Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/6722
Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich will das gar nicht unnötig in die Länge ziehen. Herr Bergner, Sie haben jetzt noch mal versucht, Ihr Ansinnen einer Schuldenbremse mit dem Ziel der Generationengerechtigkeit in Verbindung zu bringen. Ich glaube, auch das ist genau diese einseitig Betrachtung, die wir Ihnen vorwerfen. Zur Generationengerechtigkeit gehört nicht nur, bei den Schulden vorsichtig zu sein, sondern es gehört auch dazu, heute so in die Zukunftsfelder zu investieren, dass die künftige Generation davon einen Ertrag hat und sich einen hohen Wohlstand leisten kann. Dazu gehört Infrastruktur, dazu gehören kommunale Investitionen, dazu gehören Investitionen in Bildung, Kindertagesstätten. Diese Betrachtung führt zwangsläufig dazu, dass man, wenn wir mit dem Geld, was wir heute haben, nicht auskommen und absehbar weniger Einwohner haben werden, also auch in der nächsten Generation, dann müssen wir zwangsläufig nicht nur über die Ausgabeseite nachdenken, sondern auch über die Einnahmeseite. Dann stellen wir fest, Herr Bergner, dass wir trotz guter Konjunktur seit einigen Jahren und trotz der von Ihnen immer benannten Rekordsteuereinnahmen es noch nicht einmal jetzt schaffen in Deutschland, einen ausgeglichen Bundeshaushalt zu haben, dass 12 Bundesländer im Jahr 2012 negativ abschließen und dass viele Kommunen nicht mehr handlungsfähig sind. Das gehört in die Betrachtung in jedem Fall mit hinein. Da würde ich Sie bitten, einfach das mit zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie nicht versuchen, dem Begriff der Generationsgerechtigkeit nur mit der Frage der Schuldenbremse in Verbindung zu bringen, sondern dass das auch zur Frage der Generationsgerechtigkeit gehört, was wir heute als öffentliche Hand investieren, damit die künftige Generation davon einen Nutzen ziehen kann. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re50113306
PDF-Datei (49 KB)
