Den wirksamen Schutz der Beschäftigten und ihrer Rechte im Insolvenzverfahren auch in Thüringen sicherstellen!
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4044
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Frau Holzapfel, ich will noch einmal darauf eingehen. Selbstverständlich handelt es sich um Bundesrecht und deshalb besagt ja unser Antrag auch, dass wir möchten, dass die Landesregierung im Bundesrat bzw. über andere bundespolitische Aktivitäten in der Sache aktiv wird. Was Sie betrifft, Herr Minister Poppenhäger, natürlich kann ich das genauso nachvollziehen, was Sie rechtlich hier erläutert haben. Nicht ganz nachvollziehen - aber dazu werde ich ja in meinen Ausführungen noch kommen - kann ich aber, das ist mir schon bei verschiedenen Anfragen vorher an die Landesregierung deutlich geworden zu dem Thema, dass die Landesregierung offensichtlich überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht. Da will ich ganz deutlich sagen - und ich komme dann noch darauf zurück -, das hat damit zu tun, dass das jetzige Recht offensichtlich eine sehr weite Auslegung bestimmter Tatbestände in diesem Bereich zulässt, die sehr wohl zulasten und insofern zu einer Nichtgleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen kann, wenn diese aus verschiedenen Gründen nicht auf den Rechtsweg dringen.
(Beifall DIE LINKE)
Diese Situation bedarf der Nachbesserung aus unserer Sicht. Im Übrigen, was die kleinen und mittleren Unternehmen betrifft, da kann ich natürlich die vom Minister, wie auch von Herrn Kemmerich und Frau Holzapfel angeführten Argumente durchaus auch nachvollziehen, aber da gibt es ganz andere Zusammenhänge, die es auch wert sind, in diesem Zusammenhang zu diskutieren. Ich muss schon mal sagen, über ein Zahlungsforderungsgesetz haben bereits in der letzten Legislaturperiode alle Fraktionen, die damals dem Landtag angehört haben, debattiert, ausdrücklich aber auch meine Fraktion. Wir waren alle miteinander äußerst unzufrieden, wie lange die ganze Sache beim Bund hingeschleppt worden wäre.
(Beifall DIE LINKE)
Damals waren Sie noch nicht hier, Herr Kemmerich, aber auch damals haben wir uns schon für deren Belange eingesetzt. Aber es ist eben doch nach einem einigermaßen logischen Alltagsverständnis und durchschnittlich entwickeltem Gerechtigkeitsempfinden sehr schwer nachvollziehbar, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt, das er zu Recht für seine geleistete Arbeit aufgrund aber des unkorrekten Verhaltens des Arbeitgebers verspätet bekommen hat, dann in eine pleitegegangene Firma zurückzahlen soll, meine Damen und Herren. Das ist kein Zustand und er ist heute möglich. Statt eine zusätzlichen Entschädigung für die vertragswidrige verspätete Bezahlung des Arbeitsentgeltes zu bekommen, soll der Beschäftigte hinnehmen, das sein Geld nachträglich zur Insolvenzforderung wird, die sich nur auf einen Bruchteil logischerweise des ihm ursprünglich zustehenden Lohnes beläuft? Und dass sich Beschäftigte das nicht gefallen lassen wollen, ist natürlich mehr als verständlich. Aber wie gesagt, genau das ist im Rahmen der heutigen Insolvenzordnung möglich und wie die Situation bei Patrol natürlich macht, war auch versucht und schon realisiert auf den Weg gebracht.
Herr Abgeordneter Hausold, es besteht der Wunsch auf eine Zwischenfrage.
Abgeordneter Hausold, DIE LINKE:
Ja, wir machen das gern zum Schluss, Herr Kemmerich, ja?
Wenn ich dann noch konstatieren muss, dass zumindest in der Anfangsphase vom Insolvenzverwalter, der natürlich das Handeln hier geprägt hat, auch noch Prozesskostenhilfe, staatliche Prozesskostenhilfe in Anwendung gebracht wurde, also dann muss ich Ihnen schon sagen, meine Damen und Herren, ist das ein doppelter Skandal, den man nicht einfach hinnehmen kann.
(Beifall DIE LINKE)
Aber wie gesagt, einige Betroffene haben sich gewehrt in dem konkreten Fall. Frau Leukefeld hat das ja auch schon erwähnt und wir sind ja hier, das Thema hatten wir heute schon logischerweise, die gewählten Vertreter der Thüringer Bevölkerung. Ich muss sagen, wenn die Frage jetzt heute so debattiert werden kann, wenn das Landesarbeitsgericht eine solche Entscheidung getroffen hat, dann ist es eben nicht die Gesetzgebung an sich, die dafür sich das auf ihre Fahnen schreiben kann, sondern das ist dem Engagement der betreffenden Arbeitnehmer zu verdanken und in diesem Fall möchte ich ganz deutlich sagen, vor allem dem Herrn Trautmann, ehemals Mitarbeiter der Firma Patrol, möchte ich für sein beherztes und konsequentes und andauerndes, über viele Jahre in der Angelegenheit zu Tage getretenes Engagement recht herzlich danken,
(Beifall DIE LINKE)
weil er und seine Kollegen haben die Möglichkeit ergriffen. Hätte - und das bleibt für uns Tatsache - die Insolvenzordnung an dieser Stelle das Regelungsmodell - insofern differenziere etwas zu Ihren Ausführungen, Herr Minister - der früheren Konkursordnung übernommen, wäre es wohl kaum zu einem solchen Prozess gekommen. Denn in der Konkursordnung waren noch ausstehende - und das im Rahmen des Gleichberechtigungsprinzips denke ich - Arbeitnehmergehälter bevorrechtigte und damit geschützte Forderungen, die vollständig erfüllt werden mussten.
Meine Fraktion, meine Damen und Herren, ist der Auffassung, dass wir zu dieser Situation wieder kommen müssen. Denn dieser Schutz ist mehr als berechtigt. Denn zum einen sind die betroffenen Beschäftigungen in Vorleistung gegangen mit ihrer Arbeitsleistung und sie und ihre Familien sind in der Regel vor existenzielle Situationen gestellt, die Ihnen nicht erlaubt, einfach auf ausstehendes Arbeitsgeld zu verzichten oder dieses eben zurückzuzahlen. Die Praxis, die wir eben erkennen und die wir am Fall Patrol ganz deutlich konstatieren müssen ist, wenn sich Insolvenzverwalter auf der jetzigen Rechtsgrundlage so verhalten, wie dies bei Patrol, aber auch bei mehreren anderen Firmen geschehen ist - auch in Sachsen im Übrigen -, dann muss ganz deutlich sagen, dann gibt es eine Unterprivilegierung der Arbeitnehmer in einem solchen Insolvenzverfahren zu deren Lasten. Das muss aus unserer Sicht geändert werden.
(Beifall DIE LINKE)
Recht wird natürlich in unserer Gesellschaft auch durch Politik und sogar hauptsächlich durch Politik, durch Gesetzgebung in den Parlamenten, letztendlich gesetzt und deshalb sind wir schon der Auffassung und deshalb unser Ansinnen an die Landesregierung, dass in einem sozialen und demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland in dieser Hinsicht klar werden muss, dass Arbeitnehmerrechte wieder deutlicher zu schützen sind und dass wir die Veränderungen, die im Insolvenzrecht in den letzten Jahren eingetreten sind, hier faktisch korrigieren. Es ist doch klar, wir haben eine Krisensituation hinter uns, in vieler Hinsicht haben wir sie noch zu verzeichnen, zum Teil wird befürchtet, dass sie sich wieder verschärft und in dieser Situation haben natürlich einerseits Unternehmen eine verschärfte Konkurrenz und wirtschaftliche Problemsituation, aber in dieser Situation ist es eben leider auch so, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker unter Druck gesetzt werden können und wenn sie dann unter dem Gesichtspunkt, dass sie praktisch hätten wissen müssen, wie die finanzielle Situation ihres Unternehmens ist, wenn sie dann zum Teil sogar Lohnverzicht und andere Dinge auch im Interesse des Unternehmens zur Kenntnis nehmen, dann können sie nicht, meinen Damen und Herren, hinterher durch ein solches Verfahren entsprechend solcher Insolvenzverwaltung noch zusätzlich bestraft werden. Das ist nach unserer Sicht nicht angebracht.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Landesarbeitsgericht hat in seinem Urteil, wie gesagt, zugunsten der Beschäftigten eine Schieflage korrigiert, aber erst nach langem Rechtsstreit. Bei dieser langen Odyssee musste sogar ein so exotisches Gremium wie der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entscheiden. Grund: Der Bundesgerichtshof und das Bundesarbeitsgericht waren unterschiedlicher Meinung, ob diese Lohnanfechtungsklagen vor die Zivil- oder vor die Arbeitsgerichte gehören. Schon das macht deutlich, letztendlich haben sich die Arbeitsgerichte durchgesetzt. Aber gerade auch, weil es erst dazu kommen musste, sagen wir, es braucht hier eine deutliche gesetzliche Klarstellung, meine Damen und Herren, und in diese Richtung zu wirken, dazu fordern wir die Landesregierung auf.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist natürlich zu begrüßen, aber leider muss man immer wieder feststellen, dass es manchmal auch etwas Glück ist, wenn Gerichte so entscheiden, vor allem, ich habe das schon gesagt, wenn die Auslegungsspielräume bei den Regelungen zum Teil sogar völlig Gegenteiliges erlauben und vor allem dann, wenn Arbeitnehmer - und das war übrigens in dem Geraer Fall so - wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer plötzlich in die Beweisnot kommen. Für sie ist es natürlich vielfach schwerer, diese Beweislage aus ihrer Sicht durchzusetzen und praktisch darzulegen, da sie von dem grundsätzlichen unternehmerischen Entscheidungen, von der Art und Weise, wie das Unternehmen geführt wird, ausgeschlossen sind oder zumindest darauf keinen direkten Einfluss haben. Auch deshalb sagen wir, wir brauchen hier einen Klarstellung im Insolvenzrecht, weil nämlich nur so das wirtschaftliche und soziale Einflussgefälle, was es nun mal zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt, ausgeglichen werden kann.
Meine Damen und Herren, wir möchten gern, dass die Landesregierung initiativ wird, vor allem eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringt, die Arbeitnehmerrechte, insbesondere die Entgeltansprüche der Beschäftigten wieder umfassend vor den Insolvenzrisiken schützt. Dabei dürfte das Modell aus der früheren Konkursordnung eine geeignete Vorlage sein, sollte aber dennoch auch entsprechend nach Anpassungsbedarf überprüft werden, dass die Landesregierung in den Fachministerkonferenzen für Justiz, Wirtschaft sowie Arbeit und Soziales die geltende Insolvenzordnung und andere Insolvenzfragen und damit zusammenhängende Regelungen auf Nachbesserung geprüft werden - Kernpunkt der Prüfung die Ausgewogenheit der Risiko- und Lastenverteilung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, aber auch zwischen der Schuldner- und der Gläubigerseite im Sinne des sozialen Ausgleichs und der Konfliktlösungsfunktion. Da diese Themen vermehrt einen europäischen Bezug haben, sollte Thüringen auch seine Handlungsmöglichkeiten auf EU-Ebene nutzen, um etwaige Hürden bei Gegensteuern gegen diese Schieflage, wie sie jetzt aus unserer Sicht herrscht, zu erreichen. Soweit möglich, sollte die Thüringer Landesregierung in Fällen der Insolvenz in Thüringen mit fachlicher, soweit möglich auch mit finanzieller Unterstützung zum Beispiel auch zur Förderung alternativer Unternehmenstätigkeiten zur Seite stehen. Dies vor allem dann, wenn statt einer Liquidation eine Sanierung des Unternehmens möglich ist, zum Beispiel auch in Eigenregie von Beschäftigten.
Meine Damen und Herren, wir gehen natürlich davon aus, das zeigt ja auch die heutige Debatte, dass es einen doch umfänglicheren Diskussionsbedarf zu diesen Fragen gibt, deshalb lautet auch unser Antrag, eine Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Justizausschuss, um dort diese Fragen gemeinsam beraten zu können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
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