel Geld maximal ausgegeben wird. Wir haben schon oft gehört, dass es sich hier um eine Ausgabenermächtigung handelt und keine Verpflichtung. So weit ist das auch alles klar. Wenn eine Maßnahme kostengünstiger oder wirtschaftlicher durchgeführt werden kann, dann muss das Geld eben nicht vollständig ausgegeben werden. Allerdings wird das Königsrecht des Parlaments dann berührt, wenn vorgesehene und beschlossene Haushaltsmittel vom Finanzminister zurückgehalten werden und Projekte und Maßnahmen dadurch gefährdet werden.


(Beifall DIE LINKE)


Dies, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht zulassen. Es kann auch nicht im Interesse der die Regierung tragenden Fraktionen sein, dass mehrheitlich im Landtag gefasste Beschlüsse kurz danach von einer einzelnen Person, auch wenn es Herr Minister Dr. Voß ist, wieder kassiert werden kann.


(Beifall DIE LINKE)


Königsrecht beim Haushalt heißt nämlich nicht, dass der Finanzminister der König ist, sondern das Parlament.


(Beifall DIE LINKE)


Und das wollen wir hier festschreiben lassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der von uns vorgeschlagenen Änderung der Landeshaushaltsordnung wird klargestellt, dass derjenige, der den Haushalt beschließt, auch bei notwendigen Veränderungen zu entscheiden hat - nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.


Wenn der Finanzminister Erkenntnisse hat, dass der Haushalt nicht wie geplant bewirtschaftet werden kann, also wenn etwa die Einnahmen schlecht laufen, dann unterbreitet er dem zuständigen König, dem Parlament, einen Vorschlag und streicht nicht eigenmächtig nach Gutdünken.


(Beifall DIE LINKE)


Das einzige Problem, das der Finanzminister dabei hat, ist, dass er eine Mehrheit von gewählten Abgeordneten von seinem Vorschlag überzeugen muss. Aber Demokratie macht eben Mühe, wir alle wissen das.


Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss, auch dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN könnte ich zustimmen und werde das mit der Fraktion besprechen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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