Den wirksamen Schutz der Beschäftigten und ihrer Rechte im Insolvenzverfahren auch in Thüringen sicherstellen!

RedenDieter HausoldWirtschaft

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4044

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4044 vom 15.02.2012 „Den wirksamen Schutz der Beschäftigten und ihrer Rechte im Insolvenzverfahren auch in Thüringen sicherstellen!“: Die Plenarberatung zu diesem Antrag fand am 24.02.2012 statt. Es gab einen Bericht und die Aussprache dazu. Den Bericht erstattete Minister Dr. Poppenhäger. Er sprach zum Thema, die Landesregierung wird aufgefordert, anhand von Beispielfällen aus Thüringen zu berichten, wie sich der Schutz von Arbeitnehmern bzw. Beschäftigten im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren seit 1990 darstelle bzw. verändert hat und welche konkreten Auswirkungen dies auf die Situation der Betroffenen in Thüringen hat. Dabei soll insbesondere auf das Problem eingegangen werden, dass Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer nach der aktuellen Rechtslage ihren bisherigen Insolvenzschutz verloren haben und zu normalen Forderungen der Insolvenzmasse geworden sind, zum Beispiel die Möglichkeit der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter.


Das Berichtsersuchen galt durch den Vortrag des Ministers als erfüllt. Die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss wurde abgelehnt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Die erste Behandlung im Wirtschaftsausschuss am 13.03.2012 wurde durchgeführt und eine schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 1. HS der Geschäftsordnung beschlossen. Es folgten Anträge aller Fraktionen zu den Anzuhörenden und den Fragestellungen an die Anzuhörenden. In der 31. Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde die Landtagsverwaltung beauftragt, die Vorschläge für Anzuhörende zusammenzufassen und die Stellungnahme der Anzuhörenden bis zum 31.05.2012 zu erbitten. Die schriftliche Anhörung sollte in der Sitzung am 12.06.2012 ausgewertet werden. In der 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit wurde festgestellt, dass aufgrund zwei wesentlicher Punkte in den Stellungnahmen die Bewertung der Gewerkschaften und die Position einiger Rechtsanwälte die interne Beratung in den Fraktionen vorzunehmen sei und der Tagesordnungspunkt in der nächsten Ausschuss-Sitzung erneut aufzurufen ist. Die erneute Behandlung der Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit fand am 10.07.2012 statt. Nach Beratung und Auswertung der Stellungnahmen zu den Anzuhörenden wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem besagten Titel zur Ablehnung empfohlen. Die Beschlussempfehlung liegt dem Haus in der Drucksache 5/4679 vom 10.07.2012 vor. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)



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