Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2408
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es wurde bereits erwähnt, wir haben den Antrag der FDP sehr ausgiebig diskutiert,
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Bitte was?)
ja, im Ausschuss - da waren Sie sogar dabei, Herr Barth, in Vertretung - und wir sind im Ausschuss auch zu einem Anhörungsverfahren gekommen, das eine breite Möglichkeit zuließ, unterschiedliche Auffassungen aufzunehmen. Der Wunsch nach öffentlichen Haushalten ohne neue Kredite ist weit verbreitet, das zeigen auch die Ergebnisse der Anhörung. Auch DIE LINKE möchte gerne Haushalte ohne neue Schulden aufstellen. So weit wären wir uns hier sicher alle einig. Wir sind uns dagegen nicht einig, was den Weg zu schuldenfreien öffentlichen Kassen betrifft.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deswegen wundere ich mich.)
Ich bleibe dabei, eine gerechte Besteuerung hoher und höchster Einkommen und Vermögen würde Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich überflüssig machen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer, zum Beispiel in Form einer Millionärssteuer, wäre die beste Schuldenbremse. Ich frage mich ernsthaft, warum Sie ständig nach der Schuldenbremse fragen, aber niemand fragt, wie viel Vermögen es in diesem Lande gibt, das - wenn man es besteuert - die öffentlichen Haushalte auch sanieren könnte.
(Beifall DIE LINKE)
Glauben Sie mir, beim Vorschlag der LINKEN, eine solche Steuer einzuführen, wird niemand derer, die in Betracht kommen, verarmen: Die erste Million bleibt verschont.
Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP möchte eine Schuldenbremse in die Thüringer Verfassung aufnehmen. Die CDU hatte dies bereits schon einmal versucht. Frau Lehmann, ausgesprochener Respekt, natürlich bedarf es einer solchen Aufnahme in die Verfassung einer breiten Zustimmung, die gibt es hier in diesem Plenum offensichtlich nicht und auch nicht in der Koalition. Allerdings, DIE LINKE und die SPD waren sich bisher einig, das nicht zu tun, obwohl die Sozialdemokraten im Bundestag beteiligt waren, als eine Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben wurde. Ich will hier nicht wiederholen, was wir bereits erörtert haben, aber ich denke, die SPD wird hier einige Ausführungen machen und sicher erklären, warum sie die Schuldenbremse im Grundgesetz für gut erachtet und die Schuldenbremse in der Thüringer Verfassung nicht.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist endlich mal eine gute Frage.)
Ja, ich denke, die Argumente werden kommen, wir haben das im Ausschuss auch beraten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will Ihnen abschließend noch einmal aus Sicht der LINKEN sagen, warum beides - im Grundgesetz und in der Landesverfassung - falsch ist, auch wenn es in der Landesverfassung so steht. Die Schuldenbremse ist keine Schuldenbremse, sondern sie ist eine Investitionsbremse. Sie zwingt den Bund und die Länder zu kontraproduktiven Sparmaßnahmen. Sie dient als Begründung für mehr Privatisierung, für mehr PPP und für mehr Sozialabbau. Eine gesetzliche Schuldenbremse ist politisch hilflos und politisch auch verantwortungslos.
(Beifall DIE LINKE)
Sie führt den Staat in die Handlungsunfähigkeit, wenn es darauf ankommt, dass er besonders handlungsfähig ist. Ich bedanke mich.
(Beifall DIE LINKE)
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