Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2154 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte es vorweg sagen, ja, grundsätzlich bedarf es einer Überarbeitung der Thüringer Bauordnung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Richtig ist, Klimaschutz ermöglichen und nicht verhindern. Ich denke, da sind wir uns doch hier alle einig. Es geht um die Umsetzung von Europarecht und die Klarstellung von Unsicherheiten hinsichtlich der Abstandsflächenermittlung. Zu diesem Punkt möchte ich unsere Aspekte mit einbringen.
Minister Carius sagte es gerade, dass diese Problematik schon Gegenstand von Petitionsverfahren in den Jahren 2006 und 2008 war und wir auch hier an einer Lösung interessiert sind. Trotz der genannten Umsetzungspflicht, die Minister Carius gerade nannte, bedarf es einer Fachdiskussion im Ausschuss. Über einige Aspekte möchte ich hier ein paar Grundaussagen machen.
Zu den Abstandsflächen: Schon im Rahmen der Novellierung der Thüringer Bauordnung hat meine Fraktion die Gefahr der Entstehung von Einmauerungseffekten kritisiert und mit entsprechenden Änderungsanträgen unter anderem zum Schutz vor unkontrollierbarer Verbauung und den Erhalt von Nachbarn schützender Vorschriften vorgelegt.
(Beifall DIE LINKE)
Der Einmauerungseffekt wird mit der Klarstellungsregelung nunmehr verschärft, was nicht nur nachbarschaftsrechtlich relevant ist, sondern durch den Verschattungseffekt auch eine Erschwernis bei der Umsetzung klimaschutzrechtlicher Bestrebungen darstellt, mögliche Genehmigungsfreiheit von Anlagen und Nutzung erneuerbarer Energien, hier Solaranlagen und Windrädern. Unser Standpunkt lautet, auf Nachbarschaftsbeteiligung kann und darf nicht verzichtet werden.
(Beifall DIE LINKE)
Ein konkretes Beispiel: Stellen Sie sich vor, in Ihrem Garten wird eine Solaranlage errichtet und der Blendungseffekt ist da. Ich denke, da möchten auch Sie oder Ihre Nachbarn dazu befragt werden. Wir sehen auch weitere Rechtsfragen, die sich auftun und einer Klärung bedürfen, zum Beispiel, ob vor dem Hintergrund der geplanten Genehmigungsfreiheit der Vermieter gegenüber dem Mieter anzeigepflichtig ist, sofern die Maßnahmen eine Modernisierungsumlage bzw. ein Mieterhöhungsverlangen nach sich ziehen. Fragen, die wir im Ausschuss unter Beteiligung der einschlägigen Fachverbände geklärt haben wollen. Denn machen wir uns nichts vor, nicht überall, wo Verfahrensvereinfachung draufsteht, ist Verfahrensvereinfachung drin.
Wenn wir einmal im Fachausschuss über die Änderung der Thüringer Bauordnung diskutieren, gehören für uns auch die Regelungen der Barrierefreiheit dazu. Nun sagte Minister Carius gerade, nein, das wollen wir jetzt hier nicht diskutieren. Aber wir mahnen es trotzdem an, wenn es eine Änderung geben soll und ich weiß, dass es den jetzigen Gesetzentwurf sprengt. Die derzeitige Regelung in der Thüringer Bauordnung § 53 Abs. 1 geht uns nicht weit genug.
(Beifall DIE LINKE)
Barrierefreiheit soll für DIE LINKE nicht Ausnahme, sondern Regelfall sein.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zudem findet eine mangelhafte Prüfung dieser Minimumanforderungen statt, so dass selbst diese Vorschrift in das Leere läuft. Barrierefreiheit wird nicht konsequent durchgesetzt. Daher kommt Barrierefreiheit nicht nur behinderten Menschen, sondern auch alten Menschen und Familien zugute. Gerade vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft ist eine barrierefreie Umsetzung von großer Bedeutung.
(Beifall DIE LINKE)
Hinzu kommt, dass man sich nach einer jetzigen Gesetzeslage der Verpflichtung zum barrierefreien Bauen auch noch entzieht, wenn man vermeintlich ungerechtfertigte wirtschaftliche Aufwände nicht bereit ist, zu tragen. Damit haben die Landesregierung und die CDU-Mehrheit erst einen Sonderfall geschaffen und dann auch noch die wirtschaftliche Rechenbarkeit darüber gehoben. Das ist alles andere als im Sinne unserer Menschen in Thüringen und ist für DIE LINKE nicht vertretbar.
(Beifall DIE LINKE)
Wir freuen uns auf die Diskussion im Fachausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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