Den wirksamen Schutz der Beschäftigten und ihrer Rechte im Insolvenzverfahren auch in Thüringen sicherstellen!
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4044
Werte Kolleginnen und Kollegen, ja es ist Bundesrecht, ja es ist ein neu entwickeltes Verfahren, das Insolvenzrecht als Maßnahme, um mehr Arbeitsplätze zu retten und Betriebe zu sanieren und im Prinzip eine vernünftige Geschäftsfortführung organisieren zu können. Wenn man das also rechtstheoretisch betrachtet, könnte man die Diskussion damit beenden und dann die Frage stellen, ist das neu geschaffene Recht in der Praxis, wie es angewandt wird, diesem Anspruch gerecht geworden. Da gibt es eben den Ausgangspunkt des Falls, es ist darauf hingewiesen worden, dass darüber berichtet wurde, aber, werter Herr Justizminister, wenn man sich diesen Fall anschaut und die Kombination, die damit als Muster erkennbar ist - ich muss es vorsichtig formulieren -, wenn ein Insolvenzverwalter der in Sachsen und Thüringen tätig ist, eine Anhäufung von ähnlichen Fällen nach sich zieht, die aber leider nie einen Arbeitnehmer dazu gebracht haben, so konsequent zu bleiben wie der, der hier jetzt geklagt hat, der Herr Trautmann, bei dem ich mich auch ausdrücklich bedanken möchte, dass er über Jahre, also wir reden von einem Verfahren, das mittlerweile einige Jahre in Anspruch nimmt und ich habe im Verlauf dieses Verfahrens mehrfach erlebt, dass sich Arbeitnehmer haben einschüchtern lassen und haben einfach gegenüber dem Insolvenzverwalter unterschrieben und haben in Ratenzahlungen zurückgezahlt. Wenn ich dann feststelle, dass dieses Insolvenzbüro ähnliche Verfahren in ähnlicher Anwendung auch in anderen Bundesländern praktiziert hat und sogar in der Fachpresse darüber berichtet hat als besonderes Beispiel, dann habe ich so ein bisschen das Gefühl, dass hier ein neues Geschäftsmodell entwickelt wurde, das jenseits der Fragestellung steht, die wir gerade rechtstheoretisch beredet haben, nämlich das Zusammenwirken eines Insolvenzbüros mit einer verbundenen Anwaltskanzlei, in diesem vorliegenden Fall ist es so, und da hat Kollege Hausold darauf hingewiesen, und da wäre meine Bitte, Herr Minister, noch andere Prüfungsmomente reinzunehmen. In diesem Fall ist staatliche Prozesskostenhilfe eingesetzt worden, obwohl die Prüfung der Masse, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird, also das Amtsgericht prüft, der Antrag wird gestellt, dann muss ein vorläufiges Gutachten eingereicht werden und es muss ein ausreichender Ansatz auf Sanierungsfähigkeit gegeben werden, bevor überhaupt eröffnet wird. Verschwiegen wurde in dem Antrag, dass es überhaupt keine Masse gab, die in der Lage gewesen wäre, die Prozesskosten zu bezahlen. Das hat man dem Richter, der das geprüft hat, einfach nicht vorgelegt, findet auch in den ganzen Unterlagen überhaupt nicht statt. Aber anschließend, nachdem das Verfahren eröffnet wurde, geht der gleiche Insolvenzverwalter zum Gericht und sagt, ich brauche Prozesskostenhilfe, um die Rückforderung gegen die Arbeitnehmer zu machen. Das ist eine Akzentverschiebung bei der staatliche Hilfe gegen Arbeitnehmer auf einmal zur Akzentverschiebung wird und es führt nicht zur Sanierung.
Im vorliegenden Fall gab es nicht einmal den Hauch des Ansatzes einer Sanierung, es gab nur die Sicherung der Masse und in dem praktizierten Fall gilt die Devise: „Wir saßen einst in einem Boot, der Käpten lebt, die Mannschaft tot.“ Das Problem ist nur, dass in diesem Fall nicht der Firmeninhaber die Mannschaft war, sondern der Insolvenzverwalter. Und das, glaube ich, ist eine Verschiebung, eine Akzentverschiebung. Deswegen reicht es mir nicht nur, die Arbeitnehmerprüfung mit in die Debatte zu stellen, sondern auch die Masseprüfung, die Insolvenzprüfung, die Verfahrenseröffnung zu prüfen, das ist eine andere Abteilung in der Justiz, das ist eben nicht der Bereich Arbeitsrecht. Wäre das eine mit dem anderen rechtzeitiger abgestimmt worden, wäre wahrscheinlich schon im Verfahrensgang feststellbar gewesen, dass das Verfahren nicht hätte eröffnet werden dürfen. Deswegen meine Bitte auch in die Prüfung und noch mal die Frage der Eröffnung von Verfahren und der Prüfung der Eröffnung von Verfahren mit reinzunehmen und die Frage, ob staatliche Prozesskostenhilfe eingesetzt werden kann, wo dann der wirtschaftlich Schwächere auf einmal der Insolvenzverwalter ist.
Wir reden von Arbeitnehmern, die auf Niedriglohnbasis entlohnt worden sind. Wir reden von Stundenlöhnern, die mit einem extrem niedrigen Stundenlohn ausstaffiert waren, und denen hat der Insolvenzverwalter sogar noch vorgeworfen, sie hätten ja wissen müssen, dass ihre Firma in Insolvenz geht, weil sie zweimal unregelmäßig Lohn bekommen haben. Da, meine werten Kolleginnen und Kollegen, stellen wir uns einmal vor, welcher Frieden in einem Betrieb entsteht, wenn zweimal unpünktlich Lohn gezahlt wird und dann gesagt wird, wenn ihr jetzt nicht den Insolvenzantrag als Arbeitsnehmer stellt, dann müsst ihr gegen euch gelten lassen, dass der Lohn, den ihr bekommen habt - wir reden von Niedriglohn, wir reden von nicht einmal existenzsichernden Löhnen, um die es hier geht -, und wenn zweimal nicht pünktlich gezahlt wird, müssen sie selber zum Insolvenzverwalter gehen und die Insolvenz beantragen. Das heißt, wir tragen mit dieser Maßnahme den Unfrieden, den Rechtsunfrieden in den Betrieb und belasten die Arbeitnehmer mit den Folgen noch obendrauf.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen sage ich, ja, Sie haben recht, es geht nicht darum, zurück in das alte Konkursrecht zu kommen, aber es geht auch nicht, dass Arbeitnehmer, die schon ausgeschieden sind, die keine Perspektive auf zukünftige Arbeit im gleichen Betrieb haben, dass denen dann der Insolvenzverwalter sagt, und eure Löhne, die ihr schon drei Monate rückwärts bekommen habt, die fordern wir zurück und damit wir sie zurückfordern, wird staatliches Geld dafür eingesetzt - Prozesskostenhilfe. Dieses Ungleichgewicht ist eine der großen Facetten wie bei der Firma Patrol - das ist die eine Firma -, und wenn sie das Insolvenzbüro nehmen und wenn sie die Folgen dieser Firmensanierungsansätze mal sehen, im muss es vorsichtig formulieren, finden sie das Geschäftsmodell, von dem ich spreche, an verschiedenen Stellen. Ich glaube, so war das Insolvenzrecht nicht gemeint, dass es einseitig zur Sicherung von Arbeitsplätzen oder Gewinnmargen von Insolvenzverwaltungen und Rechtsanwaltsbüros dient. Es sollte dem Rechtsfrieden, es sollte der Sanierung und es sollte der Zukunft dienen und nicht der Zukunft des Insolvenzverwalters. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
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