Den wirksamen Schutz der Beschäftigten und ihrer Rechte im Insolvenzverfahren auch in Thüringen sicherstellen!
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4044
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Jahr 2010 gab es in Thüringen laut Statistischem Landesamt insgesamt 620 Unternehmensinsolvenzen. Davon wurde bei 448 das Insolvenzverfahren eröffnet, bei 172 Unternehmen wurde eine Verfahrenseröffnung mangels Masse abgewiesen. Von diesen Insolvenzfällen waren 3.037 Beschäftigte betroffen. Das sind zunächst ganz nüchterne Zahlen.
Beim Insolvenzrecht geht es um die wirtschaftlichen Zusammenhänge, um den Umgang und die Verteilung der Verantwortung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite für Unternehmensrisiken und Versagen im ökonomischen Wettbewerb. Wie schon gesagt, wollen wir mit unserem Antrag Arbeitnehmer und ihre Rechte im Insolvenzverfahren stärken. Denn die 3.037 Beschäftigten sind eben nicht nur eine statistische Zahl. Es sind 3.037 Menschen mit ihren Existenzen, auch mit ihren Angehörigen und ihren Familien. Es geht um Menschen, den Respekt vor Ihren Fähigkeiten, ihrem Engagement, ihren Arbeitsbiographien und dem Recht auf selbstbestimmtes Leben. Es geht auch um das oft jahrelange Engagement von Beschäftigten für ihr Unternehmen, in manch konkreten Fällen auch um Verzicht auf Gehalt und Pensionsansprüche, um Mehrarbeit, damit das Unternehmen gerettet werden kann. Und oft ist am Ende doch nur die bittere Erfahrung zu machen, dass aller Einsatz vergebens war.
Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE, meine Damen und Herren, hat einen aktuellen und ganz konkreten Thüringer Ausgangspunkt. Zwar sind unsere Forderungen nicht neu, aber hier war eben ein konkreter Fall und der hat uns bestärkt, erneut in der Sache aktiv zu werden. Ich will das kurz benennen. Es geht in dem Fall um einen Mann, der lange Jahre in Gera für ein Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes - und das ist ja bekanntermaßen ein Branche, in der schlecht bezahlt wird - tätig war. Diese GmbH kam wirtschaftlich in die Klemme, die Gehaltszahlung kam unregelmäßig, verspätet und dann die Insolvenzeröffnung. Nun hat der Insolvenzverwalter gegen die ehemaligen Beschäftigten prozessiert und die Rückerstattung gezahlter Arbeitsentgelte gefordert. Begründung: Zwar stünde das Arbeitsentgelt den Beschäftigten für geleistete Arbeit eigentlich zu, aber sie hätten durch Verschulden des Arbeitgebers verspätet gezahlten Lohn eben zu knapp vor dem Insolvenztermin bekommen und damit „böswillig“ die Insolvenzmasse des Unternehmens „entreichert“. Denn sie hätten ja aus den bekannten Umständen schließen können, dass es der Firma wirtschaftlich schlecht geht, und damit faktisch gewusst, dass eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist. Dass Arbeitnehmer regelmäßig in die wirtschaftlichen Abläufe des Unternehmens keinen solchen Einblick haben, um dies zu beurteilen, ließ der Insolvenzverwalter nicht gelten. Damit werden die Folgen unternehmerischen Versagens auch auf die Arbeitnehmer abgewälzt, obwohl diese für die Insolvenzgründe keinen korrigierenden Einfluss nehmen können.
(Beifall DIE LINKE)
Der Fall macht auch deutlich, welche neoliberalen Deformationen im Insolvenzrecht stattgefunden haben. Denn der Schutz von Arbeitnehmergehältern im Zusammenhang mit Firmeninsolvenzen hat sich mit Wegfall der Konkursordnung und Einführung der Insolvenzordnung zulasten der Beschäftigten deutlich spürbar verschlechtert. Der Beschäftigte in dem konkreten Fall nahm die Klage des Verwalters nicht hin, wehrte sich durch zwei Instanzen und vor mehreren Gerichten, denn es gab auch Streit darüber, ob der Fall nun vor dem Zivilgericht oder - weil es um Arbeitsentgelt geht - vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden und entschieden werden sollte. Aber nun kommt es: Vor wenigen Tagen hat er vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht rechtskräftig den Prozess gewonnen. Damit macht der Fall auch deutlich, wie viele Fragen im Insolvenz- und Arbeitsrecht unklar sind, vor allem zulasten der Beschäftigten und unter anderem auch deshalb, weil klare Gesetzestexte fehlen. Deshalb - so fordert die Fraktion DIE LINKE - soll sich Thüringen im Bundesrat und auf Fachministerebene umfassend und zeitnah für die notwendigen rechtlichen Nachbesserungen einsetzen. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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