Das Grüne Band zum Nationalen Naturmonument entwickeln

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2933


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben einen Tagesordnungspunkt vor uns, der aus zwei spannenden Inhalten besteht, auf der einen Seite die Diskussion des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument und auf der anderen Seite die Änderung des Thüringer Naturschutzgesetzes.


Meine Damen und Herren, das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – oder auch Bundesnaturschutzgesetz in der Kurzfassung genannt – vom 29.07.2009, in Kraft getreten zum 1. März 2010, kennt in seinem § 24 das Nationale Naturmonument und beschreibt es wie folgt: „Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihr Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“ Dies ist der Punkt, an dem man feststellen kann, dass das Grüne Band in Thüringen, das Grüne Band in Deutschland wie kaum ein anderes Gebiet geeignet ist, um diese Kriterien zu erfüllen, aus dem einfachen Grund, dass das Grüne Band als lebendes Mahnmal für die deutsche Teilung, ja für die europäische Teilung, als Mahnmal für ein unmenschliches Grenzregime mit vielen Todesopfern und mit sehr, sehr viel verheerenden Auswirkungen für Familien, die dort in der Nähe lebten, und auch als Mahnmal, dass man die Erinnerung behalten muss, steht. Das sage ich auch mal: Herr Staatssekretär Möller hat vorhin die Definition für den Schießbefehl abgegeben, auch darüber muss man sicherlich immer wieder reden und auch ab und zu vielleicht mal in das Grenzgesetz der DDR gucken, um sich mal die realen Definitionen anzusehen und wie sich so etwas dann in der Historie, auch in der Betrachtung, verändert.


Meine Damen und Herren, die CDU hat uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Nationale Naturmonumente in Thüringen auf den Weg zu bringen. Es ist eine Möglichkeit, sich dieser ganzen Frage zu nähern, und ich will dabei feststellen, dass ich dabei sehr erfreut zur Kenntnis nehme, dass die CDU offensichtlich das Grüne Band in Thüringen als geeignet betrachtet, Nationales Naturmonument zu werden. In der letzten Legislatur hat die CDU-geführte Landesregierung …


(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das steht da nicht drin!)


Frau Tasch ist aber auf das Grüne Band eingegangen in ihrer Rede.


(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Aber im Gesetz steht da nichts davon drin!)


Ja, Herr Primas, ich sage bloß, Frau Tasch ist auf das Grüne Band in ihrer Rede eingegangen und es ist auch kein Zufall, dass die beiden Tagesordnungspunkte heute gemeinsam aufgerufen werden.


In der letzten Legislatur hat es einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu der Frage gegeben und es gab eine Plenarberatung, es gab eine Ausschussdebatte dazu. Das Thema wurde beerdigt, auch aufgrund der vorläufigen Beurteilung der Möglichkeit, das Grüne Band durch das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen als Nationales Naturmonument auszuweisen. Thüringen hatte damals den Bund darum gebeten, eine solche Beurteilung vorzunehmen. Hier gab es eine vorläufige Beurteilung. Ich möchte das vorlesen: „Die Schutzgründe des § 24 Abs. 4 Satz 1 Nummer 1 sind bezüglich der landesgründlichen Bedeutung auf nahezu der gesamten Länge des Grünen Bandes Thüringen und Deutschland erfüllt. Da jedoch die Voraussetzung des § 24 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz nur auf Teilabschnitten des Grünen Bandes vorliegen, sollte keine Gesamtausweisung als Nationales Naturmonument erfolgen.“ Das war der Grund, warum die ganze Debatte dann in der letzten Legislatur im Sande verlief. Ich nehme Ihren Beitrag, Frau Tasch, als Betrachtung der CDU, dass das Nationale Naturmonument doch als Grünes Band ausgewiesen werden sollte und dafür vielen Dank!

Meine Damen und Herren, man kann sich der Art und Weise, wie man das dann umsetzt, sicherlich auf unterschiedliche Weise nähern. Sie haben den Vorschlag gemacht, das Nationale Naturmonument in das Thüringer Naturschutzgesetz zu überführen. Das ist aus meiner Sicht eine Sache, die sicherlich möglich und auch fachlich richtig ist. Wenn man sich das anschaut, wie lange das Bundesnaturschutzgesetz schon gilt und in Thüringer Recht hätte überführt werden müssen, gab es da schon in der letzten Legislatur massive Defizite. Unsere Landesregierung musste mit der Überführung des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht nach der Neubildung der Regierung neu beginnen, hat sich sehr intensiv an die Arbeit gemacht, so dass ich davon ausgehe, dass in diesem Jahr eine Neufassung des Thüringer Naturschutzgesetzes vorgelegt wird, wo auch das Nationale Naturmonument als Naturschutzgebietskategorie eingeführt wird. Dass aber wir beim Grünen Band nach Ihrem Vorschlag verfahren, denke ich, ist die weniger gute Entscheidung. Das liegt vor allem darin begründet, dass wir auf der einen Seite ein sehr großes Schutzgebiet damit haben werden, das von seiner Umfänglichkeit sicherlich über die Umfänglichkeit eines normalen Naturschutzgebietes deutlich hinausgeht, das auch von seiner gesellschaftlichen Bedeutung deutlich darüber hinausgeht. Ihr Vorschlag, die Öffentlichkeitsbeteiligung jenseits eines Verordnungsverfahrens der Landesregierung auch über die zuständigen Fachausschüsse noch zu sichern, ist gut und richtig, lässt beim Grünen Band aber die Betrachtung von kulturhistorischen und landeskulturellen Komponenten außen vor bei der Benennung der beiden Fachausschüsse, die sie in Ihrem Gesetzentwurf durchgeführt haben. Ich finde, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung mit einem eigenständigen Gesetzentwurf zum Grünen Band, wie es die Landesregierung plant, wie es der Staatssekretär Möller dankenswerterweise vorhin dargestellt hat, noch eine deutlich umfangreichere ist. Und ich glaube, das ist der richtige Weg. Ich sage das auch vor dem Hintergrund – Frau Tasch, Sie können sich gut erinnern als Eichsfelderin – der heftigen Diskussionen, die es in der Bevölkerung gegeben hat zu den Naturschutzgroßprojekten, den beiden im Grünen Band gelegenen, ich habe das in Südthüringen live miterlebt, Sie das im Eichsfeld, die große Verunsicherung in der Bevölkerung mit sich gebracht haben bezüglich der Frage, ob uns wiederum ein massiver Einschnitt in unsere Lebensqualität bezüglich der Frage droht: Sollen wir wieder enteignet werden? Das ist bei den Naturschutzgroßprojekten diskutiert worden, wo dann die Landesregierung, Ihre damalige Landesregierung, noch klargestellt hat, dass es keinen Eingriff in das Eigentum geben wird; es wird nur das stattfinden, was der Nutzer, was der Bewirtschafter, was der Eigentümer auch mitträgt. Unter dieser Prämisse sind die Diskussionen dort eigentlich sehr versachlicht worden und ich denke, auch der Gesetzentwurf jetzt wird sich an dieser Zusage messen lassen müssen. Ich weiß, auch bei uns in der Region gibt es die Diskussion wieder: Soll jetzt der Eingriff ins Eigentum über diesen Gesetzentwurf stattfinden? Das, Frau Tasch, soll eben gerade nicht passieren.


Deshalb ist es gut, ein Gesetzgebungsverfahren in der Richtung zu haben, so wie es die Landesregierung vorgeschlagen hat. Die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Beteiligung aller Verbände ist dabei gegeben und ich will auch dazu sagen, dass dazu der Antrag der Koalitionsfraktionen dienen soll. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschreibt einen Auftrag an die Landesregierung, abgeleitet aus dem Koalitionsvertrag, und er wird gerade jetzt vorgelegt, weil wir in der Vergangenheit eine Sache immer wieder zur Kenntnis nehmen mussten: Dadurch, dass natürlich bedingt durch die deutsche Teilung entlang des ehemaligen Grenzstreifens Infrastrukturen zwischen Ost und West nicht entwickelt waren, mussten viele Maßnahmen durchgeführt werden, um diese Infrastrukturen wieder herzustellen, ob das im Straßenbereich war, ob das im Bahnbereich war – wir kennen alle, was dort passiert ist in der Vergangenheit –, was natürlich dazu führte, dass das Grüne Band zerschnitten wurde. Und wenn man das Grüne Band auch vor dem Hintergrund eines europaweiten Biotopverbundes sieht, European Green Belt, ein aus meiner Sicht hervorragendes Beispiel aus der Geschichte, dass aus einer ehemaligen Grenze, die das Zueinanderkommen verhinderte, jetzt ein Biotopverbund für Leben werden soll, wo Leben sich darin fortbewegen kann, gerade vor diesem Hintergrund müssen wir sehen, dass solche Zerschneidungen des Biotopverbundes in der Zukunft weitgehend verhindert werden. Das soll nicht heißen, dass notwendige verkehrliche Infrastruktur nicht auf den Weg gebracht werden kann, aber dabei muss sichergestellt werden, dass der Biotopverbund erhalten bleibt und über das bisherige Maß hinaus sogar verbessert wird. Und wir müssen auch deutlich machen – das sage ich jetzt vor dem Hintergrund der Planung des SuedLink –, dass auch solche Dinge Eingriffe in den Biotopverbund sind und dass wir mit dem Grünen Band und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung ein hohes Abwägungspotenzial haben, was deutlich machen soll, dass auch in Thüringen naturschutzfachlich bedeutende Dinge zu betrachten sind, genauso wie in Hessen. Deshalb ist hier in der Abwägung kein Platz für den SuedLink.


Meine Damen und Herren, das ist der Grund, warum wir den Antrag jetzt eingebracht haben, weil das Gesetzgebungsverfahren nicht so schnell geht. Da bin ich wieder bei Ihnen, Frau Tasch: Wir müssen hier bei dieser Ausweisung des Grünen Bandes als nationales Naturmonument gründlich arbeiten, deshalb unser Antrag, der deutlich macht, wo wir hin wollen, den man auch der TenneT zeigen kann, wenn er dann vom Landtag beschlossen ist. Auf der anderen Seite nehmen wir uns die Zeit, machen ein Gesetz, das breit getragen wird, das die Sorgen der Bewohner am Grünen Band nimmt und insgesamt ein nationales Naturmonument ausweist, auf das wir zum Schluss alle stolz sein werden.

In dem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen und um Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU an den Umweltausschuss. Frau Tasch, wir werden dort Ihren Gesetzentwurf mit dem Naturschutzgesetzentwurf der Landesregierung zusammenführen, damit insgesamt das Thüringer Naturschutzgesetz endlich auf den bundesrechtlichen Maßstab gebracht wird, damit die Anpassung, die seit 2009 aussteht, auf den Weg gebracht wird. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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