Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

RedenBirgit KellerHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2408 -


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die FDP möchte eine Schuldenbremse in die Thüringer Verfassung aufnehmen. Das Ansinnen ist nicht neu, so einen Antrag gab es schon vonseiten der CDU und im Bund hat es letztens zur Diskussion vonseiten der SPD gestanden.


Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte kurz etwas zum geschichtlichen Kontext sagen, in dem wir uns gerade bewegen. Mit der großen Finanzreform von 1969 wurden in der Bundesrepublik Deutschland finanzverfassungsrechtliche Spielräume geschaffen, um aktive Konjunkturpolitik und öffentliche Investitionen über Kredite finanzieren zu können. Die heutige Schuldenbremse wirkt dem entgegen. Sie wirkt als Investitionsbremse, aber mehr noch, sie zwingt die Länder zu kontraproduktiven Sparmaßnahmen. Und noch eines, bei der Schuldenbremse gibt es außerdem auch ein methodisches Problem aus unserer Sicht. Die im Bundestag von SPD und CDU/CSU bei Enthaltung der FDP beschlossene Schuldenbremse, die nun für Thüringen kopiert werden soll, ist nämlich nur eine Scheinlösung für übermorgen. Der Einführung der Schuldenbremse im Bund lag eine Fehleinschätzung zugrunde, weil die Ursache für das Verschuldungsproblem der öffentlichen Hand im Fehlen von ausreichenden verfassungsrechtlichen Schranken für Kreditaufnahmen gesehen wurde. Richtig ist aber, dass die Steuergeschenke für Vermögende und Kapitalbesitzer im großen Stil auf Pump finanziert wurden. Wenn die einzige Antwort auf Konsolidierungsnotwendigkeiten heißt Schuldenbremse, können wir hier nur sagen, das ist so nicht möglich, das ist auch scheinheilig.


Noch etwas, die Schuldenbremse ist auch nicht so wie dargestellt einfach nur in die Verfassung aufzunehmen und damit sind also finanztechnisch alle Angelegenheiten geregelt, sondern für uns ist eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen, eine zutiefst politische Angelegenheit. Die Folge der Schuldenbremse ist eine Entmündigung des Parlaments. Durch eine Schuldenbremse werden nämlich wir Abgeordnete zu verschiedenen Möglichkeiten gezwungen. Ich will mal nur ein Beispiel nennen, weil es auch im Rechnungshofbericht wieder eine Rolle gespielt hat, dass wir möglicherweise, um notwendige Dinge zu investieren, auf die ppp-Finanzierungen zurückgreifen müssen oder andere Finanzierungsformen eingehen müssen, wenn wir überhaupt dann später noch etwas investieren wollen.


Jetzt kann ich es Ihnen nicht ersparen, paradoxerweise verschaffen wir denen, die von der Steuersenkungspolitik am meisten profitiert haben, auch noch Möglichkeiten zur weiteren Vermehrung ihres Geldes, nämlich über solche Projekte, die dort übrig bleiben. Ich finde es schon bemerkenswert, auch dass diejenigen, die durch Steuergeschenke an Konzerne und Vermögende die öffentlichen Haushalte erst ruiniert haben, dann ein grundsätzliches Verschuldungsverbot auch hier in Thüringen einführen wollen.


(Beifall DIE LINKE)


Ich sage Ihnen an dieser Stelle, das ist nicht nur politisch verantwortungslos, sondern es führt das Land auch in die Handlungsunfähigkeit. Wenn im Land verstärkt investiert werden müsste und die Sozialsysteme besonders zeigen müssen, was sie wert sind, dann verhindern Sie mit der Schuldenbremse verantwortungsbewusstes und auch sozialstaatliches Handeln.


(Beifall DIE LINKE)


Die Konsequenzen dieser Politik, das will ich hier auch sagen, tragen in der Regel dann auch meist sozial Benachteiligte.

Sehr geehrte Damen und Herren, wichtiger als irgendwelche formalen Schuldenbremsen wäre eine Stabilisierung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen. Eine gerechte Besteuerung ist die beste Schuldenbremse. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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