Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4330
Das stand da auch so. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf der LINKEN zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung wird heute in der zweiten Lesung behandelt. Leider ist eine Beratung in den Ausschüssen abgelehnt worden mit 27 zu 25 Stimmen, so dass sich also auch der Gehalt des Austausches, des Meinungsaustausches hier leider nicht erhöhen konnte. Ich werde deshalb in der zweiten Lesung noch einmal ganz kurz auf die getätigten Aussagen der ersten eingehen und noch mal darauf aufmerksam machen, welchen Unterschied wir darin sehen. Herr Barth, Sie haben eben noch mal gesagt „das Instrument des Finanzministers“. Das Instrument des Finanzministers wollen wir ihm gar nicht wegnehmen, aber offensichtlich durch den fehlenden Austausch der Meinungen ist nicht verstanden worden, dass wir eigentlich den Finanzminister hier an der Stelle stärken wollen, so wie der Abgeordneter Meyer das hier schon gesagt hat, und in dem Zusammenhang insbesondere auch die die Regierung tragende Koalition.
Der Herr Kollege Blechschmidt begründete in dem Gesetzentwurf, indem er an den Ärger in der Koalition erinnerte, der vor allen Dingen bei Ihnen - Damen und Herren bei der SPD - ausgebrochen ist, als der Finanzminister Teile des soeben beschlossenen Haushalts sperrte, zumindest vorläufig. Aufgrund dieser Erfahrungen haben wir vorgeschlagen, dass künftig der Landtag diese Einschränkung im Haushalt bestätigen soll, weil auch der Landtag für den Beschluss des Haushalts zuständig ist. Der Unterschied zur bisherigen Verfahrensweise wäre, dass der Finanzminister künftig seine Fraktion und auch seinen Koalitionspartner vorher informieren müsste und um Zustimmung werben müsste.
Kollege Meyer nannte es schon in der ersten Lesung eben auch wiederholt bedauerlich, dass SPD und CDU nicht einmal erkannt haben, dass diese Änderung Sie als Koalitionsfraktionen stärkt. Wir stimmen deshalb in dem Zusammenhang dieser Information auch zu, weil das ist genau die Sichtweise für uns.
Sehr geehrte Damen und Herren, mangels einer Ausschussberatung will ich mich hier kurz mit den anderen wesentlichen Aussagen aus der ersten Lesung auseinandersetzen. Kollege Kowalleck, Sie behaupteten in der ersten Lesung und haben das eben auch noch mal bekräftigt, dass DIE LINKE mit dem Gesetzentwurf das Ziel verfolgen würde, den § 41 der Haushaltsordnung zu ändern. Herr Kowalleck, DIE LINKE verfolgt das Ziel, die Demokratie in Thüringen zu stärken, zum Beispiel, indem das Parlament über Veränderungen am Haushalt entscheidet und nicht ein Einzelner. Eine Gesetzesänderung ist kein Ziel, sondern nur ein Mittel zur Erreichung eines Ziels. Ich erwähne dies hier, weil der Vortrag keinerlei fachliche Ablehnungsgründe von Ihrer Seite enthielt und eben ist auch festgestellt worden, es ist eine nicht gewollte Entscheidung auf politischer Basis. Sie erklärten den Unterschied der §§ 41 und 5 und sagten sinngemäß, dass wir keine Änderung brauchten, weil wir das schon immer so gemacht haben. Das ist etwas, das hören wir sehr, sehr oft. Weil wir es immer so gemacht haben, ist es richtig. Weil wir es schon immer so gemacht haben, verändern wir es am besten gar nicht. Wie weit uns das bringt - ich glaube, das können Sie selbst, da Sie noch jung an Jahren sind, sicher noch miterleben. Der Herr Kollege Barth ging in seinem Redebeitrag darauf ein, dass der Finanzminister gar keine Bewirtschaftungsreserven aussprechen müsste, wenn er nur auf die Sparvorschläge der FDP gehört hätte, was den Kollegen Mohring dazu veranlasste, einen Zwischenruf zu tätigen. Ich zitiere aus dem Protokoll, Frau Präsidentin: „Also das ist ja nun wieder völlig daneben.“ Das hat sich also auch heute nicht geändert,
(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Sie haben das falsche Konzept.)
da wir leider nicht zu mehr Austausch gekommen sind und damit also auch nicht sehr fruchtbringend weiter in der Diskussion gekommen sind.
Meine Damen und Herren, die Rede in der ersten Lesung von Herrn Dr. Pidde begann nicht mit Aktionismus, sondern mit Populismus als Vorwurf. Jetzt zumindest sagen Sie, es ist politisch nicht gewollt. Dann sind wir offensichtlich doch einen Schritt weiter. Aber es würde eben auch heißen, Sie müssen das nächste Mal die Bewirtschaftungsreserve des Finanzministers erklären, die im Parlament nicht beraten wird, wenn sich also Institutionen und Vereine an Sie wenden und bei Ihnen Hilfe suchen werden. Sie haben das Ganze heute mit dem Fußball umschrieben, das letzte Mal mit der Aussaat des Landeshaushalts und der Ernte, die mal schlechter sein könnte wegen schlechten Wetters. Ich denke, wenn wir Gesetze verfassen, die auch noch Wetter abhängig sind, dann Gnade uns Gott an der Stelle. Ich hoffe, das wird also nicht der Fall sein.
Der Herr Finanzminister hat in der ersten Lesung auch das Wort genommen und er war der Auffassung, dass wir ihn in seiner Macht nicht beschneiden dürfen, weil sonst der ordnungsgemäße Haushaltsvollzug in Gefahr geraten könnte. Außerdem könnten wir ihn wegen eines Defizits verklagen. Herr Dr. Voß, das Königsrecht des Parlaments wird dann berührt, wenn vorgesehene und beschlossene Haushaltsmittel vom Finanzminister zurückgehalten werden und Projekte sowie Maßnahmen dadurch gefährdet werden. Auch das ist Ihre Verantwortung in dem Zusammenhang. Deshalb - wir bleiben dabei, wer den Haushalt beschließt, muss auch gefragt werden, wenn etwas geändert werden soll. Da genügt es nicht, dass sich 20 Jahre niemand über Bewirtschaftungsreserven beschwert hat. Das Beispiel von Dezember 2011 genügt völlig, um eine alte Regel infrage zu stellen. Ich wiederhole es deshalb an der Stelle, sehr geehrte Damen und Herren: Wer zu diesem Gesetzentwurf Ja sagt, der sagt Ja zur Stärkung der Demokratie im Freistaat Thüringen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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